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Corona-Exit: Der langsame Weg zurück

von Pressemitteilung (pm)
15. April 2020 - Aktualisiert 16. April 2020
Lesezeit: 3 Minuten
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Symbol-Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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„Was wir erreicht haben, ist ein Zwischenerfolg – nicht mehr, nicht weniger.“ Das waren die Auftaktworte von Bundeskanzlerin Angela Merkel, als sie bei der Pressekonferenz am heutigen Mittwochabend die Ergebnisse der Telefonkonferenz aller Ministerpräsidenten vorgestellt hat. Gemeinsam haben sich die 16 Länderchefs darauf geeinigt, welche Maßnahmen gelockert werden, um eine schrittweise Öffnung des sozialen und öffentlichen Lebens zu ermöglichen. ARAG-Experten informieren.

Voraussetzungen für eine Öffnung

Obwohl Bund und Länder das Tragen von Alltagsmasken dringend empfehlen: Eine bundesweite Maskenpflicht in Bus und Bahn sowie im Einzelhandel wird es nicht geben! Aber für die meisten Lockerungen sind vor allem folgende Faktoren entscheidend: Die strikte Einhaltung der Hygieneregeln, die Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen und eine Begrenzung der Personenzahl in den Geschäften.

Dürfen Kinder wieder in die Schule?

Oder müssen sie vielmehr? Ob Pflicht oder Kür – die Kultusminister der Länder sollen bis zum 29. April ein Konzept vorlegen, wie eine schrittweise Öffnung der Schulen ab dem 4. Mai aussehen könnte. Bis dahin bleiben Kitas, Schulen und Universitäten geschlossen. Allerdings soll die Notbetreuung in den Kitas auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen aus zentralen Wirtschaftsbereichen ausgeweitet werden.

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Kontaktbeschränkung und Reiseverbot verlängert

Bis zum 3. Mai 2020 bleibt hier alles beim Alten: Kontakte sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Möchte man sich also mit einer Freundin oder einem Freund treffen und hält den Mindestabstand von 1,5 Metern ein, ist alles ok. Mehr als zwei Personen dürfen nur dann gemeinsam unterwegs sein, wenn es sich um die Angehörigen eines gemeinsamen Haushalts handelt. Neben dem Weg zur Arbeit sind Spaziergänge, Einkäufe, Arztbesuche oder Sport an frischer Luft nach wie vor zulässig.

Die weltweite Reisewarnung für nicht unbedingt notwendige oder touristische Reisen wird ebenfalls bis zum 3. Mai verlängert. Zudem werden die Grenzkontrollen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg und Dänemark für weitere 20 Tage bis Anfang Mai aufrechterhalten.

Shops öffnen, Gastronomie bleibt zu

Shops mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab dem 20. April wieder öffnen. Unabhängig von der Größe können auch Autohäuser, Buchläden und Fahrradhändler ihren Verkaufsbetrieb wieder aufnehmen. Auch Kultureinrichtungen wie zum Beispiel Bibliotheken und botanische Gärten dürfen wieder öffnen.

Ab dem 4. Mai sind neben größeren Geschäften mit einer Fläche von bis zu 2500 Quadratmetern auch Friseure an der Reihe. Letztere müssen allerdings eine persönliche Schutzausrüstung nachweisen. Restaurants, Cafés und Bars bleiben hingegen auch weiterhin geschlossen.

Weitere Regelungen

Glücklicherweise scheint Bundesgesundheitsminister Spahn ein echter Fußballfan zu sein: So soll die Fußball-Bundesliga ihren Spielbetrieb ohne Zuschauer wieder aufnehmen und Geisterspiele abhalten. Sicher ist dies aber noch nicht! Großveranstaltungen wie beispielsweise Konzerte, Jahrmärkte oder Schützenfeste bleiben jedenfalls bis 31. August 2020 grundsätzlich untersagt. Dabei definieren die einzelnen Länder selbst, ab welcher konkreten Personenzahl die Bestimmung gilt.

Auch Kirchen, Moscheen und Synagogen bleiben nach der Vorstellung der Bundesregierung bis auf Weiteres geschlossen und religiöse Zusammenkünfte und Feiern jeglicher Glaubensgemeinschaften sind ebenso wenig gestattet. Allerdings soll es hier noch diese Woche eine Entscheidung geben, wann hier eine Lockerung stattfinden kann.

Ausblick

Am 30. April geht es in die nächste Runde. Dann wird von Bund und Ländern entschieden, wie es nach dem 3. Mai mit den Corona-Beschränkungen weitergeht und ob weitere Lockerungen möglich sind. Alle 14 Tage sind dann weitere Telefonkonferenzen geplant. Bleibt die Infektionsrate nach dem 20. April niedrig, sind weitere Lockerungen möglich.

Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/

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3 Kommentare
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Silvia Centmaier
21. April 2020 21:31

Ich finde es einfach unverantwortlich von unserer Regierung, das ganze Geschehen so lapidar abzutun. Es hätte schon längst eine einheitliche Regel geben müssen. Wofür haben wir eine Kanzlerin, die nicht in der Lage ist Entscheidungen für ihr Land zu treffen sondern jedem Bundesland die Entscheidung selbst zu überlassen, was ist das für eine Politik??? Es ist auch unverantwortlich die Schulen wieder zu öffnen, weiß Frau Merkel überhaupt welches Risiko da auf unsere Kinder übergeht. Es geht hier nicht um Abschluß oder Abi oder ähnlichem sondern um die Gesundheit unserer Kinder. Aber sie hat ja keine!!!!! Warum ist Frau Merkel nicht… Weiterlesen »

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Florian Kühner-Feldes
Antwort auf  Silvia Centmaier
22. April 2020 8:47

Frau Centmaier, googeln Sie bitte einmal „Föderalismus“! Unser Heimatland ist eine BUNDESrepublik, und das ist gut so.

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Hans Sauer
Antwort auf  Florian Kühner-Feldes
22. April 2020 10:31

Das ist richtig. Die Frage ob das gut ist ist, ist eine andere. Schon in „normalen“ Zeiten frage ich mich ob wir 16 Seilbahngesetze, 16 Schulsysteme, diverse Mini-Bundesländer mit ihren überteuerten Verwaltungen tatsächlich brauchen. Meine Antwort – Nein. Es würden deutlich weniger reichen. Und in Krisenzeiten brauchen wir „Lokalfürsten“ noch viel weniger.

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