Der Ex-Chef von Heckler und Koch (HK), Nicola Marinelli, muss weiter warten. Weil auch am Dienstag der Mehrheitseigentümer von HK, Andreas Heeschen, nicht im Landgericht Rottweil erschien, zieht sich Marinellis Zivilklage gegen den Oberndorfer Waffenhersteller weiter dahin.
Heeschen sollte aussagen, ob er noch bei HK das Sagen hat oder – wie Marinelli glaubt – seine Aktien an den französischen Investor Nicolas Walewski und dessen Londoner Investmentfirma Alken verpfändet hat.
Der heute 62-jährige Marinelli sagt, er habe eine Klausel im Vertrag, wonach ihm bei einem Kontrollwechsel bei Heckler und Koch eine halbe Million Euro Abfindung zustehe.
Ladung erhalten
Um das zu beweisen, müsste Heeschen als Zeuge aussagen. Bei einem ersten Verfahren Anfang August war Heeschen nicht erschienen. Das Gericht hatte vergeblich versucht, ihn in der Schweiz zu laden. Die Ladung für das Verfahren am 16. Oktober dagegen hat ihn in London erreicht. Das haben die britischen Behörden dem Rottweiler Gericht bestätigt.
Ob ein deutsches Gericht einen im Ausland lebenden Deutschen zu einer Aussage in Deutschland zwingen kann, sei unter Juristen strittig, so der Vizepräsident und Pressesprecher des Landgerichts Rottweil, Thilo Rebmann, auf Nachfrage der NRWZ. Erscheint in Deutschland ein hier wohnender Zeuge unentschuldigt nicht, muss er die Verfahrenskosten und möglicherweise ein Ordnungsgeld berappen. Erscheint er auch beim zweiten Mal nicht, holt ihn ein Gerichtsvollzieher.
Das Landgericht werde nun die britischen Behörden über ein Rechtshilfeersuchen bitten, Heeschen vorzuladen, damit er dort eine Aussage macht, so Rebmann. „Ob er dem nachkommt und eine Aussage macht, kann ich nicht beantworten.“
Was wurde besprochen?
Das Rottweiler Gericht wolle von Heeschen nicht nur etwas zu den Eigentumsverhältnissen bei HK erfahren sondern auch: „Was wurde mit Marinelli im Vorfeld des Vertragsabschlusses vereinbart, wovon konnte Marinelli ausgehen.“
Ob es zu einer weiteren Verhandlung kommt, ist noch offen. Wenn eine Heeschen-Aussage aus Großbritannien eingeht, werde normalerweise ein neuer Termin für eine mündliche Verhandlung anberaumt, so Rebmann. In Zivilprozessen könnte aber auch das Verfahren schriftlich fortgeführt werden, wenn alle Parteien einverstanden sind. „Das wäre durchaus eine Option.“