Die Baracke hinter dem Altoberndorfer Friedhof hat keine „NS-Vergangenheit“. Das hat das Landesdenkmalamt inzwischen herausgefunden und heute der NRWZ mitgeteilt. Die NRWZ hatte am 5. Februar über eine „Initiative Erhalt der RAD-Baracke Altoberndorf“ berichtet. Die Gruppe um Lothar Eberhard war überzeugt, dass diese Baracke aus dem Reichsarbeitsdienst-Lager „Konrad Wiederhold“ stammte.
Das Lager habe sich auf dem Gelände der heutigen Firma Heckler und Koch auf dem Lindenhof befunden. Im Krieg waren polnische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in den Baracken untergebracht. Nach dem Zweiten Weltkrieg, gleich 1945, habe ein Landwirt Faulhaber die Baracke gekauft, hatte Eberhard von einem Zeitzeugen erfahren. Er war der Überzeugung, die Baracke sei ein Kulturdenkmal, „an dessen Erhalt aus heimatgeschichtliche Gründen ein öffentliches Interesse besteht“.
Bauakte zeigt: Schafstall ist erst 1959 entstanden
Das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart hatte sich der Sache angenommen. Dort ist man nun zu der Erkenntnis gekommen, „dass es sich um keine originale Baracke aus der NS-Zeit handelt“.
Aus der historischen Bauakte gehe hervor, dass der Geräte- und Lagerschuppen erst 1959 errichtet wurde. „Auch ein Vergleich des Lager- und Geräteschuppens mit historischen Aufnahmen der Mannschaftshäuser des RAD-Lagers in Oberndorf zeigt, dass sein Erscheinungsbild, seine Abmessungen und seine Konstruktionsweise nicht mit den in standardisierter Typenbauweise ausgeführten, als versetzbare Holzskelett-Konstruktionen aus normierten Elementen zusammengesetzten Holzhäusern des RAD übereinstimmen.“
Abweichungen in Details
Wenn man die Fenster und die Fensterläden genauer betrachtet, sind die Unterschiede zu erkennen. Die RAD-Fenster hatten oben Klappflügel, die Altoberndorfer Barackenfenster nicht. Auch im Inneren der Altoberndorfer Baracke finden sich keine Schilder, Beschriftungen oder Krakeleien, wie man sie erwarten könnte, wenn hier Menschen über längere Zeit leben mussten.
Das Landesamt für Denkmalpflege stellt abschließend fest, die Archivrecherche und der Vergleich habe zur Erkenntnis geführt, „dass es sich nachweislich um keine originale Baracke aus der NS-Zeit handelt“. Dem Geräte- und Lagerschuppen fehlten die für eine Denkmalfähigkeit nach dem Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg notwendigen Merkmale und Eigenschaften. “Das öffentliche Erhaltungsinteresse ist somit nicht gegeben“, heißt es abschließend.