ROTTWEIL – Der Landkreis Rottweil sucht für den Zensus 2022 interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte gegen eine Aufwandsentschädigung den Zensus unterstützen.
In diesem Jahr findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Die Erhebung wird alle zehn Jahre durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt und ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wo sie wohnen und arbeiten. Dazu hat der Landkreis Rottweil im Landratsamt eine Erhebungsstelle eingerichtet. Für die Durchführung der stichprobenhaften Haushaltebefragungen werden nun Interviewerinnen und Interviewer, sogenannten Erhebungsbeauftragte gesucht.
Im Landkreis Rottweil werden dabei insgesamt 160 Erhebungsbeauftragte benötigt, die noch nicht alle gefunden wurden. Dabei werden in erster Linie für die Städte Oberndorf, Sulz sowie Schramberg und für die Gemeinden Epfendorf, Eschbronn, Fluorn-Winzeln, Hardt, Lauterbach, Schenkenzell sowie Vöhringen Erhebungsbeauftragte gesucht.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als interviewende Person sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit sowie zeitliche Flexibilität. Für die ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Aus Datenschutzgründen dürfen die Erhebungsbeauftragten nicht in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden. Außerdem dürfen sie die aus ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse über Auskunftspflichtige zu keinem Zeitpunkt für andere Zwecke als den Zensus verwenden.
Wer als Erhebungsbeauftragte/r beim Zensus 2022 die Erhebungsstelle des Landkreises Rottweil unterstützen möchte, kann sich vorzugsweise mithilfe des Kontaktformulars auf www.landkreis-rottweil.de/1349 per Mail an [email protected] oder unter folgender Adresse bewerben:
Landkreis Rottweil
Zensus Erhebungsstelle
Auf dem Wall 29
78628 Rottweil
Die im Rahmen des Zensus erhobenen Daten werden strikt geheim gehalten. Aufgrund des Rückspielverbots für die amtliche Statistik in Verwaltungsbereiche ist dabei sichergestellt, dass die erhobenen Angaben nur für statistische Zwecke verwendet werden. Zudem erfordert die statistische Geheimhaltung besondere Schutzmaßnahmen für den Zugriff auf Daten in den Erhebungsstellen. Die Erhebungsstellen werden daher räumlich, organisatorisch und personell von anderen kommunalen Verwaltungsstellen getrennt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Interviewerinnen und Interviewer haben das Datengeheimnis strikt zu beachten und unterliegen der statistischen Geheimhaltungspflicht.
Weitere allgemeine Informationen zum Zensus 2022 unter www.zensus2022.de.