KREIS ROTTWEIL – Seit 7. April gilt im Landkreis die „Notbremse“ aufgrund des über der Schwelle von 100 liegenden Inzidenzwertes. Die Inzidenz ist seither weiterhin merklich angestiegen, meldet das Landratsamt. Am vergangenen Dienstag, 13. April lag der Inzidenzwert bei 163,0 und damit erstmals seit längerer Zeit über 150 je 100.000 Einwohnern. Nachdem der Inzidenzwert auch am Mittwoch, 14. April1 (149,4) sowie heute (15. April) weiter auf hohem Niveau liegt, sieht der Landkreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für unabwendbar an.
Sie gilt für den Landkreis Rottweil ab Samstag, 17. April, 0 Uhr, also ab Mitternacht von Freitag auf Samstag. Die Ausgangsbeschränkung gilt jeweils zwischen 21 und 5 Uhr. Wichtig etwa für abendliche oder frühmorgendliche Pendler: Auch in den Landkreisen Freudenstadt und Tuttlingen sind Ausgangssperren beschlossen worden.
Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist laut einer Mitteilung des Landratsamts die Corona-Verordnung des Landes. Sie sieht Ausgangsbeschränkungen dann vor, wenn alle bislang getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat in einem Schreiben an die Landkreise mitgeteilt, dass jedenfalls ab einer Inzidenz von 150 je 100.000 Einwohnern nächtliche Ausgangsbeschränkungen ernsthaft in Betracht zu ziehen sind.
Diffuses Pandemiegeschehen im Landkreis
Das Landratsamt beobachtet im Landkreis eindeutig ein diffuses Pandemiegeschehen mit einem starken Wachstum bei den Infektionszahlen über den ganzen Landkreis verteilt mit überwiegend kleineren Infektionsketten und Ausbrüchen vorwiegend in Familien und deren Umfeld, vereinzelt auch in Schulen und Kindergärten. Es handelt sich um ein nicht auf einen überschaubaren und begrenzten Ausbruchsherd beschränktes Infektionsgeschehen und trotz aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen kann die Verbreitung des Virus nicht weiter wirksam und nachhaltig eingedämmt werden. Die Belegungszahlen in den Krankenhäusern steigen ebenfalls an und der Anteil an der britischen Variante mit ihrem höheren Infektionspotential liegt bei rund 80 Prozent.
„Die rechtlichen Vorgaben des Landes sind zwingend und die aktuelle Lage im Landkreis lässt unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeitsgrundsätze momentan leider keine andere Möglichkeit zu als nächtliche Ausgangsbeschränkungen“, so Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel. „Nur wenn wir uns alle an die Regeln halten, haben wir eine Chance darauf, dass sich die Zahlen wieder nach unten bewegen.“
Im Einzelnen ist ab Samstag, 17. April, 0 Uhr der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 bis 5 Uhr nur bei Vorliegen folgender triftiger Gründe gestattet:
- Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
- Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 5 CoronaVO,
- Versammlungen im Sinne des § 11 CoronaVO,
- Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absätze 1 und 2 CoronaVO,
- Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
- Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft,
- Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen,
- Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
- Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
- unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden,
- Maßnahmen der Wahlwerbung für die in § 10 Absatz 3 Nummer 1 CoronaVO genannten Wahlen und Abstimmungen, insbesondere die Verteilung von Flyern und Plakatierung, und
- sonstige vergleichbar gewichtige Gründe.
Hier ist die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Die Allgemeinverfügung zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung gilt bis Sonntag, 2. Mai, 24 Uhr. Sie tritt vor Ablauf des 2. Mai außer Kraft, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz den Wert von 100 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschreitet oder landes- oder bundesweite Ausgangsbeschränkungen in Kraft treten.
Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-rottweil.de/Bekanntmachungen abrufbar.
Bundes-Notbremse in Baden-Württemberg schon ab Montag
Unterdessen wurde bekannt, dass das Land Baden-Württemberg die angekündigte Notbremse der Bundesregierung schon mit der ohnehin vorgesehenen Aktualisierung der Corona-Verordnung ab dem kommenden Montag umsetzen will. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag in Stuttgart mit.
„Für Baden-Württemberg wird sich nicht viel ändern, da wir konsequenter als manche anderen Länder bereits nach der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang März die Notbremsen-Regelungen ungesetzt haben. Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern Verlässlichkeit bieten. Da wir unsere Corona-VO ohnehin am Wochenende verlängern müssen, werden die vorgesehenen Verschärfungen des Bundes direkt mit eingearbeitet“, sagte Lucha. „Wir warten nicht auf den Bund, wir müssen jetzt handeln. Jeder Tag zählt in der Pandemiebekämpfung und wir wollen den Menschen in einer Woche nicht schon wieder eine neue Verordnung präsentieren.“
Die Neuerungen, die der künftige § 28b des Infektionsschutzgesetzes voraussichtlich mit sich bringen wird, wirken nur noch in einzelnen Bereichen für die Bürgerinnen und Bürger des Landes verschärfend, vieles gilt in Baden-Württemberg ohnehin bereits. Wesentlich ist vor allem, dass ab kommenden Montag ab einer Inzidenz von 100 als ultima ratio auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr vorgesehen ist.
Die geplanten Änderungen befinden sich zurzeit noch in der juristischen Ausarbeitung, die Ressortabstimmung erfolgt bis zum Wochenende.
Man kann sich noch so viele mehr oder weniger kluge, konsequente Maßnahmen überlegen:
Alles steht und fällt mit der Bereitschaft, mitzumachen. Vor allem bei den beiden wichtigsten und effektivsten Mitteln:
1. Kontaktvermeidung, wie wär’s denn, wenn man z.B. mal früh morgens oder am späten Abend einkaufen geht, statt mit all den anderen zur prime-time?
2. Abstand
In der Schweiz hatten wir im Sommer wochenlang tägliche Neuinfektionen um 20 landesweit, ohne Masken und fein ziselierte, seitenlange Regeln, die sich kein Mensch merken kann. Wenn fast alle mitmachen, reicht das.
Und als alle glaubten, das depperte Virus sei besiegt und leichtsinnig wurden, kam es zur Katastrophe, da halfen auch die übliche Beschränkungen dann nicht mehr.
Also: Macht mit!
Oh, Mist, auch mich verwirren die sich ständig kurzfristig verändernden Verordnungen so, dass ich mich um einen Tag vertan habe. Meine Spaziergänge aus für mich wichtigem Grund beginnen bereits am Samstag! Immer bevor ich losgehe kündige ich das auf meiner öffentlichen facebook-Chronik an. Wer mag kann mich abonnieren unter: https://www.facebook.com/DieterEdwinAlbrecht
Ich dachte die Ausgangssperre wurde in Baden_Württtemberg von Verwaltungsgericht Mannheim gekippt? Was gilt jetzt? Muss ich jetzt Jura studieren damit ich weiss ob ich nach 21 Uhr auf dem Balkon noch eine rauchen darf? Also herrscht die wilkür jetzt ganz offiziell? Muss man sich darauf einstellen, dass ein Gerichtsverfahren einem nächtlichen Spaziergang anhängig wird? Und wendet die Polizei schon Gewalt an wenn man Nachts ohne Passierschein angetroffen wird? Persönlich denke ich, dass man nicht erwarten kann dass sich jeder tagesaktuell über die geltende Gesetzelage informiert bevor man mit dem Hund Gassi geht. Ich würde das dann alles mal so langsam ignorieren und hoffe dass vereinzelte Nacht-Spaziergänger nicht von der Polizei belästigt werden im Landkreis solange man nicht garde in einer Grossgruppe unterwegs ist.
“Schön”; ab Sonntagabend und wenn ich nicht schlafen kann schon Sonntag nach 0 Uhr, werdet ihr mich JEDEN Abend nach 21 Uhr aus einem für mich wichtigen Grund beim Spazieren, Schaufensterbummel, etc. finden. Wann ich loslaufe und etwa wohin, werde ich immer kurzfristig vorher in meiner Chronik veröffentlichen. Wer will kann mich dazu abonnieren. An einem unbestimmten Abend werde ich nackt durch die Stadt laufen und eine Kunstaufnahme nach Asu-Art fertigen (www.Asu.Art). Das wird ununterbrochen so weiter gehen, bis der Spuk ein Ende hat oder ich zwangsweise weggesperrt werde.
Wenn wir schon eingeschränkt werden, würde ich auch erwarten, dass man als Betroffener auch täglich die Inzidenzen verfolgen kann. Das gilt auch am Wochenende und dass es möglich ist kann man in BIWAPP sehen. Freudenstadt ist da ganz transparent. Herr Michel nur einsperren wird uns nicht retten. Da ist das Unvermögen der Regierung Bund und Land haben sich nicht mit Ruhm bekleckert was die Impfstoffbeschaffung angeht. Und jene sind zum Wohl des Landes vereidigt ….. eher fürs eigene Portmonee sie Maskenaffaire …..