An den weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg gilt außerhalb der Klassenzimmer Maskenpflicht. Schülerinnen und Schüler auf den Fluren oder auf dem Schulgelände müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Kumi: Das Gespräch suchen
Nun gibt es Eltern, die sich dagegen wehren und ihre Kinder ohne eine solche Maske zur Schule schicken. Laut Benedikt Reinhard vom Kultusministerium in Stuttgart, seien ihm aber keine größeren Zahlen von Verweigerern bekannt. „Das sind Einzelfälle.“
Wenn sich ein Kind oder Jugendlicher weigere, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen, dann werde das Gespräch mit ihm gesucht, so der Ministeriumssprecher. Wenn das nichts fruchtet, „wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig“. Ganz am Ende der Eskalationsskala käme ein temporärer Schulausschluss in Frage.
Die Schulen sollten aber pragmatisch vorgehen, so das Kultusministerium. Wenn Eltern in Sorge um die Gesundheit ihres Kindes seien, könnten sie es auch vom Präsenzunterricht abmelden. Dann werde es von der Schule fern unterrichtet. „Primat hat immer eine pädagogische Lösung“, so Reinhard.
Vor Ort in Schramberg keine Fälle bekannt
Die geschäftsführende Schulleiterin der Schramberger Schulen, Tanja Witkowski hat bislang keine Anfragen von Schulleiter-Kollegen erhalten. Auch die kommissarische Schulleiterin der Grund- und Werkrealschule Aichhalden, Lisa Reinhardt weiß nichts von einer grundsätzlichen Weigerung. „Wir haben an die gesamte Schulgemeinschaft appelliert, die Masken zu tragen“, so Reinhardt. Bislang habe es damit kein Problem gegeben.
Auch im Regierungspräsidium Freiburg gibt es keine Statistik mit Zahlen möglicher Maskenbverweigerer an Schulen, so die Sprecherin des RP Heike Spannagel zur NRWZ.