Ab morgen, Donnerstag, den 17. Juni, gilt im Landkreis Rottweil der „Öffnungsschritt 2“ des Stufenplans laut Landes-Coronaverordnung.
Seit 3. Juni galt für den Landkreis die erste Stufe, inzwischen sei die 7-Tage-Inzidenz aber weiter auf 22,9 pro 100.000 Einwohner gesunken, so die Pressemitteilung des Landratsamtes Rottweil mit Bezug auf Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Somit sind weitere Öffnungen ermöglicht. Die Lockerungen betreffen die Bereiche Gastronomie, Kultur, Sport und andere Branchen. Das Landratsamt hat dies heute auf seiner Seite öffentlich bekanntgegeben.
Lockerungen für Gastronomie und Kultur
Alle weiteren Lockerungen erfolgen mit dem bereits bekannten Test- und Hygienekonzept, dem sogenannten GGG-Nachweis (oder 3G-Nachweis).
Kulturveranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen, sind in der Öffnungsstufe 2 mit bis zu 250 Personen im Freien oder 100 Personen innerhalb geschlossener Räume möglich.
Die Gastronomie einschließlich Shisha- und Raucherbars dürfen zwischen 6 und 22 Uhr öffnen. Im Innenbereich gilt eine Begrenzung der Anzahl der zeitgleich anwesenden Gäste auf eine Person je 2,5 Quadratmeter Gastraumfläche. Für den Außenbereich gibt es keine Beschränkung der Gästezahl. Im Gesamtbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den an unterschiedlichen Tischen sitzenden Personen gewährleistet ist. Das Rauchen ist nur im Freien gestattet.
Museumsführungen und touristische Veranstaltungen, insbesondere geführte Besichtigungen, können ab Donnerstag in Gruppen von bis zu 20 Personen (innen und außen) durchgeführt werden. Auch Vortrags- und Informationsveranstaltungen dürfen von morgen an mit bis zu 250 Personen im Freien oder 100 Personen innerhalb geschlossener Räume stattfinden.
An Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien dürfen nun bis zu 100 Personen teilnehmen. Für Kurse der Volkshochschulen und ähnliche Bildungseinrichtungen gilt eine Begrenzung auf bis zu 20 Teilnehmende (innen und außen).
Lockerungen im geschäftlichen Bereich
Gremiensitzungen von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähigen und teilrechtsfähigen Gesellschaften und Gemeinschaften, Betriebsversammlungen und Veranstaltungen der Tarifpartner können mit bis zu 250 Personen im Freien und mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden.
Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, dürfen mit bis zu 250 Personen im Freien und mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen durchgeführt werden.
Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren mit einer Person pro 20 Quadratmeter ist gestattet.
Lockerungen in Sport und Freizeit
Der Betrieb von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen ist ab Donnerstag zwischen 6 und 22 Uhr mit Begrenzung der Anzahl der zeitgleich anwesenden Kunden auf eine Person je 2,5 Quadratmeter der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche innerhalb geschlossener Räume gestattet. Auch hier sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den an unterschiedlichen Spielautomaten oder Tischen befindlichen Personen gewährleistet ist und das Rauchen ist nur im Freien gestattet.
Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und vergleichbare Einrichtungen dürfen nun mit Gruppen von bis zu 20 Schülern den Betrieb aufnehmen.
Ab Donnerstag dürfen außerdem wieder Sportanlagen und Sportstätten sowie Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbare Einrichtungen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport den Betrieb aufnehmen, mit einer Begrenzung von einer Person pro 20 Quadratmeter. Dies gilt auch für den organisierten Vereinssport sowie den allgemeinen Hochschulsport auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten.
Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports sowie des Spitzen- und Profisports können wieder ohne Begrenzung der Teilnehmenden und mit bis zu 250 Zuschauern im Freien oder 100 Zuschauern innerhalb geschlossener Räume stattfinden.
Der Betrieb von Wellnessbereichen, Bädern und Saunen in Beherbergungsbetrieben ist ab morgen innen und außen für Übernachtungsgäste mit der Begrenzung von einer Person pro 20 Quadratmeter erlaubt. Wellnessbereiche und Saunen innen und außen dürfen für Gruppen von bis zu 10 Personen öffnen. Auch Schwimmbäder können den Betrieb innen und außen mit der Begrenzung von einer Person pro 20 Quadratmeter wieder aufnehmen.
So geht’s weiter
Sollte die Inzidenz im Landkreis weiterhin insgesamt fünf aufeinanderfolgende Tage unter 50 bleiben, wird das Landratsamt voraussichtlich am Freitag bekanntmachen, dass ab Samstag, den 19. Juni, weitere Lockerungen des Öffnungsschritts 3 sowie die mit der Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 speziell verbundenen Erleichterungen gelten.
Die Öffentliche Bekanntmachung zum maßgeblichen und aktuell gültigen Inzidenzwert für den Landkreis ist unter Bekanntmachungen auf der Homepage nachzulesen.