Freitag, 29. März 2024

Waldmössinger „Coronaschule“: Bußgeldverfahren läuft

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Schramberg/Rottweil/Freiburg. Bei seiner Telefon-Pressekonferenz am Dienstag hat Landrat Wolf-Rüdiger Michel ausdrücklich die Stadt Rottweil für deren „rasches Handeln im Zusammenhang mit der sogenannten Schule im Neckartal“ gelobt. Dort hatten bekanntlich Ordnungsamt, Baurechtsamt und Polizei dafür gesorgt, dass Kinder nicht weiter in einer ehemaligen Lagerhalle unterrichtet werden.

Die Stadt Schramberg ließ Michel in diesem Zusammenhang unerwähnt. Seit Schuljahresbeginn besuchen im Stadtteil Waldmössingen fünf Grundschulkinder nicht die örtliche Grundschule, sondern werden von Müttern und Vätern in einem leer stehenden Laden betreut. Vier Eltern wehren sich gegen die Maskenpflicht, eine Familie gegen die Testpflicht. Die Stadt versucht seit September, die Eltern zu überzeugen, dass sie der Schulbesuchspflicht nachzukommen haben. Gespräche die Androhung und schließlich die Verhängung  eines Bußgeldes hatten bisher keinen Erfolg.

Anfangs der Woche haben sich die Jusos im Kreis an die Öffentlichkeit gewandt und vom Schulamt „ein entschiedenes Durchgreifen gegen die Eltern“ gefordert, weil diese ihren Kindern den Schulbesuch verweigerten. Die Jusos kritisieren das Schulamt, weil es „keine weiteren Maßnahmen“ ergriffen habe.

RP: Ordnungsamt ist zuständig

Das will das Regierungspräsidium Freiburg so nicht stehen lassen. „Für die Durchsetzung der Schulpflicht ist nicht das Staatliche Schulamt, sondern das örtliche Ordnungsamt zuständig“, betont auf Nachfrage der NRWZ ein Sprecher des Regierungspräsidiums (RP). Das Schulamt habe die Aufgabe, die Schule und die zuständigen Ämter wie das Jugend- und das Ordnungsamt zu begleiten. „Diese Aufgabe hat das Staatliche Schulamt Donaueschingen im Fall der Grundschule Waldmössingen sehr wohl wahrgenommen“, so das RP.

So habe die Schulleitung schon Mitte September in Absprache mit dem Schulamt mit den Eltern gesprochen, auf die Schulpflicht verwiesen und über die Konsequenzen aufgeklärt. „Nachdem die Kinder weiterhin fernblieben, hat die Schulleitung das Ordnungsamt informiert und darum gebeten, Maßnahmen einzuleiten.“

Bußgeldverfahren läuft

Das Ordnungsamt habe daraufhin ein Bußgeldverfahren gegen die Eltern eingeleitet, bestätigt auch Schrambergs Ordnungsamtsleiterin Cornelia Penning. Gegen diesen Bescheid haben nach Informationen der NRWZ die Eltern Widerspruch eingelegt. Penning bestätigt, es handle sich um „ein laufendes Verfahren“, zu dem sie keine Stellung nehmen könne.

Ordnungsamt  im Dilemma

Das Problem sei die Durchsetzung: Üblicherweise käme bei „Schulschwänzern“ die Polizei und bringe die Kinder oder Jugendlichen zur Schule. Dabei müssten aber die Eltern mitwirken, das heißt, die Beamten gegebenenfalls in die Wohnung lassen. Ohne Zustimmung der Eltern dürfe die Polizei die Wohnung nicht betreten. Im Fall von Masken- und Testverweigerern wie in Waldmössingen mache die Zuführung keinen Sinn.

Penning schildert das Dilemma: Brächte die Polizei die Kinder tatsächlich in die Schule, dann müsste die Schule ja den Zutritt verweigern, weil die Kinder der Test- und Maskenpflicht nicht nachkämen. „Wir haben da kein passendes Mittel“, bedauert sie. Und der Rottweiler Weg übers Baurecht? Auch in Schramberg habe man das Thema im Blick: „Die Baukontrolle ist dran“, so Penning. „Das Verfahren läuft.“

Die NRWZ hat auch einen Vertreter der fünf Eltern in Waldmössingen kontaktiert. Er bat um Verständnis, dass er keinen Kommentar abgeben wolle.

Wir bedanken uns für die Stellungnahme des Regierungspräsidiums zu unserer

Update 27. Dezember 2021. Nun haben sich die Jusos im Kreis noch einmal zu Wort gemeldet. Sie schreiben:

Besonders interessiert nehmen wir zur Kenntnis, dass die Vorkommnisse dort bereits seit Mitte September bekannt sind. Wir forderten einen konsequenten Umgang mit Erziehungsberechtigten, die ihren Kindern die staatliche Schulbildung verwehren. Hier sehen wir das Regierungspräsidium nach wie vor in der Pflicht. Das SchulG gibt diesem zum Beispiel die Möglichkeit, Zwangsgelder festzusetzen.

In der Stellungnahme benennt das Regierungspräsidium selbst rechtliche Möglichkeiten und gibt an, Schritte eingeleitet zu haben. Daraus lesen wir, dass dieses sich zumindest in einem gewissen Rahmen sehr wohl zuständig fühlt. Wir appellieren, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und im Interesse der Kinder die Entwicklung weiter genau zu beobachten.

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3 Kommentare

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Dr. Mathias Kunz
2 Jahre her

Zum historischen Hintergrund: Deutschland gehört neben Schweden, der Volksrepublik China und Nordkorea zu den wenigen Ländern mit einer gesetzlichen Schulpflicht. Mit dem Reichsschulpflichtgesetz von 1938 wurde leider dieser Kontrollanspruch des Staates erstmals erhoben und nach 1945 in die Länderverfassungen übernommen. Im Unterschied hierzu wurde weltweit die Bildungspflicht, das Recht auf Bildung oder die Bildungsfreiheit in Verfassungen verankert, was grundsätzlich eine Vielfalt der Bildungsformen ermöglicht. Vor diesem Hintergrund würde ich mir wünschen, dass Verwaltungen, Medienhäuser, Partei(jugend)organisationen und „besorgte Bürger“ in dieser aufgewühlten Situation etwas mehr Fingerspitzengefühl an den Tag legen und das Bildungsengagement der Eltern würdigen, auch wenn der Auslöser Maskenpflicht kontrovers diskutiert werden kann – der Zwang zur Teilnahme an der deutschen Regelschule wird schliesslich nicht gerade durch PISA-Erfolgsnachrichten untermauert…
Allen Beteiligten wünsche ich Weihnachtsfrieden, Frohe Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr!

Siegfried Spengler
Antwort auf  Dr. Mathias Kunz
2 Jahre her

„Mit dem Reichsschulpflichtgesetz von 1938 wurde leider dieser Kontrollanspruch des Staates erstmals erhoben und nach 1945 in die Länderverfassungen übernommen. “

Damit sind die Eltern verpflichtet, ihre Kinder zur Schule zu schicken. Gut so, wenn man noch erlebt hat, wie Kinder von früh an auf dem elterlichen Hof eingespannt wurden, mit entsprechenden Auswirkungen auf die schulischen Leistungen. Und mit den Mädchen will ich gar nicht erst anfangen …. „Die braucht kein Englisch lernen, die soll das Kochen lernen, damit sie später ihrem Mann ein Essen auf den Tisch stellen kann“, habe ich als kleiner Bub selbst noch gehört! Ohne Schulpflicht hätte es da gar keinen Unterricht gegeben.

„Im Unterschied hierzu wurde weltweit die Bildungspflicht, das Recht auf Bildung oder die Bildungsfreiheit in Verfassungen verankert, was grundsätzlich eine Vielfalt der Bildungsformen ermöglicht.“

Ein Recht – etwa auf Bildung – muss man nicht ausüben, man kann es, eine Pflicht muss man aber erfüllen, s.o.

Vielfalt von Bildungsformen kann – böswillig – alles bedeuten, zur Not auch eine Renaissance der Napola (NPEA), als Privatschule einer best. Partei …. Es bedarf aber der Vermittlung eines Mindeststandards an Wissen und Fähigkeiten einschließlich es Einübens sozialer Kompetenzen, deshalb sind Schulen in privater Trägerschaft aus gutem Grund genehmigungspflichtig. Und der Staat genehmigt großzügig, wie die vielen Privatschulen zeigen.

Man sieht es bei der beruflichen Bildung: Weltweit werden wir für unser duales System beneidet, in China beginnt man, es zu kopieren. Jeder Ausbildungsbetrieb ist anders, vermittelt andere Fähigkeiten mit der Gefahr der Einseitigkeit und zu frühen Spezialisierung. Aber die Berufsschule sorgt für einen Mindestkanon.

Meine Haltung zu Masken ist bekannt, dennoch würde ich nie ein Kind wegen der Maskenpflicht aus der Schule nehmen. Ich habe nicht erst bei der Bundeswehr gelernt, dass es da Dinge gibt, da muss man eben durch … auch das trägt zu Persönlichkeitsbildung bei!

„Allen Beteiligten wünsche ich Weihnachtsfrieden, Frohe Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr!“

Dem schließe ich mich herzlich gerne an!

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Martin Himmelheber (him)
... begann in den späten 70er Jahren als freier Mitarbeiter unter anderem bei der „Schwäbischen Zeitung“ in Schramberg. Mehr über ihn hier.