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Verhütung mittels Apps verlangt Können

von Pressemitteilung (pm)
27. April 2020
Lesezeit: 3 Minuten
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Beim 20-jährigen Jubiläum des Bundes- und des Landesverbandes von donum vitae in Karlsruhe die Teilnehmer des Kreisverbandes Rottweil von links nach rechts: Beraterin Tina Vollmer, die stellvertretende Vorsitzende Elvira Olipitz, mit der Bundesvorsitzenden Rita Waschbüsch, den  Vorsitzenden Hubert Haas  und die Beraterin Irina Diener-Kischenko. Foto: pm

Beim 20-jährigen Jubiläum des Bundes- und des Landesverbandes von donum vitae in Karlsruhe die Teilnehmer des Kreisverbandes Rottweil von links nach rechts: Beraterin Tina Vollmer, die stellvertretende Vorsitzende Elvira Olipitz, mit der Bundesvorsitzenden Rita Waschbüsch, den Vorsitzenden Hubert Haas und die Beraterin Irina Diener-Kischenko. Foto: pm

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ROTTWEIL – Über insgesamt 552 (Vorjahr 484) Beratungsgesprächen informiert der Jahresbericht der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle donum vitae. Bei den Konfliktberatungen nach §§ 5 und 6 SchKG waren es 2019 109 ( 113) Fälle, dabei waren zusätzlich 39 (23) Folgegespräche bis zur Entscheidung für oder gegen das Kind notwendig. Hinter diesen nackten Zahlen stehen große Konfliktprobleme mit schwierigen Einzelentscheidungen.

Ziel der beiden Beraterinnen waren in einer ermutigenden, verständnisvollen, empathischen und authentischen Grundhaltung die Frauen ohne Druck zu einer gut durchdachten Entscheidungsreife zu verhelfen. Es wurden dabei die Möglichkeiten mit dem Kind und ohne das Kind sachlich und sensibel durchgesprochen. Weiter mit welchen Hilfen die anstehenden Probleme mit dem Kind gemeistert werden könnten.

Dazu hin der wichtige Hinweis, mit welchen psychischen Belastungen durch einen nicht mehr rückgängig zu machenden Abbruch eventuell gerechnet werden muss. Diese Beratungen brauchen immer mehr Zeit, die sich die Beraterinnen aber gerne nehmen. Auffallend war 2019 die Zunahme von jüngeren Frauen, die oft ihre Verhütungspraxis über eine App organisierten.

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Die genaue Handhabung dieser App wurde dann nicht richtig verstanden oder das Wissen über die natürlichen körperlichen Vorgänge während des Zyklus waren den Anwendenden nicht voll bewusst, so dass es zur ungeplanten Schwangerschaft kam. Hier wurde erneut deutlich, dass die Präventionsarbeit der Beratungsstelle verstärkt werden muss. Bei dieser wird zu einem selbstverantworteten Sexualleben hingeführt und wird über alle Verhütungsmethoden einschließlich der Handhabung der digitalen Medien aufgeklärt.

Im Bereich der allgemeinen Schwangerenberatung nach §§ 2 und 2a SchKG fanden 2019 bei 192 (154) Fällen 404 (448) Beratungen statt. Zu solcher Beratung ist jede Frau und jeder Mann berechtigt. Sie umfasst im Einzelnen: Finanzielle Hilfen für Schwangere, Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung und alle Fragen zu Schwangerschaft und Geburt sowie zu Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien. Weitere Beratungsinhalte sind etwa Rechte und Pflichten im Arbeitsleben, Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag, sozialen und wirtschaftlichen Hilfen für Schwangere und auch finanzielle Hilfen aus Stiftungen.

Eine Besonderheit sind Beratungen bei Menschen mit Behinderungen in leichter Sprache, deren Sexualleben, auch mit dem Hinweis auf deren Schutz vor sexuellem Missbrauch. Weitere Themenangebote sind: Fragen zur Adoption oder zu psychosozialen Konflikten bei einer Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit vertraulicher Geburt, postnataler Depression oder bei unerfülltem Kinderwunsch und im Bereich pränataler Diagnostik. Auch werden Unterstützungen bei Antragstellungen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Suche nach Wohnung oder einem Kinderbetreuungsplatz oder zur Fortsetzung von Schule, Ausbildung oder Studium nach einer Geburt gewährt.

Mit Stolz wird im Bericht auf die gute Zusammenarbeit mit Stiftungen und Hilfsfonds hingewiesen. So konnten Klientinnen mit ihren Familien und Kindern 2019 durch bewilligte Leistungen insgesamt mit 68 838 Euro in ihrer Not unterstützt werden. Hierfür wurden 57 Anträge bei der Bundesstiftung Mutter und Kind, 6 Anträge beim bischöflichen Hilfsfond der Diözese Rottenburg-Stuttgart und 2 Anträge beim Hilfsfond des Landkreises gestellt.

Die Präventionsarbeit mit sexualpädagogischen Angeboten war auch 2019 in 26 Schulklassen mit 622 Jugendlichen wieder vielseitig. Ergänzt wurde sie erneut – diesmal in Schramberg – gemeinsam mit den Kooperationspartnern „Frauen helfen Frauen und Auswege“ und dem „Staatlichen Gesundheitsamt“ durch die Präventionsausstellung „Echt krass“, die über 350 Schüler und Eltern besuchten.

Für diese vielseitigen beachtlichen Leistungen bedankt sich im Bericht abschließend der Vorsitzende des Trägervereins Hubert Haas besonders bei den beiden engagierten Beraterinnen Irina Diener-Kischenko und Tina Vollmer gut unterstützt durch die Verwaltungskraft Daniela Mager und von Honorarkräften. Sein besonderer Dank galt den Mitgliedern und Spendern, die mithalfen, die hohen Eigenleistungen in Höhe von ca. 19 000 Euro aufzubringen. Sein Dank galt weiter den Vorstandsmitgliedern, dem Land und Kreis für die Zuschüsse, den Richtern und Staatsanwälten, den Kontaktstellen, Ärzten und Behörden, den Stiftungen und Schulen und allen, die der Beratungsstelle donum vitae immer mehr ihr Vertrauen schenken.

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