Für unsere Abonnenten:


Frohe Kunde für Musik- und Gesangvereine in Rottweil: Musikproben sind seit Anfang des Monats wieder gestattet. Allerdings unter strengen Bedingungen, wie Fachbereichsleiter Marco Schaffert den Vereinen mitteilte.








Ein Problem war ja, dass die Gefahr einer Ansteckung mit Corona-Viren über Aerosole als hoch eingestuft wird. Und solche entstehen vor allem beim Singen, aber auch beim Blasen von Instrumenten. Das heißt, es sind zunächst alle Maßnahmen vorzunehmen, die allgemein für Veranstaltungen gelten, wie das Erfassen von Namen und Anschrift sowie E-Mail- oder Wohnadresse aller Anwesenden und ein Hygienekonzept. „Das muss aber nicht genehmigt werden, nur vorhanden sein“, stellt Schaffert klar.

Dazu kommen aber noch spezielle Vorschriften für die Musikanten und Sänger. Zum Beispiel ein Abstand der Musiker und Sänger untereinander von zwei Metern. Dadurch bedingt auch die entsprechende der Raumgröße, „möglichst große Räume, idealerweise im Freien“, schreibt Schaffert („bitte achten Sie auf Ihre Nachbarn!“).

Wer nicht im Freien proben kann, beispielsweise wenn es regnet, muss den Übungsraum nach jeweils 15 Minuten gut durchlüften – damit die in der Luft schwebenden Aerosole abziehen können. Dazu kommen regelmäßiges Händewaschen, Kondenswasser in verschlossenen Auffangbehälter ablassen, nicht durchblasen, möglichst keine Weitergabe der Instrumente, notfalls Reinigung/ Desinfektion sowie Beachtung des Abstandes auch in Pausen und beim Verlassen des Raumes. Diese Vorschriften basieren auf einer Risikoeinschätzung des Freiburger Instituts für Musikermedizin.

Außerdem hat das Land die Nutzung von Schulen für nichtschulische Zwecke verboten – Ausnahmen sind laut Verordnung des Ministeriums Schulräume, die nicht schulisch genutzt werden. Diese Verordnung gilt bis einschließlich 13. September.