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„Landkreis legt bei Blitzern drauf“, Veröffentlicht: Montag, 24. Oktober 2022, 16.32 Uhr

Landkreis legt bei Blitzern drauf

Der Landkreis Rottweil legt bei der Geschwindigkeits-Kontrolle drauf, im Jahr 2021 waren das über 100.000 Euro. Dies ergibt ein Bericht des Straßenverkehrsamts, der am Montag dem Verwaltungsausschuss des Rottweiler Kreistags vorgelegt wurde.

Wie Dezernent Oliver Brodmann berichtete, brachen die stationären und mobilen Messanlagen 367.000 Euro ein. Dem stehen aber Aufwendungen von fast einer halben Million gegenüber, nämlich 491.000 Euro. Vor allem die mobilen Anlagen tragen mit über 90.000 Euro zu dem Defizit bei. Es sind besonders die Personalkosten, die dabei zu Buche schlagen – bei den beweglichen Blitzern sind es allein fast 130.000 Euro, bei den fest installierten 96.000 Euro.

Stationäre Überwachung

Der Landkreis betreibt neun fest installierte Blitzer mit Lasertechnik – die Großen Kreisstädte Rottweil und Schramberg machen ihre Überwachung selber, was dort passiert, ist also nicht in dem Bericht enthalten. Für diese neun Standorte sind sechs Kameras vorhanden, die durchschnittlich jeweils an 280 Tagen im Einsatz waren, so der Bericht.

Dazu kommen neun Anlagen mit Messchleifentechnik, für die insgesamt drei Kameras zur Verfügung stehen. Diese waren 2021 durchschnittlich an je 335 Tagen im Einsatz.

An also insgesamt 1684 Tagen fuhren etwas über vier Millionen Fahrzeuge an den Blitzern vorbei. Zu schnell waren davon 8282, also 0,19 Prozent. Die meisten davon, nämlich 82,7 Prozent, waren bis zu 20 km/h zu schnell und kamen daher mit einem Verwarnungsgeld davon. Gemessen wurde vor allem dort, wo in den Vorjahren am meisten gerast wurde.

Mobile Messungen

Bei den mobilen Messungen, die an 216 Tagen stattfanden, gab es eine höhere Beanstandungsquote: 262.570 Fahrzeuge wurden gemessen, davon waren 7357 zu schnell, also 2,8 Prozent. Die meisten davon allerdings, nämlich 91,2 Prozent, waren bis zu 20 km/h zu schnell. Brodmann zieht daraus das Fazit: „Die erzielte Verringerung der Beanstandungsquoten im mobilen und stationären Bereich zeigt den Erfolg der Überwachungsmaßnahmen.“ Aus Städten und Gemeinden lägen positive Rückmeldungen vor, „dass die Anlagen auch die gewünschte Wirkung einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit erzielen“; schreibt er in der Sitzungsvorlage.

Origineller, aber unzulässiger Vorschlag

Das Defizit war natürlich Gegenstand der kurzen Aussprache über den Bericht. Man habe jetzt ja gezeigt, dass es nicht um „Abzocke“ der Autofahrer gehe, sagte Herbert Halder (CDU). Aber man müsse deswegen ja nicht drauflegen. Man könne ja die Verwaltungsgebühren erhöhen, die mit dem Buß- oder Verwarnungsgeld verhängt werden. Damit ließe sich das Defizit auszugleichen, war sein origineller Vorschlag. Den Ratskollegen Peter Schumacher (FWV) gleich wieder vom Tisch nahm: Die Verwaltungsgebühren seien gesetzlich geregelt, da gebe es keinen Spielraum. Auch Berthold Kammerer (SPD) riet zur Mäßigung: „Es ist belegt, dass wir nicht abzocken, sondern auch ein Defizit in Kauf nehmen“; sagte er.

Brodmann wies darauf hin, dass er im laufenden Jahr mit mehr Einnahmen rechne. Zum einen seien es im Jahr 2021 nur 216 statt wie geplant 240 Tage gewesen, an denen die mobile Anlage in Betrieb gewesen sei. Der Verkehr insgesamt habe wieder zugenommen. Außerdem werde seit November 2021 der neue Bußgeldkatalog mit höheren Sätzen angewandt.

 

 

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