ROTTWEIL – Die Einführung des Bürgergeldes ist eine umfangreiche Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Viele Menschen fragen sich, wie das neue Bürgergeld eigentlich funktioniert und ob sie durch die gesetzliche Änderung künftig Anspruch auf die neuen Regelsätze haben. Die beiden Jobcenter bieten deshalb mehrere Infoveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund ihres Einkommens möglicherweise leistungsberechtigt sind, zur Klärung an. Zudem werden die Teilnehmenden über die Änderungen beim Wohngeldrecht informiert.
Am Mittwoch, 18. Januar, 10 Uhr: Online-Veranstaltung
Am Mttwoch, 25. Januar, 10 Uhr: Präsenz-Veranstaltung im Jobcenter Landkreis Rottweil, Königsberger Straße 5, in Rottweil.
Am Mittwoch, 1. Februar, 10 Uhr: Online-Veranstaltung
Am Mittwoch 8. Februar, 10 Uhr: Präsenz-Veranstaltung im Jobcenter Landkreis Rottweil, Königsberger Straße 5, in Rottweil.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Um eine Anmeldung per Mail an jc-sbk@jobcenter-ge.de mit Angabe des gewünschten Termins und Veranstaltungsortes wird gebeten. Wer sich angemeldet hat, erhält eine Anmeldebestätigung per E-Mail, bei Online-Terminen zusätzlich den Einwahllink für Skype.
Wichtig zu wissen: Kundinnen und Kunden des Jobcenters brauchen keinen neuen Antrag stellen! Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausbezahlt.
Die Jobcenter sind für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständig. Die Jobcenter werden als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Rottweil – Villingen-Schwenningen und dem Schwarzwald-Baar-Kreis beziehungsweise dem Landkreis Rottweil (kommunaler Träger) geführt. Weitere Informationen: www.jobcenter-sbk.de und www.jobcenter-lk-rottweil.de