Dienstag, 28. November 2023
0.2 C
Rottweil

Soforthilfe „Corona“ gibt es für mehr Betroffene

Für NRWZ.de+ Abonnenten: 

Für einigen Wirbel hat ein Fehler des Landeswirtschaftsministeriums Baden-Württemberg gesorgt. Dort war unter den sogenannten FAQs, also den am meisten gestellten Fragen, zunächst die Auskunft gegeben worden, dass mit der Selbstständigkeit mindestens ein Drittel des Nettoeinkommens des Haushalts erzielt werden muss, um einen Zuschuss aus der Soforthilfe „Corona“ zu bekommen. Dies hatte für einige Unruhe auch im Kreis Rottweil gesorgt.

Mirko Witkowski. Foto: pm

Die NRWZ hatte hierüber unter der Überschrift: „Berater Schmid: ,Bedenkliches Vorgehen des Landes‘ bei der Soforthilfe“ berichtet. Der Artikel zog schnell größere Kreise.

SPD-Kreisvorsitzender Mirko Witkowski hatte das Thema ebenfalls im Homeoffice auf dem Schreibtisch und wandte sich an die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter, die auch den Landkreis Rottweil betreut, und Staatsekretärin im Bundesumweltministerium ist, wie die SPD in einer Pressemitteilung schreibt.

Sie gab das Problem in Berlin zügig weiter. Schnell stellte sich heraus, dass es zu einem Fehler gekommen war. Das Landeswirtschaftsministerium Baden-Württemberg korrigierte umgehend den entsprechenden Abschnitt in seinem Internetauftritt. Nun heißt es dort: „Mit der Selbstständigkeit, für die der Antrag gestellt wird, sollte daher entweder das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens einer Person erwirtschaftet werden.“ Dazu macht das Büro von Rita Schwarzelühr-Sutter ein Beispiel: „Ein Unidozent arbeitet nebenher zu 10 Prozent als Übersetzer. Diese Nebentätigkeit würde dann nicht unterstützt werden, da es eine andere Haupteinnahmequelle gibt.“
Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat seine Website umgehend überarbeitet. Die aktualisierten Infos aus dem baden-württembergischen Wirtschaftsministerium gibt es hier: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Witkowski weist aber auch auf einen Haken hin, auf den ihn die Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter aufmerksam gemacht hat: „So verlangt das Landesprogramm, dass zunächst das liquide Privatvermögen (also das Geld auf dem Konto und keine Immobilien oder Aktien) herangeführt werden muss, um den Engpass zu kompensieren, da es sich um Nothilfen handelt. Das Bundesprogramm will hingegen Privatvermögen schonen. Das sind die zwei gegensätzlichen Meinungen derzeit. Kommende Woche werden Verhandlungen stattfinden, ob das liquide Privatvermögen (welches ja auch als Altersvorsorge gilt) zunächst benutzt werden muss oder ob die Corona-Hilfen ohne Antasten des Privatvermögens ausbezahlt werden.“

Mirko Witkowski freut sich, dass der Fehler so schnell behoben wurde: „Für mich ist das ein Beleg dafür, dass alle Beteiligten möglichst schnelle und gute Lösungen anstreben. Dass bei diesem hohen Tempo auch mal Fehler passieren, ist im Einzelfall zwar unglücklich, entscheidend ist aber, dass bei Bekanntwerden derartiger Fehler sofort eine Korrektur vorgenommen wird.“

Pressemitteilung (pm)
Zur Information: Mit "Pressemitteilung" gekennzeichnete Artikel sind meist 1:1 übernommene, uns zugesandte Beiträge. Sie entsprechen nicht unbedingt redaktionellen Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, sondern können gegebenenfalls eine Position einseitig einnehmen. Dennoch informieren die Beiträge über einen Sachverhalt. Andernfalls würden wir sie nicht veröffentlichen.

Pressemitteilungen werden uns zumeist von Personen und Institutionen zugesandt, die Wert darauf legen, dass über den Sachverhalt berichtet wird, den die Artikel zum Gegenstand haben.

Kommentare zu diesem Beitrag

Hier können Sie mitdiskutieren.