Eigentlich ist das, was Sie auf dem Foto oben sehen, nicht erlaubt. Warum, das lässt sich nicht auf den ersten Blick erkennen. Aber die Bauvorschriften des Interkommunalen Gewerbegebiets Inkom in Zimmern lassen es nicht zu, dass das Firmenlogo auf dem Aufbau prangt.
Denn eigentlich gehört dort der Firmenname auf den Baukörper und nicht auf die Lüftungsanlage. Dies erklärte Zimmerns Bürgermeisterin Carmen Merz am Donnerstag der Verbandsversammlung mit dem Antrag, hier eine Ausnahme zuzulassen („Nachträgliche Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans zur Errichtung einer Werbeanlage“ ist der verwaltungsdeutsche Begriff hierzu). „Die Firma hat nicht gewusst, dass sie gegen den Bebauungsplan verstoßen hat“, erklärte Merz. Und schließlich sei es „kein Las Vegas“. Auch wenn sich Winfried Praglowski von den Zimmerner Grünen dagegen aussprach: Die Versammlung erteilte die Befreiung einstimmig. Die Aufschrift darf also bleiben. Was sich sicher nicht nachteilig auf den Anblick des Gebäudes auswirkt.