Er will die Allgemeinverfügung des Landratsamts vom Freitag zu Fall bringen: Hans Joachim Thiemann aus Oberndorf hat gegen die verordnete Maskenpflicht im Kreis Widerspruch eingelegt.
Wie berichtet, hat das Landratsamt am Freitag verfügt, dass bei Ansammlungen von mehr als zehn Personen im Freien Masken zu tragen sind. Thiemann, ein ehemaliger Mitarbeiter der Stadtverwaltung in Oberndorf, hat dagegen gestern Widerspruch eingelegt. Seine Begründung: „Die Allgemeinverfügung greift rechtswidrig, weil unbestimmt und nicht anwendbar, in mein Recht auf maskenfreien Aufenthalt mit Freunden und Bekannten sowie Gleichgesinnten im Freien ein und dass in willkürlicher, nicht nachvollziehbarer Art und Weise.“ (Schreibfehler im Original). Er moniert unter anderem, dass der Begriff „Ansammlungen“ nicht konkret genug sei.
In der Begründung heißt es weiter: „Die Allgemeinverfügung ist somit nicht anwendbar, da sie von jedem Polizeibeamten, Bürger usw. nach Gutsherrenart oder sehr tolerant in Bezug auf die Themen Ansammlung und räumliche Zuordnung auslegbar ist. Entsprechend könnten nun alle Bürger des Landkreises Rottweil, bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, als Ansammlung verstanden und zur Maskentragung verdammt werden, da die Abgrenzung der Ansammlung nicht definiert und somit nicht anwendbar ist.
Da der Widerspruch laut Landratsamt keine aufschiebende Wirkung hat, ändert sich zunächst nichts an der Verpflichtung, bei „Ansammlungen“ von über zehn Personen im öffentlichen Raum eine FFP2-Maske zu tragen.
Da gibt es eine vielleicht blöde Frage. Allgemeinverfügung, OK. Doch wer soll das kontrollieren und durchsetzen wenn die Polizei schon zu wenig Personal hat? Der Landrat sicher nicht, oder? Da spazieren Leute ohne Maske und ohne Abstand und wird nicht geahndet. Doch wenn Bürger dann auf dem Wochenmark ohne Maske stehen kostets. Klar beides mal die Verordnung nicht eingehalten. Einamal geahnded und einmal toleriert weil Personalmangel. Muss man das verstehen Herr Landrat?