Die Bundesregierung hat am 29. Juni einen Kinderbonus in Höhe von insgesamt 300 Euro beschlosssen, um Familien in der Corona-Krise zu unterstützen. Den Kinderbonus gibt es für jedes Kind, für das in mindestens einem Monat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
“Der Kinderbonus wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet”, teilt die Agentur für Arbeit mit. Eltern müssen den Kinderbonus nicht beantragen. Der Kinderbonus werde für alle Kinder, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten automatisch durch die zuständige Familienkasse ausgezahlt. Die Auszahlung erfolge im September 2020 in Höhe von 200 Euro und im Oktober 2020 in Höhe von 100 Euro.
Für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld bestehe, werde der Kinderbonus gegebenenfalls zu einem anderen Zeitpunkt, jedoch nicht vor September 2020, ausgezahlt. Auch in diesen Fällen erfolge die Auszahlung in der Regel in zwei Raten. Der Kinderbonus werde nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kinderbonus erhalten Sie im Internet auf der Sonderseite zum Kinderbonus: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus
Es gibt tatsächlich getrennt lebende Eltern bei denen sich der Unterhsltspflichtige nicht um die Kinder kümmert, egal ob dies der Vater oder die Mutter ist. Bei (getrennt lebenden) Eltern die sich gemeinsam kümmern ist das schon gerecht, bei den anderen leider nicht.
Noch zu erwähnen sei, dass der Bonus bei Alleinerziehenden auf den Unterhalt angerechnet wird. Das bedeutet im September 100€ weniger Unterhalt und im Oktober 50€ weniger Unterhalt. Somit haben Alleinerziehende nur einen Bonus in Höhe von insgesamt 150€.
Wenn bei getrennt lebenden Eltern der andere Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr zahlt oder wenn sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen, wenn also der andere Elternteil seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind gerecht wird, dann darf der andere Elternteil die Hälfte des Kinderbonus von seiner Unterhaltszahlung in den beiden Auszahlungsmonaten (also in der Regel 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober) abziehen. Natürlich muss der andere Elternteil die Summe nicht von seiner Unterhaltsleistung abziehen, sondern kann den Unterhalt zahlen wie bisher. Oder er nutzt die Möglichkeit, selbst das Geld für das Kind auszugeben – zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen Freizeitaktivität oder zum Kauf nötiger Dinge.
Kopiert von https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus
Anstatt sich über das Geld zu freuen, Fakten verdrehen, sich öffentlich als Opfer darstellen und wahrscheinlich noch Merkel verantwortlich machen und auf die Spinnerdemos gehen.
Wenn beide Eltern sich die Betreuung ungefähr zur Hälfte teilen, so dürfen Sie sich auch den Kinderbonus teilen. Klingt doch ein wenig anders als „Alleinerziehende bekommen nur 150€“, oder??
Der Bonus ist auch nicht für die Kinder gedacht!!! Es geht darum, Menschen, die nicht nur für sich selbst sondern auch für ihre minderjährigen Kinder verantwortlich sind, Erleichterung zu verschaffen, da es für sie besonders schwierig ist/war. Und auch die unterhaltspflichtigen getrennt lebenden Elternteile haben Einbußen und Probleme durch Corona gehabt!!! Ich finde die Regelung sehr gerecht (und nein, ich bin kein getrennt lebender Vater).
nicht immer kümmern sich beide Elternteile um die Kinder, auch da wird automatisch der Unterhalt gekürzt. Was hat das Elternteil, das sich nicht kümmert für Enbußen gehabt?
Genauso ist es, ist das gerecht? In unserem Fall hat die Mutter alle Unannehmlichkeiten von Corona zu tragen und der Vater lacht sich ins Fäustchen.