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Startseite Landkreis Rottweil

Borkenkäfer gefährden den Wald im Landkreis

von Pressemitteilung (pm)
3. April 2020
in Landkreis Rottweil
Lesezeit: 4 Minuten
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Der Wald bei Villingendorf nach dem Sturmtief "Sabine". Foto: Peter Arnegger

Der Wald bei Villingendorf nach dem Sturmtief "Sabine". Foto: Peter Arnegger

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KREIS ROTTWEIL – Die trocken-heißen Jahre 2018 und 2019 mit wenig Niederschlägen haben dazu geführt, dass der Buchdrucker als gefährlichster Borkenkäfer an der Baumart Fichte ideale Entwicklungsmöglichkeiten fand und sich stark vermehren konnte. Entsprechend ist die Ausgangspopulation auch im Jahr 2020 äußerst hoch, dies meldet das Forstamt Rottweil.

Durch die Sturmereignisse im Februar diesen Jahres steht dem Käfer viel Brutmaterial für die weitere Vermehrung zur Verfügung. Ob sich die Massenvermehrung fortsetzen wird, hängt auch von den Temperaturen im April und Mai ab.

Der Schwärmflug des Buchdruckers beginnt in Normaljahren ab Mitte April. Am effektivsten kann man derzeit eine mögliche weitere Ausbreitung verhindern, indem man die so genannten Überwinterungsbäume aus den Beständen entfernt. Diese Bäume nutzt der Käfer, um im Schutz der Rinde die kalten Temperaturen im Winter zu überstehen.

Das Forstamt berichtete in der Presse bereits im Februar darüber. Die im Februar beim Sturmtief Sabine angefallenen Einzelwürfe in den Wäldern stellen zusätzliche Vermehrungsstätten für den Borkenkäfer dar. Diese Bäume müssen von den Waldbesitzern zügig und vorrangig aufgearbeitet werden.

Das Forstamt Rottweil weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Waldbesitzer für die Kontrolle seiner Waldfläche auf Sturmholz und Käferbefall selbst verantwortlich ist. Dieses gilt auch für die Pflicht zur Aufarbeitung der entsprechenden Hölzer. Darüber hinaus muss jeder Waldbesitzer dafür Sorge tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für Nachbargrundstücke ausgeht. Für etwaige Folgen bei Nichtbeachtung haftet der Waldbesitzer selbst. Die Forstverwaltung und die örtlichen Forstrevierleiter haben die Pflicht, die Einhaltung dieser Regelungen zu überwachen und bei Verstößen einzuschreiten.

Nach Beginn des Schwärmfluges ist es besonders wichtig, die Bestände auf Befall zu kontrollieren und die befallenen Bäume konsequent zu entfernen. Die Anzahl der Käfer und somit das Gefahrenpotential für die Fichte steigt mit jeder Generation beträchtlich an. Aus einer Fichte fliegen, ungeachtet eventueller Geschwisterbruten, nach Abschluss der ersten Generation so viele Käfer aus, um 20 weitere Fichten befallen zu können. Nach der zweiten Generation können so 400 gesunde Fichten befallen werden, nach der dritten Generation dann 8000.

Kennzeichen eines Käferbefalles sind vor allem:

  • Braunes Bohrmehl auf der Rinde, unter Rindenschuppen, auf Spinnweben, am Stammfuß und auf der Bodenvegetation;
  • Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm, vor allem am Kronenansatz;
  • Verblassend fahl-grün werdende bis vergilbende Nadeln.

Zur Vermeidung von größeren Schäden müssen Waldbesitzer ihre Waldbestände kontrollieren:

  • Ab Beginn des Schwärmfluges ab Mitte April am besten im wöchentlichen Turnus;
  • Insbesondere ist auf Schneedruck und vom Sturm geworfenes Holz zu achten;
  • Zuerst sollte an den Südrändern von Käfernestern aus dem Vorjahr kontrolliert
    werden. Diese Bäume werden häufig zuerst befallen.

Nach der Kontrolle geht es ans Aufarbeiten:

  • Auch Gipfelmaterial muss entfernt werden, da es als perfektes Brutmaterial vor allem für den Kupferstecher dem zweiten bedeutenden Fichtenschädling dient. Durch Hacken oder Verbrennen bei feuchter Witterung können Gipfel unschädlich gemacht werden. Beim Verbrennen ist zwingend die Feuerwehr zu informieren!
  • Das befallene Stammholz muss vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald entfernt werden. Ist das nicht möglich, ist es zu entrinden oder mit einer Schutzspritzung zu behandeln.
  • Die großen Schadholzmengen im Land haben den Holzmarkt stark beeinflusst. Zusätzlich sind die Sägewerke aufgrund der Corona-Pandemie kaum noch aufnahmefähig. Frisches Sturm- und Käferholz muss jedoch aus Waldschutzgründen aufgearbeitet werden. Dabei soll die bereitgestellte Holzmenge mindestens 10 Festmeter betragen, besser sind 20 Festmeter. Kleinmengen werden von den Holzkäufern erst gar nicht übernommen und müssen deshalb vom Waldbesitzer selbst verwertet werden.

Auch an die Weißtanne muss gedacht werden:

Durch Trockenheit und Käferbefall geschädigte Tannen zeigen sich durch rote Nadeln im Kronenbereich. Der krummzähnige und der kleine Tannenborkenkäfer können durch Ausbildung von zwei Generationen auch zur Massenvermehrung neigen.

Deshalb ist es unabdingbar, auch bei befallenen Tannen bei der Bekämpfung analog der Fichte zu verfahren.

Können Waldbesitzer die erforderlichen Maßnahmen nicht selbst durchführen, können Sie die Beratung des örtlich zuständigen Revierleiters in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen können in der Waldschutz-Info 1/2020 auf der Homepage des Forstamtes oder auf der Homepage der FVA-Freiburg (www.fva-bw.de) abgerufen werden.

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Pressemitteilung (pm)

Pressemitteilung (pm)

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