OBERNDORF -Der Direktor des Amtsgerichts Oberndorf Wolfgang Heuer ist mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aus gesundheitlichen Gründen etwas früher als ursprünglich beabsichtigt in den Ruhestand getreten.
Wolfgang Heuer, der in Lörrach aufgewachsen ist, trat nach Studium und Referendariat in Bayern im Oktober 1990 in die Justiz in Baden-Württemberg ein. Bis auf die Erprobungsabordnung am Oberlandesgericht Stuttgart im Jahr 2002 und eine weitere einjährige Abordnung in die Anstaltsleitung der Justizvollzugsanstalt Rottenburg 2005/06 war Herr Heuer durchgängig im Landgerichtsbezirk Rottweil beschäftigt. Dabei war er fast an allen Justizbehörden des Bezirks tätig, dem Landgericht Rottweil und der Staatsanwaltschaft Rottweil sowie den Amtsgerichten Spaichingen, Rottweil, Horb und Oberndorf. Er war hierbei fast durchgängig im Strafrecht eingesetzt und hat sich als Spezialist auf diesem Gebiet auch bei der Anwaltschaft des Bezirks einen sehr guten Ruf erworben.
Im Jahr 2009 wurde Herr Heuer zum Direktor des Amtsgerichts Horb ernannt, bevor er 2011 als Vorsitzender Richter zurück an das Landgericht Rottweil wechselte und eine kleine Strafkammer leitete. Hierbei war er für sämtliche Berufungsverfahren gegen die Urteile der Amtsgerichte des Bezirks in Strafsachen zuständig. Zum 01.04.2017 wurde Herr Heuer sodann als Direktor an das Amtsgericht Oberndorf a.N. versetzt, wo er wiederum überwiegend im Strafbereich gearbeitet hat, zugleich auch Betreuungs- und Unterbringungssachen bearbeitet hat.
Präsident des Landgerichts Dr. Foth bedankte sich bei der persönlichen Übergabe der Ruhestandsurkunde bei Herrn Heuer für die langjährige erfolgreiche Tätigkeit im Bezirk des Landgerichts Rottweil: „Sie waren nicht nur ein ausgezeichneter Strafrichter und Direktor und haben in jeder Verwendung vollumfänglich überzeugt. Vor allem waren Sie mit Ihrem positiven und fröhlichen Wesen überall ein sehr beliebter Kollege,
mit dem jeder gerne zusammengearbeitet hat.“
Dr. Foth betonte auch den großen Einsatz, den Herr Heuer in allen Verwendungen erbracht hat und insbesondere, dass er trotz Erkrankung bis zuletzt alles daran gesetzt hat, für sein Amtsgericht Oberndorf a.N. da zu sein. Herr Dr. Foth gab Herrn Heuer für den Ruhestand mit: „Ich wünsche Ihnen vor allem in gesundheitlicher Hinsicht alles Gute und dass Sie alle Ihre Pläne verwirklichen können.“
Die Ausschreibung der Stelle der Direktorin / des Direktors des Amtsgerichts Oberndorf a.N. ist bereits erfolgt. Über die Nachfolge von Direktor des Amtsgerichts Heuer wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 entschieden.