Eine erste Stellungnahme gab Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Hermann Theisen ab.
Dieser hatte, wie berichtet, vom Landratsamt verlangt, eine „waffenkritische Brief-Petition“ an die Kreistagsmitglieder weiter zu leiten. Nachdem Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof die Forderung in erster und zweiter Instanz abgelehnt hatten, hat nun die Behörde diesen Rechtsstreit in der dritten und letzten Instanz beim obersten Verwaltungsgericht der Bundesrepublik verloren. „Damit ist für die Zukunft Klarheit geschaffen“, sagte Michel. Natürlich werde er sich daran halten.
Mit Spannung erwarte er die schriftlichen Urteilsgründe. Der Versuchung, das Urteil zu kritisieren, werde er nicht unterliegen: „Der Rechtsstaat lebt auch davon, dass man die gerichtlichen Entscheidungen jedenfalls der letzten Instanz akzeptiert“, sagte er. Die Kritik überlasse er der Fachliteratur.