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Startseite Meinung Leserbriefe

Taschenspielertrick kann man das nicht einmal nennen

von NRWZ-Redaktion
21. Januar 2019
in Leserbriefe, Meinung
Lesezeit: 2 Minuten
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Leserbrief zur Berichterstattung über den Städtischen Zuschuss für das Zimmertheater

Hinweis der Redaktion: Gerne veröffentlichen wir Leserbriefe zu Artikeln, die auf NRWZ.de erschienen sind, und zu Themen, die wir aufgegriffen haben. Der Inhalt dieser Leserbriefe gibt damit nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Wir behalten uns vor, Leserbriefe zu kürzen. Wollen Sie selbst einen Leserbrief an die Redaktion senden? Dann nutzen Sie bitte die Adresse [email protected]

Von beantragten etwa 21.000 Euro erhält das Zimmertheater für 2019 etwa 11.000 Euro als Barzuschuss und eine Mieterhöhung um über 25 Prozent, die verrechnet wird, damit die Stadt Rottweil sich wieder des Landeszuschusses als würdig erweist.

Elegant und wirtschaftlich sauber entwindet sich die Stadt damit der rügenden Feststellung des Landesrechnungshofes, sie zahle zu wenig an Zuschüssen für das Zimmertheater. Taschenspielertrick kann man das nicht einmal nennen, da das Land selbst die Verrechnung einer Miete für die Räumlichkeiten am Friedrichsplatz als Zuschuss akzeptiert. Zu weit ist das sogenannte wirtschaftliche Denken bereits auf allen Ebenen in die öffentliche Verwaltung vorgedrungen. Auch in einer Stadt, die sich gern als ‚Kulturstadt‘ betitelt.

Eine Mieterhöhung, auch wenn eine entsprechende Klausel unterstellt werden darf, setzt aber ein gewisses Verfahren voraus. Auch wird die Stadt die Angemessenheit in Bezug auf ähnliche Mietverhältnisse unter dem Stichwort Gleichbehandlung berücksichtigen müssen. Bloß am Telefon dürfte das wohl kaum gehen. Und solch große Schritte, die im Bereich der Wohnungsmieten undenkbar, ja geradezu verboten sind, bedürfen ganz besonderer Sorgfalt. So ist etwa zu beachten, dass der Mieter in diesem Verrechnungsfalle seines wesentlichen Rechts zur Minderung der Miete ganz beraubt ist, da ja kein Geld zwischen Mieter und Vermieter fließt, das im Falle einer schlechten Leistung des Vermieters zurückgehalten werden könnte.

Im Ratsinformationssystem der Stadt Rottweil findet man in der Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofs den Hinweis auf den erheblich renovierungs- bzw. sanierungsbedürftigen Theatersaal. Wir sind alle gespannt, wie die Kommune insoweit das für notwendig erklärte stärkere finanzielle Engagement zeigt. Das wäre doch eine gute Gelegenheit, das vom Landesrechnungshof insgesamt geforderte stärkere Interesse der kommunalpolitisch Verantwortlichen an der Arbeit des Zimmertheaters zu zeigen. Dann stünde der Mieterhöhung eine erkennbare Leistung der Vermieterin gegenüber.

Vielleicht nimmt dann auch die Besuchsfrequenz von Seiten der Kommunalpolitik zu.

Bernhard Pahlmann, Rottweil

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Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.

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