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Auch im Alter selbstbestimmt Leben

von Pressemitteilung (pm)
27. Oktober 2019
Lesezeit: 2 Minuten
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Der AWO-Kreisvorsitzende Mirko Witkowski (von rechts) bedankt sich bei Katrin Altpeter und Herbert Zinell. Foto: Staiger

Der AWO-Kreisvorsitzende Mirko Witkowski (von rechts) bedankt sich bei Katrin Altpeter und Herbert Zinell. Foto: Staiger

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Die AWO im Kreis Rottweil feiert in diesem Jahr gleich fünf Jubiläen. Zu den Gratulanten zählt auch die die ehemalige baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD). Sie referierte auf Einladung des AWO-Kreisverbands Rottweil und des AWO-Ortsvereins Schramberg im evangelischen Gemeindehaus Sulgen über das Thema: „Selbstbestimmt im Alter – auch bei Pflegebedürftigkeit“. Hierüber informiert die AWO in einer Pressemitteilung.

Altpeter, in der Rot-Grünen Landesregierung bis 2016 Ministerin für Soziales, Familie und Senioren, hat selbst eine enge Verbindung zum Pflegeberuf. Als ausgebildete Altenpflegerin arbeitete sie in der ambulanten und stationären Pflege und als Lehrerin für Pflegeberufe.

In ihrem Vortrag sprach sie über die Ermöglichung eines selbstbestimmten Alt Werdens aufgrund des Wohn-, Teilhabe- uns Pflegegesetz (WTPG), das 2014 von der Landesregierung beschlossen wurde.

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Mit dem WTPG wurden die Voraussetzungen für unterschiedliche und individuelle Wohnformen auch bei Pflegebedürftigkeit geschaffen und somit Alternativen zu ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeheimen aufgezeigt. Ziele, so Altpeter, seien mehr Vielfalt an Versorgungsformen sowie wohnortnahe Angebote für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen, die ein Höchstmaß an Häuslichkeit und Privatheit, aber auch Pflege- und Unterstützungsangebote bieten.

Als Beispiele solcher Betreuungsarten nennt Altpeter Alters-WGs oder anbieterorganisierte Wohngemeinschaften. Während sich bei der Alters-WG die Mitbewohner gegenseitig unterstützen und wenn nötig ambulante Dienste hinzugerufen werden können, stellt bei der anbieterorganisierten Wohngemeinschaft ein Verein oder ein Wohlfahrtsverband Wohnraum für maximal acht bis zwölf Personen. Dabei müssen für jeden Bewohner anteilsmäßig mindestens 25 Quadratmeter Wohn- und Gemeinschaftsraum zur Verfügung stehen. Außerdem muss 24 Stunden am Tag eine sogenannte „Präsenskraft“ anwesend sein, die jedoch nicht zwingend eine ausgebildete Pflegekraft sein muss. Die Pflegeleistungen können auch hier von jedem Bewohner frei gewählt werden. Zur Organisation und Unterstützung einer solchen Wohn- und Betreuungsgemeinschaft verweist Altpeter auf die Beratungsstellen zu alternativen Wohnprojekten des Sozialministeriums (FaWo). Um die Anzahl dieser selbstbestimmten Wohnformen auch in den kommenden Jahren weiter zu steigern, hofft Altpeter auf mehr bürgerschaftliches Engagement.

In der anschließenden Diskussionsrunde unter der Leitung des ehemaligen Ministerialdirektors   Herbert O. Zinell nutzten einige Zuhörer die Gelegenheit zur informativen, aber auch kontroversen Fragestellung über Finanzierung, Heimaufsicht, Pflegenotstand, Fachkräftemangel und Genaralistik in der Pflegeausbildung, welche die bisherigen Ausbildungen Alten-, Kranken und Kinderkrankenpflege zu einem Berufsbild vereint.

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