Donnerstag, 28. März 2024

56-Jähriger wegen tausender Kinderpornos vor Gericht

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Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.
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Seit Mittwoch muss sich ein  arbeitsloser Mann wegen des Besitzes von weit mehr als 4000 Bildern kinderpornografischen Inhalts vor dem Amtsgericht Oberndorf verantworten. Außerdem soll er auf USB-Sticks, seinem PC und Laptop sowie auf CD  weitere Bilder mit Jugendpornografie und Videos besessen haben.

Der Angeklagte hatte im Jahr 2012  an einer Schule in Schramberg drei Monate lang auf Vermittlung des Jobcenters den Hausmeister unterstützt. 2014/15 war er an einer Schule in Oberndorf eingesetzt.

Aufgefallen war der 56-Jährige, der im Kreis Rottweil  lebt, nachdem in Coburg ein junger Mann aufgeflogen war, der sich als Kind ausgegeben hatte. Bei einer Durchsuchung in der Wohnung des einschlägig vorbestraften Mannes im März 2015 hatte die Polizei die Datenträger bei ihm beschlagnahmt.

Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer hatte den Angeklagten mehrfach aufgefordert, die Wahrheit zu sagen, was allerdings dem Angeklagten nur zögerlich gelang. Zunächst hatte er behauptet, er sei „zufällig“ auf die einschlägigen Seiten geraten. Da er aber auch in Chats und Briefen unterwegs war, nachweislich Bilder und Videos getauscht hatte, konnte ihm Heuer nachweisen, die Unwahrheit gesagt zu haben.

Weil der Angeklagte auch behauptet hatte, er sei seit der Durchsuchung nie mehr auf den einschlägigen Seiten unterwegs gewesen, ordnete Heuer an, dass die anwesenden Kriminalbeamten sofort in seine Wohnung fahren und einen PC und andere Datenträger beschlagnahmen sollten.

Heuer vertagte die Verhandlung auf den 19. März. Bis dahin soll die Kripo seinen Computer überprüfen.

Für den psychiatrischen Gutachter und für das Urteil sei entscheidend, ob sich der Angeklagte wirklich nicht mehr in kinderpornografischen Gefilden aufhalte.

Wir berichten noch ausführlich.(Wegen eines Übermittlungsfehlers haben wir das Alter des Angeklagten zunächst falsch angegeben, wir bitten um Entschuldigung, die Redaktion.)

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