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Amtsgericht Oberndorf kehrt ab Montag zum Normalbetrieb zurück

von Martin Himmelheber (him)
24. April 2020
Lesezeit: 3 Minuten
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An der Infotheke im Eingangsbereich trennt eine Plexiglasscheibe zwei Mitarbeiterinnen des Gerichts. Fotos: Amtsgericht Oberndorf

An der Infotheke im Eingangsbereich trennt eine Plexiglasscheibe zwei Mitarbeiterinnen des Gerichts. Fotos: Amtsgericht Oberndorf

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Das Amtsgericht Oberndorf  wird ab Montag schrittweise und unter strengen Auflagen in den Normalbetrieb zurückkehren. Das berichtet Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer in einer Presssemitteilung. Auf Bitten des Justizministeriums, die auf Beschlüsse des Ministerrates vom 13. März  zurückgehen, hatte  auch das Amtsgericht Oberndorf  den Dienstbetrieb in den letzten Wochen in manchen Bereichen erheblich reduziert.

„Sinn dieser Maßnahme war es, alle nicht notwendigen sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, um die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie effektiv einzudämmen“, schreibt Heuer. Gleichzeitig sei auch in dieser besonderen Krisenphase stets gewährleistet gewesen, dass die Funktions- und Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates sichergestellt war. So wurden besonders eilbedürftige Verfahren unter Sicherheitsmaßnahmen weiterbetrieben. Dies waren insbesondere eilbedürftige Familiensachen, Anträge auf einstweilige Verfügungen in Zivilsachen und Verfahren betreffend die freiheitsbeschränkende Unterbringung oder Fixierungen in psychiatrischen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Termine verschoben

Andere Verfahrenstermine seien dagegen aufgehoben oder verlegt worden. Den Richtern und Rechtspflegern wurde die Möglichkeit eingeräumt, durch Mitnahme von Akten wesentliche Tätigkeiten in Heimarbeit zu erledigen. Viele Aufgaben der Justiz konnten so auch außerhalb des Dienstgebäudes erbracht werden.

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Bei anderen Tätigkeiten, die nur in den Diensträumen möglich sind, sei  durch organisatorische Vorkehrungen eine ausreichende räumliche Trennung gewährleistet worden, etwa durch Einzelbesetzungen in den Räumen und Schichtbetrieb. Sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern habe man nunmehr auch einen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt, so Heuer zur NRWZ.

„Allerdings bedarf es in weiten Teilen des gerichtlichen Geschäftsbetriebes, insbesondere in fast allen Zivil- und Familienverfahren sowie den Strafverfahren, regelmäßig der mündlichen Verhandlung“, erläutert er. In Abstimmung des Justizministeriums mit den Oberlandesgerichten werde nun das Amtsgericht Oberndorf ab dem 27. April unter strengen Auflagen und schrittweise wieder in den Normalbetrieb einsteigen. Ab der kommenden Woche würden wieder öffentliche Zivilverhandlungen, ab Mai auch Strafverhandlungen stattfinden, des Weiteren würden wieder vermehrt nichtöffentliche Familienverhandlungen stattfinden.

Etliche Schutzvorkehrungen

An der Infothek, der Rechtsantragsstelle, den Sitzungssälen sowie an anderen exponierten Örtlichkeiten hat Heuer Plexiglasscheiben als Schutz installieren lassen. Da Sulz und Vöhringen, zwei „Hotspots“ der Pandemie, zum Bezirk des Amtsgerichts Oberndorf gehören, seien hier die Maßnahmen noch strenger als andernorts, so Heuer zur NRWZ.

Es gelte, dass die Gebote des Robert-Koch-Institutes von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch von den Verfahrensbeteiligen und dem Publikumsverkehr eingehalten werden. Ein vom Amtsgericht Oberndorf auf die hiesigen Verhältnisse abgestimmtes Hinweisblatt werde allen Verfahrensbeteiligten mit der Ladung zugesandt, zudem seien Hinweisschilder im öffentlich zugänglichen Bereich des Amtsgerichts angebracht.

Plexiglasscheiben schützen die Prozessbeteiligten im großen Saal des Amtsgerichts.

Die Vorgaben umfassten zunächst eine ausreichende Handdesinfektion, entsprechende Desinfektionsmittel würden bereitgestellt. Vier Monate vor Ausbruch der Pandemie hatte Heuer Desinfektionsmittel in größerer Menge geordert, weil die Richter und Notare auch in Pflegeeinrichtungen tätig werden müssen und sich und die Bewohner schützen sollten. Inzwischen seien die Preise für das Mittel um ein Vielfaches gestiegen, berichtet Heuer im Gespräch mit der NRWZ.

Zum anderen sei auch das Abstandsgebot von Prozessbeteiligten und der Öffentlichkeit strikt einzuhalten. „Der Wachtmeister, die Richterin und Richter, die Notarin und Notare sowie die Rechtspflegerinnen werden die Einhaltung der Vorgaben überwachen“, kündigt Heuer an.

Verfahren zeitnah abschließen

Ziel all dessen sei es, einerseits durch effektive Maßnahmen dazu beizutragen, dass die Eindämmung der COVID-19-Pandemie gelingt. Andererseits sollten aber auch die Verfahren der Rechtssuchenden in den mündlichen Verhandlungen gefördert und abgeschlossen werden. „Denn für die Verfahrensbeteiligten, für die häufig wichtige wirtschaftliche, teilweise auch existenzielle Fragen mit dem Verfahrensausgang verbunden sind, ist wichtig, dass im Rechtsstaat unter Mitwirkung des Gerichts einvernehmliche Lösungen gefunden oder, wenn dies nicht möglich ist, Entscheidungen zeitnah getroffen werden“, betont Heuer.

Auch die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Oberndorf würden ihren Dienstbetrieb in einer erweiterten Form aufnehmen, insbesondere würden wieder Sprechstunden stattfinden.

Alle Informationen, die regelmäßig aktualisiert werden, sowie relevante Kontaktdaten finden sich auf der Homepage des Amtsgerichts Oberndorf  (www.amtsgericht-oberndorf.de).

„Das Corona-Virus wird uns und unseren Arbeitsalltag weiter begleiten“ ist Heuer überzeugt. Eine Rückkehr in die aus den Zeiten vor der Corona-Virus-Pandemie bekannten Normalität werde es voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht geben.

„Auch zukünftig wird uns die Gewährleistung eines funktionierenden Rechtsstaates unter gleichzeitiger Beachtung des Gesundheitsschutzes daher einiges abverlangen. Das Amtsgericht wird die Entwicklung der Gefährdungslage im örtlichen Zuständigkeitsbereich genau beobachten und in der Zukunft weitere Maßnahmen jeweils daran orientieren“, schreibt er abschließend.

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