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Startseite Landkreis Rottweil

Corona-Inzidenz im Landkreis Rottweil sinkt weiter – das sind die Öffnungsschritte

von Pressemitteilung (pm)
1. Juni 2021
in Landkreis Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 5 Minuten
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Symbol-Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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Seit Montag, 31. Mai, ist im Einzelhandel im Landkreis Rottweil für Kunden wieder Einkaufen mit Termin („Click & Meet“) möglich. Ab Donnerstag, 3. Juni (Fronleichnam) sind im Landkreis – an diesem Tag selbst natürlich entsprechend der Feiertagsregelungen – weitere Lockerungen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie möglich. Das teilte das Landratsamt mit. Das bedeutet: Nach über einem halben Jahr Lockdown dürfen etwa nun auch Gastronomie sowie kulturelle, touristische und Freizeiteinrichtungen unter Auflagen wieder öffnen, die Ausgangsbeschränkung fällt weg und Grundschulen können wieder in den Regelunterricht wechseln.

A n z e i g e

Prospekt der Woche

... zum Vergrößern und Durchblättern:

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat heute (Dienstag, 01.06.2021) für den Landkreis Rottweil einen 7-Tage-Inzidenzwert (pro 100.000 Einwohner) von 64,3 ermittelt. Damit hat der Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Inzidenzwert von 100 unterschritten. Samstage gelten ebenfalls als Werktage. Sonn- und Feiertage werden nicht gezählt. Das teilte das Landratsamt Rottweil am Dienstagvormittag mit. Die Tatsache ist unter www.landkreis-rottweil.de/Bekanntmachungen öffentlich bekanntgegeben worden. Damit endet die Phase der sogenannten „Bundesnotbremse“ im Landkreis am Donnerstag, 3. Juni 2021. Am selben Tag tritt die erste Öffnungsstufe nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft.

Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel hierzu: „Der Landkreis Rottweil und seine Bürgerinnen und Bürger lassen mit diesem weiteren Öffnungsschritt hoffentlich das Joch der Bundesnotbremse endgültig hinter sich, vor allem auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung. Viele verstehen ohnehin das Räderwerk der vielen Reglementierungen nicht mehr. Mit etwas Glück geht es nun weiter auf eine Inzidenz unter 50.“

Ab Donnerstag, 3. Juni 2021 (Fronleichnam)  – an diesem Tag selber natürlich entsprechend der Feiertagsregelungen – treten im Landkreis unter anderem folgende Öffnungsschritte in Kraft – die geltenden Regelungen können auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg abgerufen werden.

Treffen im öffentlichen und privaten Raum
Solche sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten wieder erlaubt. Nicht mitzuzählen sind hierbei zu den Haushalten zugehörige Kinder bis einschließlich 13 Jahren sowie genesene und vollständig geimpfte Personen. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstage.

Ausgangsbeschränkungen
Die Ausgangsbeschränkungen der „Bundesnotbremse“ von 22 bis 5 Uhr entfallen.

Einzelhandel
Im Einzelhandel ist entweder ein Kunde pro 40 Quadratmeter mit Voranmeldung ohne Testkonzept oder zwei Kunden pro 40 Quadratmeter ohne Voranmeldung aber mit 3G-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen) erlaubt. Bei Geschäften mit Produkten des täglichen Bedarfs bleiben weiterhin die Hygienebedingungen gültig, eine Test- bzw. Terminpflicht besteht nicht.

Körpernahe Dienstleistungen
Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren und Fußpflege ist die Vorlage eines 3G-Nachweises nur noch erforderlich, sofern während des Besuchs nicht durchgehend eine medizinische Maske getragen werden kann. Es besteht weiterhin Terminpflicht.

Gastronomie
Gastronomische Betriebe dürfen von 6 bis 21 Uhr öffnen. Kontaktdokumentation sowie 3G-Nachweis (getestet, geimpft oder genesen) muss gewährleistet sein. Tische müssen mit mindestens 1,5 Meter Abstand gestellt sein; innen gilt eine zusätzliche Beschränkung von einem Gast pro 2,5 Quadratmeter Gastraumfläche. Liefer- und Abholdienste sind weiterhin generell erlaubt.

Tourismus
Touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen dürfen ebenfalls wieder öffnen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle drei Tage einen negativen Coronatest vorweisen. Touristischer Verkehr wie z.B. mit Reisebussen oder Museumsbahnen sind mit maximal halber Sitzplatzbelegung und 3G-Nachweis ebenfalls wieder möglich. Außerdem müssen sich Start- und Zielort mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden.

Lehrveranstaltungen, Nachhilfe, Kunst- und Musikunterricht
Erlaubt sind mit 3G-Nachweis Lehrveranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen, Kurse an Volkshochschulen bis 10 Personen innen und bis 20 Personen außen.

Nachhilfeunterricht ist bis 10 Schüler und Schülerinnen mit 3G-Nachweis möglich.

Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können mit bis zu 10 Schüler:innen und 3G-Nachweis unterrichten. Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht bzw. Sportkurse sind allerdings nicht erlaubt.

Vorausgesetzt wird ebenfalls ein Test- und Hygienekonzept (tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort und Kontaktdokumentation).

Sport
Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist in Sportstätten außen bis 20 Personen mit 3G-Nachweis erlaubt. Profisport wird im Freien mit bis 100 Zuschauern ermöglicht.

Auch hier ist ein Test- und Hygienekonzept Vorgabe (tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort und Kontaktdokumentation).

Ballett- und Tanzschulen sind für den Publikumsverkehr noch geschlossen. Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten ist erlaubt; Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre (bis 14. Geburtstag) werden nicht mitgezählt.

Religionsausübung
Veranstaltungen zur Religionsausübung, etwa Gottesdienste, sind ohne Anmeldung möglich. Ein Test- und Hygienekonzept ist aber auch hier ein Muss.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Kulturveranstaltungen (etwa in Theater, Kulturhäusern, Opern, Kinos) sind im Freien mit bis zu 100 Personen und 3G-Nachweis möglich. Galerien, Gedenkstätten und Museen können öffnen mit einer Person pro 20 Quadratmeter und 3G-Nachweis.

Öffnen dürfen auch Freizeiteinrichtungen (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) im Freien für die Nutzung durch bis zu 20 Personen gleichzeitig und 3G-Nachweis. Ebenso Schwimmbäder im Außenbereich sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang mit einer Person pro 20 Quadratmeter und 3G-Nachweis.

Auch für diese Einrichtungen gilt die Vorgabe Test- und Hygienekonzept.

Archive, Büchereien und Bibliotheken
Diese Einrichtungen können ebenfalls mit Test- und Hygienekonzept öffnen, erlaubt sind eine Person pro 20 Quadratmeter.

Schulen
Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Schulkindergärten können nach derzeitigem Stand nach den Pfingstferien zum Regelunterricht unter Pandemiebedingungen zurückkehren ebenso wie Kinderbetreuungseinrichtungen. Bei den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung (SBBZ G und K) bleibt es, wie bereits bisher, beim Präsenzunterricht.

Für alle anderen Schularten bleibt es bis vorerst beim Wechselunterricht. Das Kultusministerium hat eine Anpassung der Regelung nach den Pfingstferien angekündigt.

Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind verpflichtend 2 Corona-Tests pro Woche für alle Schüler:innen und Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen sowie Berufsschulen.

Fahrschulen
Die theoretische und praktische Ausbildung sowie Prüfung sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich.

Tierpflege
Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons können mit Test- und Hygienekonzept öffnen für maximal eine Person pro 20 Quadratmeter.

Das Landratsamt warnt: Sollte der Inzidenzwert drei Tage in Folge den Wert von 100 wieder überschreiten, müssen die Lockerungen wieder zurückgenommen werden. Eine weitergehende Öffnungsperspektive kommt in Betracht, wenn die Inzidenz 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter sinkt.

Info: Den Wert von 100 hat der Landkreis zuletzt erstmals am Donnerstag, 27.05. (Tag 1) mit 91,5 unterschritten (weiterer Verlauf: Fr., 28.05. (Tag 2) 83,6 / Sa., 29.05. (Tag 3) 79,4 / So., 30.05. zählt nicht / Mo., 31.05. (Tag 4) 65,8 / Di., 01.06. (Tag 5) 64,3). Die Öffentliche Bekanntmachung zum maßgeblichen und aktuell gültigen Inzidenzwert für den Landkreis ist unter Bekanntmachungen auf der Homepage unter www.landkreis-rottweil.de/Bekanntmachungen nachzulesen.

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Pressemitteilung (pm)

Pressemitteilung (pm)

Zur Information: Mit "Pressemitteilung" gekennzeichnete Artikel sind meist 1:1 übernommene, uns zugesandte Beiträge. Sie entsprechen nicht unbedingt redaktionellen Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, sondern können gegebenenfalls eine Position einseitig einnehmen. Dennoch informieren die Beiträge über einen Sachverhalt. Andernfalls würden wir sie nicht veröffentlichen.

Pressemitteilungen werden uns zumeist von Personen und Institutionen zugesandt, die Wert darauf legen, dass über den Sachverhalt berichtet wird, den die Artikel zum Gegenstand haben.

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