Kreis Rottweil (him) – Teuer zu stehen kommt einer jungen Frau aus dem Kreis Rottweil, dass sie zehn Mal ihren Arbeitgeber, ein hiesiges Bankinstitut, bestohlen hat: Sie hat ihre Ausbildungsstelle verloren, musste den Schaden – etwa 1400 Euro – zurückzahlen, hat eine Geldauflage von 900 Euro aufgebrummt bekommen und muss die Gerichtskosten berappen.
Laut Anklage hatte die junge Frau als Auszubildende zwischen dem Sommer 2020 und Januar 2021 immer wieder Münzen abgezweigt, wenn sie den Auftrag hatte, diese Münzen mit einer Maschine zu zählen. Waren die Münzen gezählt, druckte die Maschine einen Beleg für den Kunden aus. Danach entnahm die junge Frau die Münzen und zahlte kurz darauf das Geld auf ihr privates Girokonto ein. Das waren Beträge zwischen 50 und 345 Euro. Alle zehn Fälle addiert ergeben etwa 1400 Euro. Wegen gewerbsmäßiger Untreue stand sie nun vor Gericht.
Voll geständig
„Das passt alles, was da drin steht“, kommentiert sie leise die Anklageschrift. Sie habe damals einen Autounfall gehabt und die Rechnungen hätten sich danach gehäuft. Um diese bezahlen zu können, habe sie das Münzgeld abgezweigt. Es sei ihr schon klar gewesen, dass die Kollegen in dem Kreditinstitut das merken würden. Und, ja, sie habe auch Angst gehabt, erwischt zu werden.
Später berichtet die Angeklagte, sie habe kein gutes Verhältnis zu ihren Eltern. Damals habe sie niemanden gehabt, an den sie sich wegen der finanziellen Probleme hätte wenden können. Bis heute wisse nur ihr Freund von all dem.
Bald aufgeflogen
Als Zeugin berichtet eine Bankkauffrau, wie man die Unterschlagungen entdeckt hatte. Die Differenzen seien aufgefallen und man habe geschaut, wer in den entsprechenden Fällen verantwortlich fürs Abzählen war. Bei einem Gespräch habe die Angeklagte auch sofort alles zugegeben. „Sie wurde sofort freigstellt, hat ihre Karte und den Schlüssel abgegeben.“
Da sie kurz vor der Prüfung stand, habe die Bank ihr die Teilnahme an der Prüfung noch ermöglicht. Auch habe sie das Geld zurückgezahlt. Eigentlich wollte die Bank auf eine Strafanzeige verzichten. Doch sei der Vorfall wegen des Geldwäschegesetzes gemeldet worden – und so landete der Fall schließlich bei einem Polizeikommissar, der als weiterer Zeuge aussagte.
Auch er berichtet, die Angeklagte habe sofort alles zugegeben. „Sie tat mir irgendwie Leid, sie hat ihren Ausbildungsplatz verloren.“ Auch habe sie einen Hilfsjob in der Produktion angenommen, um den Schaden wieder gut machen zu können. Seit den Unterschlagungen sei seither nichts mehr passiert.
Jugendtypisch
Die Jugendgerichtshelferin spricht von einer jugendtypischen Tat, Die Angeklagte habe nicht groß nachgedacht und sich in ihrer finanziellen Not nicht anders zu helfen gewusst. Aus pädagogischer Sicht halte sie eine Geldstrafe für angemessen.
So sah es auch die Staatsanwältin. Der Sachverhalt sei klar, sie habe alles gleich zugegeben,. Sie habe keine Vorstrafen, den Schaden beglichen. Dennoch brauche die Tat eine Folge. Eine Geldauflage von 900 Euro sei angemessen, zu zahlen in monatlichen Raten je 100 Euro.“Das soll Sie jeden Monat daran erinnern, da war was.“
Der Kontoauszug als Denkzettel
Nach zehn Minuten Unterbrechung hat die Amtsrichterin ihr Urteil fertig. Sie sieht es wie die Staatsanwältin. Ihr Urteil: Eine Geldauflage von 900 Euro, zu zahlen in monatlichen Raten an eine gemeinnützige Einrichtung. Die junge Frau sei damals „nicht im Stande gewesen, mit dem Problem anders umzugehen“.
Heute habe sie verstanden, dass es so nicht geht und sei sehr reuig. Neben der Geldauflage muss sie auch noch die Gerichtskosten bezahlen. Sichtlich erleichtert hat sie das Urteil angenommen.