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Inzidenz unter 100: Lockerungen im Landkreis Rottweil

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Mit der heute notverkündeten Änderung der Corona-Verordnung hat die Landesregierung Möglichkeiten für Lockerungen geschaffen. Die will das Landratsamt ab morgigen Montag umsetzen. “Leider sind die neuen Verordnungstexte dem Landratsamt erst wieder sehr spät aus Stuttgart zugegangen, weshalb der Vorlauf der neuen Öffnungsschritte für die Bürgerinnen und Bürger sehr kurz ist”, heißt es in der Erklärung, die der Presse am frühen Sonntagabend zugegangen ist. Darin warnt Landrat Michel erneut vor einem “zu erwartenden Einkaufstourismus” in Nachbarlandkreise mit niedrigerer Inzidenz und mehr geöffneten Läden.

Die Beschlüsse von Bund und Länder zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom vergangenen Mittwoch sehen eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März 2021 vor. Ferner wurde bei dem Treffen ein komplexes Öffnungskonzept vereinbart, das vom Land in die Corona-Verordnung eingearbeitet wurde und mehrere Stufen umfasst. So heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts Rottweil einleitend.

Maßstab für Öffnungsschritte ist die 7-Tage-Inzidenz auf Kreisebene. Landkreise mit niedrigen Infektionszahlen können stärker lockern als Kreise mit einem Wert zwischen 50 und 100 oder einer Inzidenz von über 100. Das Land räumt ‚ein gewisses Risiko‘ für Einkaufstourismus ein, appelliert aber an die Vernunft der Menschen.

Das Gesundheitsamt des Landratsamts Rottweil hat für das Gebiet des Landkreises Rottweil eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 festgestellt. Im Landkreis Rottweil gelten daher ab Montag, 8. März 2021 folgende Lockerungen:

  • Es sind wieder Treffen von bis zu fünf Personen aus maximal als zwei Haushalten möglich (Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit).
  • Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote (Click&Meet). Hier können Kunden nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster im Laden Beratung bekommen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche anwesend sein. Kunden und Beschäftigte müssen eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.
  • Buchhandlungen dürfen wieder unter den Hygieneauflagen für den Einzelhandel öffnen – Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
  • Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte dürfen wieder ihr komplettes Sortiment anbieten. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauflagen für den Einzelhandel.
  • Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt (Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit).
  • Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich.
  • Körpernahe Dienstleistungen (wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestudios und ähnliche Einrichtungen) sind mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder erlaubt. Friseurbetriebe und Barbershops dürfen wieder alle Dienstleistungen anbieten. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kunden einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben.
  • Fahrschulen dürfen wieder öffnen. Bei der praktischen Ausbildung und Prüfung sowie bei der theoretischen Ausbildung und Prüfung müssen Schüler*innen und Ausbildende eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.
  • Nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten dürfen Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie Archive, Bibliotheken und Büchereien besucht werden.
  • Eheschließungen sind wieder unter der Teilnahme von 10 Personen möglich. Die Kinder der Eheschließenden zählen hierbei nicht mit.
  • Erste-Hilfe-Kurse sind wieder möglich. Voraussetzung ist, dass alle teilnehmenden einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest haben.

Notbremse: Steigt der Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, werden alle Erleichterungen wieder zurückgefahren und ab dem zweiten darauffolgenden Werktag treten die Regelungen wieder in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben.

Zu den Öffnungsschritten äußert sich Landrat Wolf-Rüdiger Michel wie folgt: „Die Öffnungsperspektive begrüße ich nachdrücklich. Das ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger und vor allem auch für die Einzelhändler, die zumindest mit dem Terminshopping beginnen können. Dies ist ein beginnender Schritt in Richtung Normalität.“

Mit Blick auf den zu erwartenden Einkaufstourismus in Nachbarkreise mit mehr geöffneten Geschäften appelliert der Landrat an die Bürgerinnen und Bürger: „Bitte bleiben Sie weiterhin so vernünftig und diszipliniert und halten Sie sich an die geltenden Kontaktbeschränkungen. Wir dürfen die jetzigen Errungenschaften nicht auf’s Spiel setzen.“

Lob vom Landtagsabgeordneten

Der Rottweiler Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Teufel, spricht im Zuge der heute verabschiedeten Änderungen der Corona-Verordnung von einem guten Signal der Zuversicht für einen Weg aus dem Lockdown: „Die CDU-Landtagsfraktion hat sich für eine Öffnungsperspektive mit Augenmaß eingesetzt. Dem kommt die Landesregierung nun nach, indem wir Öffnungsschritte einleiten. Es sind maßvolle Schritte, die wir gehen. Wir gehen sie mit Bedacht. Sie führen uns hinaus aus der Pandemie und zurück ins Leben“.

Der Handel bräuchte jetzt dringend durch die Öffnungen – vorübergehend über die Möglichkeit von ‚Click & Meet‘ – eine klare Perspektive und ein Zeichen, dass Licht am Ende des Tunnels sei. „Auch die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen sind aus meiner Sicht gerade für die Familien wichtig. Die Menschen brauchen jetzt mehr Freiheiten. Dadurch, dass wir Entspannungen in den Krankenhäusern haben und beim Impfen vorankommen, sehe ich die Öffnungsschritte auch als vertretbar an“, so der Abgeordnete.

Kostenlose Schnelltests im Landkreis Rottweil

Ergänzend zu den Angeboten der Kommunen, der Ärzte und Apotheker wird zur Entlastung der Vorgenannten auch die überkommunale/überregionale Teststelle im DRK-Container an der Stadionstraße in Rottweil zu den bisherigen laborgebundenen PCR Tests ab 08.03.2021 die kostenlosen Antigen-Schnell-Tests anbieten. Das teilte der Pandemiebeauftragte Dr. med. Bernhard Schönemann mit. Zunächst parallel in einer zweiten Teststrecke zu den PCR Tests immer dienstags, donnerstags und samstags zwischen 17 und 19 Uhr beziehungsweise open end bei starkem Andrang. Bei Bedarf werden die Öffnungstage und –zeiten angepasst.

Pressemitteilung (pm)
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