Die Gemeinde Dunningen hat am Montagabend eine Pressemitteilung zur Entwicklung der Corona-Epidemie und zu den Maßnahmen des Landes beziehungsweise direkt vor Ort heraus gegeben. Bürgermeister Peter Schumacher berichtet darin, die Notbetreuung der Kinder sei in seiner Gemeinde gewährleistet. Wir bringen die Mitteilung im Wortlaut:
Die weltweite Corona-Pandemie verläuft sehr dynamisch und nicht vorhersehbar. Politik und Verwaltung müssen die Situation stündlich neu bewerten, reagieren und nachsteuern.
Die Landesregierung hat heute eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (sog. Corona-Verordnung) erlassen. Diese Verordnung tritt am 17. März 2020 in Kraft.
Die Verordnung regelt neben der bereits kommunizierten Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen auch das Betriebsverbot folgender Einrichtungen:
- Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
- Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
- Kinos,
- Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
- Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
- Volkshochschulen und Jugendhäuser,
- öffentliche Bibliotheken sowie
- Vergnügungsstätten.
Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für Schülerinnen und Schüler an der Grundschule Seedorf, der Klassenstufen 5 und 6 an der Eschachschule Dunningen sowie in unseren vier Kindergärten ist gewährleistet. Anspruch auf diese Notfallbetreuung haben lediglich Eltern, welche in den Bereichen der kritischen lnfrastruktur tätig sind. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere:
- die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
- die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI- KritisV hinausgeht,
- Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,
- Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz und
- Rundfunk und Presse.
Ausgenommen von der Notbetreuung sind Kinder,
- die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder
- mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur.
Nach Rücksprache mit den Mitgliedern des Ältestenrats wird die Verwaltung den kommunalpolitischen Gremien vorschlagen, für den Monat April auf die Erhebung der Beiträge für den Kindergartenbesuch und der Schulkindbetreuung zu verzichten. Dadurch soll der besonderen Situation der Eltern zumindest ein Stück weit Rechnung getragen werden. Dies geschieht vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse des Gemeinde- und Ortschaftsrats.
Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort bis auf Weiteres verboten. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich. Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften für nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden können.
Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass
- die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
- Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Me-tern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
- in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachve folgbar bleiben.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen
– auch Familienfeiern mit
weniger als 100 Gästen.
Unabhängig dieser landesweiten Obergrenze von 100 Teilnehmern haben sich die Städte und Gemeinden im Landkreis Rottweil darauf verständigt, diese landkreisweit auf 50 Personen zu reduzieren. In der praktischen Umsetzung erfolgt dies über eine noch zu erlassende Allgemeinverfügung, welche entweder zentral durch das Landratsamt Rottweil oder dezentral durch die Städte und Gemeinden bekannt gemacht wird. Die Städte und Gemeinden im Landkreis erlassen damit ganz bewusst weitreichendere Regelungen als dies der Landgesetzgeber bislang getan hat. Wir wollen damit ein deutliches behördliches Zeichen setzen, um Infektionsketten zu unterbrechen, volatile Bevölkerungsgruppen (z.B. Kranke und Betagte) zu schützen und die medizinische Versorgung bestmöglich zu gewährleisten.
Die Bürgermeister im Landkreis haben sich weiterhin darauf verständigt, dass ab dem 17. März 2020 bis Ende April alle Rathäuser und Ortsverwaltungen für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sind selbstverständlich weiterhin per E-Mail und Telefon erreichbar. Die Telefonzentrale ist unter 07403/9295-0 zu den üblichen Geschäftszeiten besetzt und stellt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch. In begründeten Ausnahmefällen ist eine persönliche Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Bis Ende April finden von Herrn Bürgermeister Schumacher, Herrn Ortsvorsteher Hirt und Herrn Bürgermeisterstellvertreter Pfal- ler keine Sprechtsunden auf den Ortsverwaltungen statt.
Sämtliche öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Dunningen (insbesondere: Wehle-Sporthalle, Turn- und Festhalle Dunningen, Turn- und Festhalle Seedorf, Eschachtalhalle Lackendorf, Dorfgemeinschaftshaus Dunningen, Jugendraum Dun- ningen, Molke Seedorf, Jugendraum Lackendorf, Cafeterien im Adlerbrunnen und im Eschachtreff) sind bis Ende April ebenfalls geschlossen. Es ist kein Übungs- oder Sportbetrieb möglich.
Die Sitzungen des Gemeinde- und Ortschaftsrats finden weiterhin statt. Gerade in den anstehenden Sitzungen sind wichtige Beschlüsse für die Weiterentwicklung unserer Gemeinde zu treffen. Durch organisatorische Maßnahmen wird sichergestellt, dass zwischen den einzelnen Ratsmitgliedern entsprechend Abstand eingehalten wird. Selbstverständlich sind die Sitzungen weiterhin öffentlich. Zugang ist für Jedermann möglich. Wir appellieren jedoch an die gesamte Einwohnerschaft, auf eine Sitzungsteilnahme nach Möglichkeit zu verzichten. Einwohnerfragestunden wird es bis Ende April nicht mehr geben.
Gerade um die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen, verzichtet der Bürgermeister zunächst bis Ende April auf einen persönlichen Besuch bei Alters- und Ehejubilaren. Die entsprechenden Glückwunschschreiben ggf. samt Urkunde werden per Post versendet.
Insbesondere vor dem Hintergrund der volatilen Entwicklung der Corona-Pandemie muss auch in den kommenden Tagen und Wochen mit kurzfristigen behördlichen Entscheidungen gerechnet werden. So zeichnen sich tiefergreifende Einschränkungen des Gaststättenbetriebs und die generelle Schließung von G schäften ab.
Diese Situation stellt alle Beteiligten – sei es Politik, Verwaltung aber auch die gesamte Bevölkerung – vor besondere Herausforderungen. Diese gilt es gemeinsam anzugehen. Zweifelsohne stellen die aktuellen Entwicklungen einen enormen Einschnitt in unserem gesellschaftlichen Alltag dar. Diesbezüglich hoffen wir auf eine konstruktive Begleitung durch alle Betroffenen. Für das Verständnis, das seitens der Bevölkerung bislang entgegengebracht wurde, bedanken wir uns ausdrücklich.
Auf der Homepage der Gemeinde Dunningen haben wir zur aktuellen Entwicklung eine eigene Informationsseite eingerichtet, welche unter
www.dunningen.de/corona abrufbar ist und regelmäßig aktualisiert wird.