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Corona-Pandemie: Ordnungsamt kontrolliert Quarantäne – zugleich wieder Besuchsverbot in den Krankenhäusern

von Pressemitteilung (pm)
20. Oktober 2020
in Landkreis Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 3 Minuten
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Corona-Pandemie: Ordnungsamt kontrolliert Quarantäne  – zugleich wieder Besuchsverbot in den Krankenhäusern

Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

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Die Ortspolizeibehörden führen vom 21. Oktober bis 22. Oktober verstärkt Maßnahmen zur Überprüfung der Quarantänepflicht flächendeckend in Baden-Württemberg durch. Hierbei kommen sowohl telefonische Abklärungen als auch Vor-Ort-Kontrollen in Betracht. Auch das Ordnungsamt der Stadt Rottweil unterstützt die Aktion. Zugleich kündigten die Kliniken in Oberndorf und Rottweil wieder ein Besuchsverbot an. Im Landkreis Rottweil sank die 7-Tages-Inzidenz – vorübergehend.

40 Neuinfektionen* pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. Bei dieser Zahl steht laut dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg der Landkreis Rottweil an diesem Dienstagabend. Diese sogenannte 7-Tages-Inzidenz ist damit zunächst auf errechnete 22,9 Neuinfektionen am Dienstagmorgen gesunken – und nun gestiegen. Am Montag stand sie noch 32,2. Das Gesundheitsamt des Landkreises Rottweil meldet derzeit bislang 867 positiv auf das Corona-Virus getestete Personen – und damit sechs mehr als am Vortag. 79 Fälle seien aktuell aktiv.

Damit ist der Landkreis Rottweil über die Marke von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche gestiegen. Da landesweit schärfere Maßnahmen gelten, käme aktuell für die Landkreisverwaltung eine Sperrstunde für die Gastronomie als eine Maßnahme infrage. Diese wird ab 35 Neuinfektionen empfohlen.

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Dennoch gilt die Pandemiestufe 3 im Land Baden-Württemberg und mit ihr sind verschärfte Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Kraft getreten. Um etwa die Quarantäneanordnungen zu überprüfen, haben das Ministerium für Soziales und Integration und das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration zu Schwerpunktkontrollen aufgerufen. Die Fallzahlen der Quarantänepflichtigen sind regional sehr unterschiedlich, Ziel der Maßnahmen soll jedoch sein, möglichst alle Anordnungen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu überprüfen. Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf Infizierten und engen Kontaktpersonen mit einer behördlichen Quarantäneanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Die Schwerpunktaktion soll die Bevölkerung sensibilisieren, die Quarantäneanordnungen zu beachten und gleichzeitig deutlich machen, dass ein Verstoß gegen diese Anordnung bußgeldbewehrt ist und gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen kann, teilt die Stadtverwaltung Rottweil mit. Das städtische Ordnungsamt werde die Kontrollen hauptsächlich telefonisch und im Einzelfall durch Vor-Ort-Besuche durchführen. Darüber hinausgehende Maßnahmen wie etwa ein Betreten einer Wohnung gegen den Willen des Betroffenen sind nicht vorgesehen.

Wieder Besuchsverbot in den Krankenhäusern   

Angesichts der zuletzt wieder gestiegenen Infektionszahlen im Landkreis Rottweil verschärfen die Helios Klinik Rottweil und das SRH Krankenhaus Oberndorf ihre Vorsichtsmaßnahmen. Um kein unnötiges Risiko einzugehen und die Gefahr einer Übertragung des Coronavirus zu minimieren, gilt für das SRH Krankenhaus Oberndorf ab sofort, für Rottweil ab Montag, 26. Oktober, wieder das Besuchsverbot für die Akutkliniken im Landkreis Rottweil. Patienten können dann nur noch in Ausnahmesituationen von Angehörigen besucht werden. Die Besuche müssen zuvor telefonisch mit dem jeweiligen Stationsteam oder dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. In Oberndorf werden spezielle Besucherscheine ausgestellt.

„Wir wissen, wie schwierig es ist, Menschen den Besuch von kranken Angehörigen zu versagen. Aber wir müssen diese Maßnahme ergreifen, um sowohl unsere Patienten als auch unsere Mitarbeiter vor einer Einschleppung des Virus in die Klinik so gut wie möglich zu schützen, damit wir weiterhin für alle Patienten einsatzfähig bleiben“, so Helios Klinikgeschäftsführerin Cornelia Koch. Dr. Andor Toth, Geschäftsführer des SRH Krankenhauses in Oberndorf, ergänzt: „Wir hoffen auf das Verständnis von Angehörigen und Patienten für diese Maßnahme und appellieren an die Solidarität aller Beteiligten. Die aktuellen COVID-Zahlen im nördlichen Landkreis erfordern für Oberndorf sogar ein unmittelbares Handeln zum Schutze der Patientinnen und Patienten.“ Wie auch bisher gelten gesonderte Regelungen für Angehörige von Patienten, die im Sterben liegen, sowie für werdende Väter. Der Betrieb der beiden Krankenhäuser und ihrer Notaufnahmen sind durch diese Sicherheitsmaßnahme nicht beeinträchtig.

In Rottweil gelten ab kommenden Montag dann wieder folgende Regelungen: In der Zentralen Notaufnahme ist ab sofort nur eine Begleitperson erlaubt ist; Kleinkinder sind grundsätzlich nicht als Begleitpersonen zugelassen. Die aktuell geltenden Regelungen für den Rottweiler Kreißsaal bleiben bestehen: Bei der Entbindung ist eine Begleitperson erlaubt. Diese muss gesund sein, darf nicht wechseln und muss während der Geburt im Kreißsaal bleiben.

*Die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Rottweil ist aktualisiert worden, kurz nachdem wir diesen Artikel online veröffentlicht haben.

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