Oberndorf. Mit der Einstellung des Verfahrens endete ein Strafprozess gegen einen 21-Jährigen aus einer Schramberger Umlandgemeinde. Sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin sahen nur eine „geringe Schuld“ und kein öffentliches Interesse an einer weiteren Strafverfolgung. Der junge Mann hatte auch gleich zu Prozessbeginn zugegeben, was ihm die Staatsanwältin vorwarf. Nämlich im vergangenen Juni tief nachts im Streit mit seiner Mutter die Frontscheibe an deren Auto engeschlagen zu haben.
Die Mutter hatte den jungen Mann wunschgemäß von einem Freund in einer anderen Umlandgemeinde zusammen mit einem weiteren Kumpel abgeholt. In Sulgen angelangt, wollte der 21-Jährige noch auf eine weitere Geburtstagsparty kutschiert werden – was die Mutter angesichts des Alkoholisierungsgrades ihre Filius gar nicht witzig fand.
Zoff mit der Mutter
Auf dem Kirchplatz in Sulgen hatte es eine lautstarke Auseinandersetzung gegeben. Anwohner hatten daraufhin die Polizei gerufen. Ein Beamter sagte als Zeuge aus, der junge Mann sei recht aggressiv geworden, als er mit einem Kollegen dort auftauchte. Er habe die Mutter gebeten, den Sohn mit nach Hause zu nehmen.
Eine halbe Stunde später, gegen 2 Uhr, seien sie erneut zum Kirchplatz gerufen worden und hätten gleich Verstärkung angefordert. Die Mutter sei ganz aufgelöst gewesen, der Angeklagte provokativ und gereizt. Schließlich sei die Mutter mit Sohn davon gefahren. Sie hätten geschaut, dass es wirklich in Richtung Heimatort ging, so der Zeuge. Wieder eine halbe Stunde später hätten sie erfahren, dass die Mutter mit einem Nervenzusammenbruch ins Krankenhaus in Oberndorf gebracht worden war.
Die Mutter hat als Zeugin den Vorfall ganz ähnlich geschildert. Ihr Sohn sei frustriert gewesen, dass sie ihn nicht zur nächsten Party fahren wollte. Ob ihr Sohn häufiger solche Ausraster habe, wollte die Richterin wissen. „So schlimm, nicht. Nein.“ Auch habe er sich bei ihr und ihrem Mann entschuldigt und den Schaden am Auto beglichen. Sie sei überzeugt, nach dem Vorfall habe er sich geändert, trinke nicht mehr. „Er hat die Kurve gekriegt.“
Keine schädliche Neigung
Auch der Stiefvater berichtet, man habe eigentlich auf eine Anzeige verzichten wollen. Allerdings hatte er den 21-Jährigen nach dem Vorfall des Hauses verwiesen. Danach habe er seine Ausbildung als Krankenpfleger doch noch durchgezogen, die vorher „auf der Kippe“ gestanden habe.
Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe berichtete von früheren Verfahren. Da habe er alle Auflagen erfüllt. Ab Anfang Februar habe er einen neuen Arbeitsvertrag, er werde in der Schweiz in einem Hospital arbeiten. Dort lebe auch sein leiblicher Vater. Eine schädliche Neigung sehe sie beim Angeklagten nicht.
Von der Richterin befragt, meinte der Angeklagte, er habe sich von einem Kumpel gelöst. Das habe ihm ziemlich geholfen. Er habe auch gemerkt, dass er mit Alkohol nicht umgehen könne. „Ich sollte lieber die Finger davon lassen.“ Den Wechsel in die Schweiz begründete er damit, dass er dort T bessere Arbeits- und Fortbildungsbedingungen finde. „In Oberndorf ist das eher mager.“
Kein unbeschriebenes Blatt
Aus dem Zentralregister gehe hervor, dass er „kein unbeschriebenes Blatt“ sei, so die Richterin und verlas eine Reihe von Einträgen wegen Beleidigung, Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr und Hausfriedensbruch. Auch einen Jugendarrest hat er bereits verbüßt.
Am Ende schlug die Staatsanwältin die Einstellung des Verfahrens vor. Die Richterin verfügte das denn auch. Sie betonte, der Angeklagte habe einen „sehr positiven Weg“ eingeschlagen. Und: „Ich will Sie hier nicht mehr sehen.“ Einen Denkzettel bekommt der 21-Jährige dennoch: Er muss die Kosten des Verfahrens tragen.
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