Der Verein „Regionalentwicklung Mittlerer Schwarzwald “ als Träger der LEADER Aktionsgruppe ruft laut Pressemitteilung zur vierzehnten Projekteinreichung auf. Anträge könnten ab sofort von allen Interessenten gestellt werden. Die Projektideen müssten sich in den definierten Handlungsfeldern (siehe Regionales Entwicklungskonzept Mittlerer Schwarzwald) wiederfinden.
Hierzu gehörten folgende Bereiche:
1. Wertschöpfungsketten und Regionalvermarktung in der Landwirtschaft
2. Lebensqualität auf dem Land – für jung bis alt
3. Naturnaher Tourismus auf dem Land
4. Umwelt- und Klimaschutz durch Erneuerbare Energien.
Bei diesem Projektaufruf könnten ausschließlich Anträge für folgende Module berücksichtigt werden:
Modul 1: Öffentliche Projekte
Modul 2: Private Projekte
Modul 6: Private Vorhaben (entsprechend 1-6 des Art. 5 der ELER-VO)
Themenbereiche: alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Aktionsgruppe Mittlerer Schwarzwald
• Höhe des EU-Fördermittel-Budget: 280.000 Euro. Hinzu kommen je nach Fördermodul nationale Fördermittel in entsprechendem Förderverhältnis.
• Bagatellgrenze: 5000 Euro Zuschuss • Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) / Projekt: 600.000 Euro
• Stichtag zur Einreichung der Projektanträge: 14. Oktober 2021 bei der LEADER-Geschäftsstelle • Voraussichtlicher Auswahltermin: 9. oder 10. November 2021
Transparente Kriterien
Die Projektanträge würden vom Auswahlgremium nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand der objektiven Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Die Bewertungskriterien sowie das Projektauswahlverfahren könnten auf der Homepage www.leader-mittlerer-schwarzwald.de eingesehen werden.
„Ein Anruf bei der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der Förderfähigkeit Ihrer Projektidee wird ausdrücklich empfohlen“, heißt es weiter. Die Projekte müssten bereits konkret ausgearbeitet und umsetzungsreif sein. Außerdem gebe es einen Vorbehalt: Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER für die Jahre 2021 und 2022 sei eine hinreichende Projektreife. Das Projekt sollte deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der Anlage 1 Zur Veröffentlichung am 16. August 2021 zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heiße, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je drei Angebote zur Kostenplausibilisierung, eventuell Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, und so weiter).
„Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Aufruf zu vergebenden EU-Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Jahre 2021 und 2022 der LEADER-Aktionsgruppe derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der oben genannten Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen.“ Antragsteller könnten im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
„Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch nach der Auswahlentscheidung alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und unmittelbar nach Zuteilung der EU-Fördermittel und positiver Prüfung der Förderfähigkeit zur Bewilligung vorschlagen“, heißt es abschließend..
Info: Anträge schicken Sie bitte an das Regionalmanagement in der LEADER Geschäftsstelle:
LEADER Geschäftsstelle Mittlerer Schwarzwald
Hauptstr. 5
77761 Schiltach
Tel. 07836/955 -833 oder -779
[email protected] oder [email protected]