Kreis Rottweil – Der Rottweiler Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Daniel Karrais, berichtet über eine Entscheidung zur Unterstützung von Privathaushalten, die nicht leitungsgebundene Heizungen für ihre Gebäudewärme haben. Nach einer Einigung zwischen Bund und Ländern stünden 1,8 Milliarden Euro bundesweit zur Verfügung, um Teuerungen von Öl, Gas und anderen Brennstoffen aufzufangen.
Baden-Württemberg erhalte laut Umweltministerium 235 Millionen Euro für die Abfederung von gestiegenen Brennstoffpreisen. Damit handelt das Umweltministerium nun, nachdem die Entschädigungsleistungen aus dem Härtefallfonds bereits im Landtagsausschuss für Umwelt und Energie diskutiert worden waren.
Die Regelung ermögliche es Karrais zu Folge Haushalten, eine staatliche Unterstützung für die gezahlten Rechnungen für Brennstoffe zu erhalten, wenn diese höher liegen als das doppelte des Durchschnittspreises im Referenzjahr 2021. Diese Referenzpreise wurden durch die Einigung zwischen Bund und Ländern festgelegt. „Eigentümer erhalten 80 Prozent des über die Verdoppelung hinausgehenden Preises für die Brennstofflieferung. Liegt beispielsweise der bezahlte Preis für Heizöl pro Liter bei über 71 Cent brutto, erhält der Eigentümer für den darüberhinausgehenden Betrag vier Fünftel zurück“, erklärt der Abgeordnete.
Karrais kritisiert, dass man seitens der Länder und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWK) so lange gebraucht habe, um sich auf die Auszahlungsmodalitäten zu einigen. „Immerhin wird ein gemeinschaftlicher Ansatz gewählt, indem sich 13 Bundesländer an eine IT-Lösung anhängen, um eine schnelle digitale Auszahlung zu ermöglichen. Die Kosten hierfür sind jedoch immens und zeigen, wie viel Nachholbedarf der Staat für solche Dinge habe“, meint Karrais dazu. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden sei ein zweistelliger Millionenbetrag an Verwaltungskosten genannt worden, um die IT-Lösung in Baden-Württemberg einzuführen. „Es ist richtig, dass auch Haushalte mit nicht am leitungsnetzgebundenen Energieträgern für ihre Heizungen eine Entschädigung erhalten. Die Ausarbeitung hat recht lange auf sich warten lassen, die Entschädigung ist jedoch gut. Vor allem bei uns im Kreis Rottweil ist der Anteil an Ölheizungen und Flüssiggastanks sehr hoch. Jetzt wird nachgeholt, was Strom-, Fernwärme- und Gaskunden mit den entsprechenden Preisbremsen schon zu Gute kam“, freut sich Karrais.
Bereits in wenigen Tagen können private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Die Hilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird, in Baden-Württemberg am 8. Mai 2023.
Antragsberechtigt sind laut BMWK alle Haushalte, die zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 Energieträger für ihre Heizungen beschafft haben. Förderung erhält, wer mehr pro Liter beziehungsweise pro Kilogramm oder Raummeter bezahlt hat, als folgende Preise: 71 Cent pro Liter Heizöl, 57 Cent pro Liter Flüssiggas, 24 Cent pro Kilogramm Holzpellets, 11 Cent pro Kilogramm Holzhackschnitzel, 85 Euro pro Raummeter Scheitholz. Die Preise werden aus einer Verdoppelung des Durchschnittspreises von 2021 gebildet. Es gelte eine Bagatellgrenze von 100 Euro pro Haushalt und eine Höchstfördersumme von 2000 Euro.