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Startseite Landkreis Rottweil

Messerstecherei nach Geburtstagsfeier: Haftstrafe mit Bewährung

von Martin Himmelheber (him)
31. März 2019
in Landkreis Rottweil
Lesezeit: 2 Minuten
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Messerstecherei nach Geburtstagsfeier: Haftstrafe mit Bewährung

Landgericht Rottweil. Foto: him

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SCHILTACH/ROTTWEIL –   Er bleibt seiner Familie erhalten – so wie es sich das Opfer einer Messerattacke gewünscht hatte. (Wir haben berichtet.) Die erste Große Strafkammer des Landgerichts Rottweil hat unter Vorsitz von Richter Karlheinz Münzer einen 34-Jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung  zu einem Jahr und neun Monate Haft mit zwei Jahren Bewährungsfrist verurteilt.

Am 2. Juli 2016 hatten mehrere Familien aus dem Raum Schramberg-Schiltach ein Geburtstagsfest an einem Grillplatz im Tiefenbach bei Schiltach gefeiert. Es endete mit vier Messerstichen. Ein heute 51-Jähriger Mann wurde dabei lebensgefährlich verletzt und litt monatelang unter den Folgen.

Der jetzt Verurteilte, sein Opfer und die anderen Geburtstagsgäste hatten viel Alkohol – in erster Linie wohl Wodka –getrunken. So viel, dass sich bei der Hauptverhandlung weder der 34-jährige Angeklagte noch sein Opfer, aber auch die Zeugen an die entscheidenden Momente wirklich gut erinnern konnten. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Angeklagte wegen der „hohen Alkoholisierung zur Tatzeit“ nur vermindert schuldfähig war.

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Keine Notwehr

In der Urteilsbegründung hat Richter Münzer noch einmal zusammengefasst, was in dieser Julinacht passiert war: Als alle aufbrechen wollten, hatte es einen Streit zwischen dem Angeklagten und seinem Stiefvater gegeben. Der Stiefvater wollte trotz erheblichem Alkoholkonsum mit seinem Auto fahren. Der Stiefsohn wollte das verhindern. Es gab einen verbalen Streit und ein Gerangel. Das spätere Opfer hatte die beiden Streitenden auseinander zu bringen versucht. Dabei waren der Stiefvater, der spätere Täter und sein Opfer in einen Graben oder Bach neben der Straße gestürzt.

Der Stiefvater bekam einen Biss in den Finger ab, der 51-Jährige kam weniger glimpflich davon. Mit einem Arbeitsmesser stach der jetzt Verurteilte vier Mal auf den anderen ein. Weil er von ihm abgelassen hatte, habe keine Tötungsabsicht bestanden. Vielmehr  habe er aufgehört, auf sein Opfer einzustechen, als dieser ihn an  die Kinder der beiden erinnerte. Er habe dann auch geholfen, sein Opfer aus dem Bach zu holen.

Richter Münzer erklärte, wegen des vielen Alkohols und seiner Erschöpfung habe der Angeklagte Angst gehabt, auch seien sein Denkvermögen und die Kritikfähigkeit eingeschränkt gewesen. Notwehr allerdings schloss das Gericht aus. Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag behauptet, der andere habe seinen Kopf unter Wasser gedrückt, er habe keine Luft mehr bekommen, deshalb das Messer aus der Arbeitsjacke gezogen und zugestochen. Weder die Zeugen hätten das berichtet, noch sei in dem Bach genügend Wasser gewesen, um diese Aussage zu bestätigen.

Therapie begonnen

Weil der Angeklagte stark betrunken war, sei er in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen. Auch ist der Angeklagte nicht vorbestraft, hat eine Suchttherapie begonnen  und hat einen festen Arbeitsplatz. Das alles habe strafmindernd gewirkt, so das Gericht. Dennoch wird die verhängnisvolle Juli-Nacht für den 34-Jährigen noch lange nachwirken. Allein die Krankenkasse des Opfers fordert 45.000 Euro von ihm für die Behandlungskosten des Opfers.

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Martin Himmelheber (him)

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... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.

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