Es waren weitreichende Beschlüsse, die die Bezirkssynoden in Rottweil und Sulz am vergangenen Freitag gefasst haben. Mit großer Mehrheit sprachen sich die Synodalen dafür aus, dass die evangelischen Kirchenbezirke Sulz und Tuttlingen zum 1. Januar 2025 zu einem Kirchenbezirk zusammengeführt werden. Das geht aus einer Pressemitteilung der evangelischen Kirche hervor.
(Tuttlingen / Rottweil / Sulz am Neckar). Vorbehaltlich der Zustimmung der Landessynode werden die Dekanatsgeschäfte künftig vom zentral gelegenen Standort Rottweil geführt. Der neue Evangelische Kirchenbezirk Rottweil wird rund 72.000 Gemeindeglieder haben.
Das Dekanatamt in Rottweil soll mit der geschäftsführenden Pfarrstelle Rottweil Mitte verbunden werden. Die Stelle einer Dekanin oder eines Dekans wird dazu noch ausgeschrieben.
Deutlich komplexer als die Frage nach dem Standort des neuen Dekanatssitzes ist die Frage, wie die Kirchensteuermittel künftig auf die einzelnen Kirchengemeinden verteilt werden. Hier gab es bisher unterschiedliche Verteilungssysteme, die nun durch ein neu konzipiertes Pauschalsystem ersetzt werden sollen. Das Finanzierungssystem berücksichtigt verschiedene Kriterien, im Wesentlichen die Zahl der Gemeindeglieder, der Pfarrstellen, der Gebäude und der regelmäßigen Gottesdienste.
Hinzu kommen Zuschläge für eine etwaige Kindergartenträgerschaft und in Sonderfällen wie den hauptamtlichen Kirchenpflegen. Daraus ergibt sich dann in Summe die Pauschalzuweisung. Während manche Gemeinden zu den Gewinnern dieser neuen Zuweisung gehören, werden andere Gemeinden zukünftig mit weniger Mitteln auskommen müssen. Um die Belastungen bei Gemeinden mit Abweichungen nach unten abzufedern und insgesamt gegenzufinanzieren, soll nach dem Solidaritätsprinzip in einem 5-Jahres-Zeitraum ein „sanfter Übergang“ geschaffen werden.
Diese sieht vor, dass Gemeinden, die nach dem neuen System mehr bekommen werden, von diesem Mehrbetrag im ersten Jahr nichts bekommen, im zweiten Jahr 20 %, im dritten
Jahr 40 %, im vierten Jahr 60 % und im 5. Jahr 80 %. Ab dem sechsten Jahr steht der Mehrbetrag in vollem Umfang zur Verfügung. Gemeinden, die einen Minderbetrag zu erwarten haben, bekommen im ersten Jahr noch den vollen, ungekürzten Betrag. Im zweiten Jahr wirken sich 20 % des Minderbetrages aus, im dritten Jahr 40 %, im vierten Jahr 60 %, und im 5. Jahr 80 %. Ab dem 6. Jahr wirkt sich die Kürzung dann voll aus.
Es ist geplant, die Mehr- bzw. Minderbeträge, die sich aus der Soli-Klausel ergeben, betragsmäßig festzuschreiben, sodass die Kirchengemeinden hier größtmögliche Planungssicherheit haben.
Die „Arbeitsgruppe Finanzen“ muss nun noch einen Vorschlag erarbeiten, wie sich die Veränderungen im Gebäudebestand, den Pfarrstellen oder Gemeindeverbünden auswirken sollen, ohne dass hier Strukturveränderungen behindert oder gar verhindert werden.
Während die Synode in Sulz mit 44 Ja- und 3 Nein-Stimmen votierte, fiel das Votum der Synode in Tuttlingen sogar einstimmig aus. Ein Ergebnis, mit dem sich die Verantwortlichen zufrieden zeigten, wohl wissend, dass bis zur geplanten Fusion am 1. Januar 2025 noch eine Menge Details zu klären sind.