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„Keine Ausgangssperre im Kreis Rottweil“, Veröffentlicht: Freitag, 5. März 2021, 14.37 Uhr

Keine Ausgangssperre im Kreis Rottweil

Der Landkreis Rottweil erlässt auch heute keine Allgemeinverfügung mit nächtlicher Ausgangssperre. Dies berichtete Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel bei der telefonischen Pressekonferenz. Allerdings wäre es noch möglich, dass das Sozialministerium den Kreis anweist, eine solche Verfügung zu erlassen.

Solches ist bereits zwei Mal geschehen, wie Michel berichtete: im Kreis Schwäbisch Hall, wo die Sieben-Tage-Inzidenz bei 130 lag, und im Kreis Rastatt, wo die Inzidenz deutlich unter 100 liegt. Aber Michel sieht die Voraussetzungen für eine so schwere Einschränkung der Grundrechte nicht als gegeben an, weil die Infektionen zum großen Teil auf die Ausbrüche in Pflegeheimen und der Helios-Klinik zurückzuführen seien.

Wenn allerdings das Sozialministerium eine Ausgangssperre verfügt, dann muss das Landratsamt auch eine erlassen, denn „das Landratsamt steht im Weisungsstrang der staatlichen Verwaltung“, wie Michel ausführte. Im Kreis Schwäbisch Hall, so ist dessen Webseite zu entnehmen, war der Protest des Landrats gegen die Weisung aus Stuttgart erfolglos.

Doch Michel hat trotz hoher Inzidenz gute Gründe, keine Ausgangssperre anzuordnen, und hat die auch dem Ministerium mitgeteilt. Da ist vor allem keine diffuse Verbreitung, die überwiegende Anzahl an Ansteckungen ist vielmehr an Ausbrüchen in Heimen und Krankenhaus festzumachen. So sind in Sulz, Vöhringen, Oberndorf und Rottweil 70 Prozent aller aktuellen Fälle beheimatet, in den restlichen Gemeinden des Kreises nur 30 Prozent. Es gibt Kommunen ganz ohne Infizierte, und ein Drittel der Gemeinden haben null bis zwei aktuell Erkrankte.

Dazu hat sich Michel auch bei den Polizeirevieren erkundigt, ob es irgendwo im Kreis Stellen gibt („Flaniermeilen“), die nächtlich besonders bevölkert sind. Die Antwort: Nein.

Außerdem hat er aufgrund aktueller Urteile von Verwaltungsgerichten auch rechtliche Bedenken gegen eine Ausgangsbeschränkung. Zudem sehe das Gesundheitsamt aus fachlicher Sicht eine Ausgangsbeschränkung nicht als notwendig an. Insgesamt: „Ich hoffe, dass das Sozialministerium auf unsere Argumente hört.“

Kein Freibrief

Dass das aber kein Freibrief sein kann, jetzt alle Vorsichtsmaßnahmen in den Wind zu schlagen, das betonten Michel und auch Stephan Vilgis vom Gesundheitsamt. „Unser Ziel muss sein, mindestens in Öffnungs-Stufe eins zu kommen, also unter hundert“, sagte Michel. Und „möglichst schnell unter 50, damit unser Einzelhandel wieder öffnen kann“. Er sprach sich dafür aus, die Öffnung nicht an den Zahlen der jeweiligen Landkreise festzumachen, damit es keine Einkaufs-Touristik gibt. Das habe auch der Landkreistag, dessen stellvertretender Vorsitzender er ist, gefordert. Dann wären ab Montag, wenn die Zahlen von gestern sich nicht wesentlich ändern, die Geschäfte in den Nachbarkreisen Schwarzwald-Baar, Freudenstadt und Ortenau offen, im Kreis Rottweil zu. Und natürlich fahren die Menschen dorthin, wo die Geschäfte offen sind, schätzt der Landrat die Lage ein.

Impfungen

Die Pflegeheime sind alle durchgeimpft, berichtete Thomas Seeger, Leiter des Ordnungsamts. Mit einer Ausnahme: Ein Heim hatte einen starken Eintrag, die meisten Bewohner waren infiziert und dürfen daher noch nicht geimpft werden. Und bei den wenigen Neu-Bewohnern hätte sich ein Einsatz des Mobilen Impfteams nicht gelohnt, fand die Heimleitung. Wenn diese es wünscht, würden die Impfungen aber nachgeholt, sicherte Seeger zu. Aktuelle Corona-Fälle gebe es dort nicht.

Der Impfstoff von Johnson + Johnson werde demnächst eine Zulassung bekommen, berichtete Nicos Laetsch aus dem Kreisimpfzentrum. Mit einer Verfügbarkeit werde aber nicht vor April gerechnet.

Erkrankte

Aktueller sind in den drei betroffenen Pflegeheimen 27 Bewohner und 36 Beschäftigte erkrankt, berichtete Seeger. Eine Person sei dort verstorben, habe aber eine schwere Erkrankung gehabt, die Lungenkrankheit COPD. Und im Rottweiler Krankenhaus sind es zwei Patienten, aber 31 Mitarbeiter, die positiv getestet wurden.

 

 

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