Mittwoch, 29. November 2023
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Rottweil

Corona-Inzidenz im Kreis Rottweil fünf Tage lang über 10: Das sind die Folgen

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Im Landkreis Rottweil lag die Sieben-Tage-Inzidenz in den zurückliegenden fünf Tagen jeweils über 10. Maßgeblich sind nach der neuen Corona-Verordnung die durch das Landesgesundheitsamt veröffentlichten Zahlen. Das Vorliegen der Inzidenzstufe 2 wurde vom Landratsamt öffentlich bekanntgemacht.

Für den Landkreis Rottweil gelten daher ab morgen, Donnerstag, 5. August 2021 die Regelungen der Inzidenzstufe 2. Das bedeutet insbesondere: Im Freien entfällt die Maskenpflicht nur dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann.

Regelungen für die verschiedenen Lebensbereiche:

  • Kontaktbeschränkung: 4 Haushalte, maximal 15 Personen (geimpfte sowie genesene Personen werden nicht mitgezählt).
  • Private Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeitsfeiern etc.) ohne Abstandsgebot und ohne Maskenpflicht, aber mit Hygienekonzept sowie Datenerfassung: im Freien max. 200 Personen, in geschlossenen Räumen max. 200 Personen unter Beachtung der 3G-Regel.
  • Öffentliche Veranstaltungen (Theater, Oper, Konzerte, Filmvorführungen, Stadt-/Volksfeste, Informationsveranstaltungen, Betriebsfeiern, Wettkampfveranstaltungen etc.) – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: im Freien max. 750 Personen (Maskenpflicht bei mehr als 200 Personen), In geschlossenen Räumen max. 250 Personen oder maximal 50 Prozent der Kapazität ohne Abstandsgebot aber mit 3G-Regel, maximal 25.000 Personen.
  • Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen etc.) – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne Beschränkung der Personenzahl
  • außerschulische und berufliche Bildung (Volkshochschulen, Musik-, Kunst- und Jugendkunstgruppen etc.) – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne weitere besondere Regelungen oder Beschränkung der Personenzahl.
  • Kultureinrichtungen (Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, etc.) – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne Beschränkung der Personenzahl.
  • Gastronomie und Vergnügungsstätten (Restaurants, Kneipen, Imbisse, Spielhallen etc.) mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne weitere besondere Regelung oder Beschränkung der Personenzahl. In geschlossenen Räumen Rauchverbot.
  • Einzelhandel (inkl. Dienstleistungs- oder Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr) – mit Hygienekonzept: ohne weitere besondere Regelungen.
  • Körpernahe Dienstleistungen – mit Hygienekonzept: wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, gilt die 3G-Regel (von der 3G-Regel ausgenommen ist Physio- und Ergotherapie, Logopädie, medizinische Fußpflege u.ä.).
  • Messen mit Hygienekonzept und Datenerfassung: außen und innen entweder 1 Person je 7 m² oder mit 3G-Regel: 1 Person je 3 m².
  • Beherbergung mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne weitere besondere Regelungen.
  • Touristischer Verkehr beziehungsweise Ausflugsverkehr (Schifffahrt, touristischer Bahn-/ Busverkehr etc.) – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: 75 % der Kapazität ohne 3G. 100 % der Kapazität ohne 3G.
  • Sportstätten – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: im Freien und in geschlossenen Räumen ohne weitere besondere Regelungen.
  • Diskotheken: geschlossen

Die Inzidenzstufe 2 gilt laut Landratsamt dann nicht mehr, wenn die Inzidenz von mehr als 10 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten oder die Inzidenz von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Das Landratsamt wird das Vorliegen dieser Voraussetzungen öffentlich bekannt machen

Eine Zusammenfassung der neuen Regelungen gibt es auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg unter:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210723_Auf_einen_Blick_DE.PDF

Pressemitteilung (pm)
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Kommentare zu diesem Beitrag

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  1. Wir sollten UNBEDINGT mehr Veranstaltungen haben wie den Ferienzauber. Hat ja voll eingeschlagen. Man hätte diesen Sommer noch die Füße still halten können, aber man muss ja wieder Event- und Spaßkultur betreiben, in Hoch-Inzidenzgebiete in den Urlaub fliegen und so weiter. Ausbaden werden es dann die Kinder und Jugendlichen im Herbst, wenn die Schule wieder losgehen sollte. Hauptsache wir Erwachsenen hatten ein-zwei Wochen lang hemmungslosen Spaß! Nach uns die Sintflut. Verantwortliches Handeln sieht anders aus.

    • Sehe ich ganz genauso. Hauptsache Spaß, bloß keine Verantwortung. Schon gar nicht für die, die nach uns kommen. Klimawandel ist ja auch zum Glück ein Problem der Zukunft…..