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„Waldmössinger „Coronaschule“: Bußgeldverfahren läuft“, Veröffentlicht: Donnerstag, 23. Dezember 2021, 10.31 Uhr

Waldmössinger „Coronaschule“: Bußgeldverfahren läuft

Schramberg/Rottweil/Freiburg. Bei seiner Telefon-Pressekonferenz am Dienstag hat Landrat Wolf-Rüdiger Michel ausdrücklich die Stadt Rottweil für deren „rasches Handeln im Zusammenhang mit der sogenannten Schule im Neckartal“ gelobt. Dort hatten bekanntlich Ordnungsamt, Baurechtsamt und Polizei dafür gesorgt, dass Kinder nicht weiter in einer ehemaligen Lagerhalle unterrichtet werden.

Die Stadt Schramberg ließ Michel in diesem Zusammenhang unerwähnt. Seit Schuljahresbeginn besuchen im Stadtteil Waldmössingen fünf Grundschulkinder nicht die örtliche Grundschule, sondern werden von Müttern und Vätern in einem leer stehenden Laden betreut. Vier Eltern wehren sich gegen die Maskenpflicht, eine Familie gegen die Testpflicht. Die Stadt versucht seit September, die Eltern zu überzeugen, dass sie der Schulbesuchspflicht nachzukommen haben. Gespräche die Androhung und schließlich die Verhängung  eines Bußgeldes hatten bisher keinen Erfolg.

Anfangs der Woche haben sich die Jusos im Kreis an die Öffentlichkeit gewandt und vom Schulamt „ein entschiedenes Durchgreifen gegen die Eltern“ gefordert, weil diese ihren Kindern den Schulbesuch verweigerten. Die Jusos kritisieren das Schulamt, weil es „keine weiteren Maßnahmen“ ergriffen habe.

RP: Ordnungsamt ist zuständig

Das will das Regierungspräsidium Freiburg so nicht stehen lassen. „Für die Durchsetzung der Schulpflicht ist nicht das Staatliche Schulamt, sondern das örtliche Ordnungsamt zuständig“, betont auf Nachfrage der NRWZ ein Sprecher des Regierungspräsidiums (RP). Das Schulamt habe die Aufgabe, die Schule und die zuständigen Ämter wie das Jugend- und das Ordnungsamt zu begleiten. „Diese Aufgabe hat das Staatliche Schulamt Donaueschingen im Fall der Grundschule Waldmössingen sehr wohl wahrgenommen“, so das RP.

So habe die Schulleitung schon Mitte September in Absprache mit dem Schulamt mit den Eltern gesprochen, auf die Schulpflicht verwiesen und über die Konsequenzen aufgeklärt. „Nachdem die Kinder weiterhin fernblieben, hat die Schulleitung das Ordnungsamt informiert und darum gebeten, Maßnahmen einzuleiten.“

Bußgeldverfahren läuft

Das Ordnungsamt habe daraufhin ein Bußgeldverfahren gegen die Eltern eingeleitet, bestätigt auch Schrambergs Ordnungsamtsleiterin Cornelia Penning. Gegen diesen Bescheid haben nach Informationen der NRWZ die Eltern Widerspruch eingelegt. Penning bestätigt, es handle sich um „ein laufendes Verfahren“, zu dem sie keine Stellung nehmen könne.

Ordnungsamt  im Dilemma

Das Problem sei die Durchsetzung: Üblicherweise käme bei „Schulschwänzern“ die Polizei und bringe die Kinder oder Jugendlichen zur Schule. Dabei müssten aber die Eltern mitwirken, das heißt, die Beamten gegebenenfalls in die Wohnung lassen. Ohne Zustimmung der Eltern dürfe die Polizei die Wohnung nicht betreten. Im Fall von Masken- und Testverweigerern wie in Waldmössingen mache die Zuführung keinen Sinn.

Penning schildert das Dilemma: Brächte die Polizei die Kinder tatsächlich in die Schule, dann müsste die Schule ja den Zutritt verweigern, weil die Kinder der Test- und Maskenpflicht nicht nachkämen. „Wir haben da kein passendes Mittel“, bedauert sie. Und der Rottweiler Weg übers Baurecht? Auch in Schramberg habe man das Thema im Blick: „Die Baukontrolle ist dran“, so Penning. „Das Verfahren läuft.“

Die NRWZ hat auch einen Vertreter der fünf Eltern in Waldmössingen kontaktiert. Er bat um Verständnis, dass er keinen Kommentar abgeben wolle.

Wir bedanken uns für die Stellungnahme des Regierungspräsidiums zu unserer

Update 27. Dezember 2021. Nun haben sich die Jusos im Kreis noch einmal zu Wort gemeldet. Sie schreiben:

Besonders interessiert nehmen wir zur Kenntnis, dass die Vorkommnisse dort bereits seit Mitte September bekannt sind. Wir forderten einen konsequenten Umgang mit Erziehungsberechtigten, die ihren Kindern die staatliche Schulbildung verwehren. Hier sehen wir das Regierungspräsidium nach wie vor in der Pflicht. Das SchulG gibt diesem zum Beispiel die Möglichkeit, Zwangsgelder festzusetzen.

In der Stellungnahme benennt das Regierungspräsidium selbst rechtliche Möglichkeiten und gibt an, Schritte eingeleitet zu haben. Daraus lesen wir, dass dieses sich zumindest in einem gewissen Rahmen sehr wohl zuständig fühlt. Wir appellieren, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und im Interesse der Kinder die Entwicklung weiter genau zu beobachten.

 

 

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