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Startseite Artikel

Großgefängnis im Esch: kurzzeitiger Gewinn, langfristige Lasten

von NRWZ-Redaktion
3. September 2015 - Aktualisiert 19. Januar 2017
Lesezeit: 2 Minuten
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Die grün-rote Landesregierung hat entschieden: Ein Großgefängnis mit einem Flächenbedarf von 120000 Quadratmetern soll auf der grünen Wiese im Esch gebaut
werden, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Naturschutzgebiet „Neckarburg“, dem Landschaftsschutzgebiet „Oberer Neckar“ und dem Wasserschutzgebiet, das 12 Ortschaften mit Trinkwasser bester Qualität versorgt.

Dort, wo kein anderes Bauvorhaben genehmigt werden würde, nicht einmal ein Kiosk für Radwanderer. Im Gegensatz zu diesem von der Regierung selbstherrlich geplanten Eingriff in
Landschaft und Natur haben die den Kommunen, Bauherren und Landwirten auferlegten naturschutzrechtlichen und ökologischen Ausgleichsmaßnahmen inzwischen Ausmaße angenommen, die fast nicht mehr zu bezahlen sind.

Für Häuslebauer sind aufgrund dieser Vorschriften oft mehrere Tausend Euro beim Grunderwerb fällig. Für manche Landwirte führt dieser „Ausgleichswahn“ bereits zur Existenzbedrohung.
Wenn der Erfinder dieser Vorschriften, die grün-rote Landesregierung, jedoch eigene Interessen durchsetzen möchte, werden die Leitlinien zum Schutz von Natur,
Ökologie, Boden und Landwirtschaft außer Kraft gesetzt.

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Offenbar gilt auch für Grün-Rot das bewährte Prinzip: „Wasser predigen, Wein trinken.“ Nun noch ein paar Gedanken zu den städtischen Interessen: Nachdem man es in Rottweil über Jahrzehnte versäumte, Gewerbe anzusiedeln, ist nachvollziehbar, dass für einen notleidenden Haushalt neue Einnahmen gesucht werden.

Hier bietet sich ein Großgefängnis mit neuen „Einwohnern“, die im Finanzausgleich angerechnet werden, durchaus an. Sinn des Finanzausgleichs ist es jedoch, die Kommunen in die
Lage zu versetzen, die Lebensverhältnisse für die Menschen landesweit in einem ähnlichen Standard gestalten zu können.

Der Gesetzgeber hat also gesehen, dass an einem JVA-Standort besondere Lasten abgefedert werden müssen. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass mit diesen Einnahmen auch Ausgaben beglichen werden müssen. Es wird jedoch von den Verantwortlichen immer nur von zusätzlichen Einnahmen gesprochen.

Wurde auch einmal eine „Wirtschaftlichkeitsberechnung“ durchgeführt unter Einbeziehung der notwendigen Ausgaben? Ein Großgefängnis wird horrende Folgekosten nach sich ziehen. Es werden nicht wenige Häftlinge nach dem Strafvollzug in Rottweil oder im Kreisgebiet verbleiben, weil sie wegen der verübten Straftaten nicht in ihre ehemalige Heimat zurückkehren können.

Dies kann eine sehr teure Klientel für das Kreissozialamt werden. Die Mehrzahl der Strafentlassenen wird in der Beamtenstadt Rottweil keinen Arbeitsplatz finden können, weil ihr Strafregisterauszug dies verhindert. Viele Strafentlassene werden auf eine Heimunterbringung angewiesen sein, was erhebliche Kosten verursacht.

Auf diese Weise sind den erzielten Einnahmen schnell Ausgaben in ähnlicher Höhe gegenzurechnen. Diese werden aber über die Kreisumlage auch von sämtlichen
Kreisgemeinden bezahlt. Es ist in vielen Medien nachlesbar und vom Justizministerium unbestritten, dass in
jedem Gefängnis Drogen konsumiert und gedealt werden.

Dieser neu entstehende „Markt“ wird mit Sicherheit auch in Rottweil von entsprechenden Personen bedient
werden. Dies zieht unweigerlich soziale Probleme und erhöhte Polizeiarbeit nach sich. Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger in Rottweil: Wägen Sie alle Argumente
gegeneinander ab und nicht nur diejenigen, die Ihnen von den Befürwortern schmackhaft gemacht werden.

Wenn später festgestellt wird, dass die erzielten
Einnahmen doch nicht der große Wurf waren, ist die schöne Landschaft beim „Esch“ mit ihrem Panoramablick auf die Schwäbische Alb unwiederbringlich verbaut und die
sozialen Probleme müssen von vielen Generationen getragen werden.
Henning Theobald, Villingendorf

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