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Startseite Landkreis Rottweil

Kreis Rottweil: Ab Samstag unterliegen „Spaziergänger“ der Maskenpflicht

von Pressemitteilung (pm)
21. Januar 2022
in Landkreis Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 2 Minuten
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Corona-"Spaziergang" in Rottweil. Archiv-Foto: gg

Corona-"Spaziergang" in Rottweil. Archiv-Foto: gg

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Das Landratsamt Rottweil erlässt eine Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Ansammlungen. Betroffen davon sind primär die sogenannten Spaziergänge gegen die Corona-Maßnahmen, die derzeit zumeist montags stattfinden. Unklar bleibt, wie die Behörde die Pflicht durchsetzen will. Dazu macht das Landratsamt keine Angaben.

Ab morgen, Samstag, 22. Januar 2022, 0 Uhr gilt im gesamten Landkreis Rottweil bei Ansammlungen mit mehr als zehn Personen eine Maskenpflicht. Das Landratsamt  hat heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die eine Maskenpflicht bei Ansammlungen regelt. Die Verfügung wurde auf der Website des Landratsamtes öffentlich bekannt gemacht und ist befristet bis zum 28. Februar um 24 Uhr.

Die Allgemeinverfügung regelt, dass im Kreisgebiet bei Ansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske) getragen werden muss. Dies gilt auch, wenn der erforderliche Mindestabstand grundsätzlich eingehalten werden kann.

Ausschlaggebend für die Allgemeinverfügung sind insbesondere die aktuelle Situation mit der sich rasant verbreitenden Omikron-Variante sowie die zunehmenden unangemeldeten Ansammlungen beziehungsweise Versammlungen. „Besonders bei den unangemeldeten Ansammlungen ist zu beobachten, dass immer wieder bewusst oder unbewusst die Maskenpflicht missachtet oder Abstände untereinander falsch eingeschätzt werden, was eine erhöhte Infektionsgefahr in sich birgt, selbst im Freien“, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts.

Im Kreis Rottweil ist die Inzidenz in den letzten Tagen laut der Behörde besorgniserregend angestiegen. Am Mittwoch, 19. Januar, und Donnerstag, 20. Januar 2022, wurden durch das Gesundheitsamt des Landkreises Rottweil täglich weit mehr als 200 Fälle übermittelt. Die Inzidenz für den Kreis lag am 20. Januar bei 729,1,  am 7. Januar noch bei 266,1 und am 13. Januar schon bei 574,3.

In den vergangenen Wochen sind zudem im Kreisgebiet vermehrt Ansammlungen zu beobachten, die zwar als Versammlungen im Sinne des Artikels 8 Grundgesetz zu bewerten seien, jedoch ohne vorherige Anmeldung und ohne Versammlungsleiter durchgeführt werden, um gegen die bestehenden Corona-Maßnahmen zu demonstrieren, so das Landratsamt weiter. Solche Versammlungen fanden etwa am vergangenen Montag in Rottweil, Sulz, Fluorn-Winzeln, Oberndorf, Dornhan und Schiltach statt. Die Teilnehmerzahl variierte hierbei zwischen 1500  und 30 Personen. „Aufforderungen  zum Einhalten des Mindestabstandes oder alternativen Tragen eines Mundschutzes kamen die Teilnehmer überwiegend nicht oder nur sehr kurzweilig nach“, erklärt das Landratsamt. Die Behörde will nun durchgreifen.

Das Landratsamt  sieht es daher als erforderlich an, weitergehende, über die bisherigen Regelungen der Corona-Verordnung hinausgehende Maßnahmen im Kreisgebiet zu ergreifen. Ziel sei es, damit die Infektionsketten zu verlangsamen und möglichst zu unterbrechen, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts abschließend.

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Pressemitteilung (pm)

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