Im Landkreis Rottweil wurde der Inzidenzwert von 100 an drei Tagen in Folge überschritten und lag zuletzt Stand Freitag um 16 Uhr bei 121,5. Das meldete das Landratsamt Rottweil. Diese Überschreitung hat das Gesundheitsamt demnach am Samstag amtlich festgestellt und auf der Website unter www.landkreis-rottweil.de öffentlich bekanntgemacht. Damit tritt am zweiten darauffolgenden Werktag, also am Mittwoch, 7. April, die in der Corona-Verordnung des Landes festgelegte Notbremse mit zahlreichen Verschärfungen in Kraft, so das Landratsamt.
Zur Entwicklung nimmt Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel Stellung: „Leider lässt die hohe 7-Tage-Inzidenz und das diffuse Ausbreitungsgeschehen der Corona-Infektionen keine andere Möglichkeit. Das Landratsamt sieht die Notlage des Einzelhandels und die Einschränkungen bei Betrieben, die körperhafte Dienstleistungen anbieten. Bei den Bürgerinnen und Bürgern hoffe ich auf Verständnis für diese Massnahmen. Sie dienen dem Infektionsschutz und sollen verhindern, dass die Zahl der Neuinfektionen unkontrolliert ansteigt. Der Bundespräsident spricht aktuell von „herben Einschränkungen“, die in den kommenden Wochen auf uns zukommen können. Diese Sicht der Dinge kann ich nur unterstreichen. Wir müssen alles dafür tun, damit wir nicht Verhältnisse und Infektionszahlen wie in manchen Nachbarländern bekommen.“
Bei der Bewertung des Inzidenzwertes kann das Gesundheitsamt die Diffusität des Infektionsgeschehens angemessen berücksichtigen, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts. Die infektiologische Lage rechtfertigt aber laut Gesundheitsamt keine andere Betrachtung der Inzidenzwerte und – daraus folgernd – ein Absehen von der aktuellen Feststellung.
Damit tritt auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes ab Mittwoch, 7. April 2021 die sogenannte Notbremse mit zahlreichen Verschärfungen im Landkreis Rottweil wieder in Kraft. Unter anderem gelten dann folgende Regelungen:
- Private Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind weiterhin möglich mit nicht mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit.
- Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
- Schließung von Sportanlagen (innen und außen) für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen (z.B. Golf) ist weiterhin erlaubt. Es gelten die Kontaktbeschränkungen.
- Der Einzelhandel darf kein Terminshopping “Click & Meet” anbieten, sondern muss zurück zum ‘click & collect’
- Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik- ,Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
- Friseurbetriebe und Barbershops, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen ausschließlich Friseurdienstleistungen erbringen.
- Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur noch im Rahmen des Onlineunterrichts möglich. Nach der geltenden Corona-Verordnung werden die Verschärfungen wieder aufgehoben, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis fünf Tage in Folge unter dem Wert von 100 liegt.