Bereits vor sehr langer Zeit wurde im gesamten Lauterbacher Ortskern eine „Zone 30“ eingerichtet. Vor über zehn Jahren erfolgte dann die umfangreiche Sanierung der Hauptstraße und der Hornberger Straße bis „Hasenfohren“ mit der Einmündung in die Landesstraße. Damals hatte die Gemeinde hohe Zuschüsse erhalten, allerdings mit der Maßgabe, dass in der Haupt- und Hornberger Straße Tempo 50 gilt, was damals bei vielen Mitbürgerinnen und Mitbürger auf wenig Verständnis stieß, wie die Gemeinde Lauterbach in einer Pressemitteilung informiert.
Jetzt nach über zehn Jahren ist es wieder möglich die Zone 30 „zu reaktivieren“. Seitens der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes erfolgte die entsprechende Anordnung. Vor kurzem haben die Mitarbeiter des Bauhofes die entsprechenden Schilder angebracht, sodass jetzt auch wieder in der Hauptstraße und der Hornberger Straße bis „Hasenfohren“ Tempo 30 gilt. Mit eingeschlossen sind selbstverständlich die Stichstraße Friedhofstraße, Brestenberg und Schulgasse. Die seitherigen benachbarten „30-Zonen“ mit Pfarrer-Sieger-Straße/Pfeffergasse/Poststraße und Vorderes Hölzle/gesamter Sommerberg mit Stichstraßen bleiben weiter bestehen. Damit gilt im gesamten Ortskern, eingerahmt von der Landesstraße Richtung Fohrenbühl und der Kreisstraße Richtung Sulzbach wieder einheitlich Tempo 30.
Die Gemeindeverwaltung Lauterbach bittet alle Verkehrsteilnehmer die Tempobeschränkung im gesamten Bereich zu beachten.