Zum Beitrag “Polizei im Stress”, der sich mit der Frage befasst, ob die Polizei die Bürger Deutschlands nicht mehr schützen kann, ob Rocker ihr helfen sollen und ob es Sinn macht, die Nationalität der Täter in Presseberichten zu nennen, ist uns folgender Leserbrief zugeschickt worden:
Zu diesem Artikel möchte ich zwei Dinge anmerken. Erstens: Mit ihrer bisherigen Praxis der Berichterstattung, nämlich dass die Nationalität eines Verdächtigen nur dann genannt wird, wenn sie unmittelbar mit der Sache zu tun hat, hält sich die Polizei exakt an die Vorgaben des Pressekodex. Der Pressekodex enthält 16 Ziffern, die Maßstäbe hinsichtlich der Berichterstattung und des journalistischen Verhaltens festlegen.
Mit ihnen wird die Wahrung der Berufsethik sichergestellt. Ausgearbeitet wurde er vom Deutschen Presserat, einer Institution, die von Verleger- und Journalistenverbänden getragen wird und die 1956 zur Selbstverpflichtung gegründet wurde, um einem Bundespressegesetz zuvorzukommen.
In der Richtlinie Ziffer 12 heit es: “Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.”
Davon abzuweichen, halte ich für äußerst bedenklich, und wenn man es tun wollte, dann müsste die Nationalität selbstverständlich in sämtlichen Fällen genannt werden, auch dann, wenn der Verdächtige Deutscher ist. Würde man die Nationalität nur bei Ausländern nennen, wäre das glasklarer Rassismus und gezieltes Schüren von Ausländerfeindlichkeit.
Zweitens: Dass sich nach den widerwärtigen Verbrechen offenbar überwiegend nordafrikanischer Männer in der Silvesternacht in Köln und anderswo nun ausgerechnet Rocker als selbsternannte Hüter von Recht und Ordnung aufzuspielen versuchen, ist bundesweit zu beaobachten, nun also auch im Raum Rottweil.
Es wirkt lächerlich und makaber, wenn gerade diejenigen Gruppierungen, die bisher vor allem durch Gewalt und Verbrechen aufgefallen sind, neben Waffen- und Drogenhandel nicht zuletzt durch Gewalt und Verbrechen gegen Frauen in Form von Menschenhandel und Zuhälterei, nun plötzlich zu Feministen und Kämpfer für Frauenrechte werden.
Der einzige Grund dafür ist, dass es jetzt gegen Ausländer und Asylbewerber geht, und hinter diesem ach so heroischen Angebot steckt nichts anderes als Ausländerfeindlichkeit und die Ablehnung von Polizei und Gesetz.
Es ist eben cool, ein harter Outlaw zu sein, von solch infantilem Quatsch lebte der Rocker-Mythos schon immer. Aber der Einsatz der Rocker für Frauenrechte ist mindestens so verlogen wie die Empörung des rechtslastigen Nachrichtenmagazins Focus über den arabischen Sexismus, das dazu mit einem sexistischen Titelbild aufmacht.
Thomas “Loisl” Mink, Freier Journalist, Lörrach
Ad 1.: Mit dem Artikel 12 des Pressekodex haben sich die Medien einen verfassungsrechtlich (Art. 5 Abs. 1) zumindest bedenklichen Maulkorb auferlegt. Bei der Bevölkerung kann dies auch so ankommen, daß man ihr bewußt verheimlichen will, wie hoch der Anteil der von Migranten verursachten Kriminalität wirklich ist.
Hierzu sehr interessanter Aufsatz in der Zürcher Namensvetterin der NRWZ: http://www.nzz.ch/digital/das-ende-der-schweigespirale-Id.4318
Das tagelange Verschweigen der Ereignisse von Köln war der mediale Super-GAU. Das Wort Lügenpresse ist infam, ein konspiratives Schweigekartell hat uns aber gezeigt, welche Macht Redakteure durch die Auswahl bzw. Weglassen der Themen auf unseren Kenntnisstand haben. Dank Internet und sozialen Medien ist aber das Monopol gebrochen worden. Nur deshalb kamen die Ereignisse von Köln erst ans Licht.
Ad 2. Die Rocker und andere Trittbrettfahrer besetzen nur eine Lücke, die der Staat gelassen hat. Lücke schließen, Problem gelöst. Sie pauschal als Kriminelle, Menschenhändler, Zuhälter usw. zu bezeichnen ist einfach nur dumm. In jeder wie auch immer definierten Gruppe von Menschen gibt es Gute und Böse. Und Freispruch vor Gericht oder ein Einstellungsbescheid einer Staatsanwaltschaft verlangen, daß die betroffene Person als unschuldig gilt. Muß man halt im Zweifel besser ermitteln.
Im Haus des ehemalige Präsidenten der Hells-Angels in Hannover, Frank Hanebuth, tauchte vor Jahren die GSG9 auf zwecks Hausdurchsuchung. Die Verfahren gegen ihn wurden eingestellt, er erhielt gerichtlich 40 000 Euro Entschädigung für die entstandenen Schäden an seinem Haus und den erschossenen Hund zugesprochen. Seither ist er erst recht der Held. Schon vorher hatte er im Rotlichtviertel von Hannover die vorher dort herrschenden Banden vertrieben, was die Justiz nicht geschafft hatte. Man muß das nicht verklären, seine Methoden nicht toll finden, aber die Leute interessiert das Ergebnis, der Staat hatte sich als unfähig erwiesen, der Rocker vermochte die Lücke zu schließen.
Wir müssen die Polizei wieder in die Lage versetzen, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Wer das Gewaltmonopol für sich reklamiert, der muß es auch ausfüllen. Dann findet auch niemand mehr etwas an Rockern toll.
Eines finde ich seltsam. Rocker Gruppierungen werden mit rechten in eine Schublade gesteckt. Aber es gibt nicht wenige, die einen Migrationshintergrund bei diesen haben. Desweiteren, sind es immer einzelne die Taten begeht und nicht die Gruppe. Also wird hier pauschalisiert, genauso wie es manchen Bürger vorgeworfen wird, der alle Asylanten in einen Topf wirft