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Startseite Region Rottweil

Coronavirus: Der neueste Erlass der Landesregierung

von Pressemitteilung (pm)
21. März 2020
in Region Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 3 Minuten
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Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert – und die Zügel nochmals deutlich angezogen. Die am späten Freitagabend beschlossenen neuen Regelungen gelten bereits ab dem heutigen Samstag, 21. März.

Die weiteren Maßnahmen, die die Landesregierung per Verordnung in Kraft gesetzt hat:

  1. Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
  2. Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. „Wir werden das streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren“, heißt es aus Stuttgart. Allerdings können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.
  3. Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz zum Arbeitsplatz, zum Wohnort zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
  4. Frisöre müssen schließen.

Die ursprüngliche Verordnung bleibt in Kraft. Sie ist bereits einmal überarbeitet worden.

Polizei will durchgreifen

Die Polizei hat angekündigt, die Maßnahmen durchzusetzen. In einer Mitteilung des Polizeipräsidiums Konstanz vom Freitag heißt es:

Wir alle müssen aktuell mit einer Situation umgehen, die wir seit dem 2. Weltkrieg so noch nie erlebt haben. Der Staat und seine Organe sind gezwungen, zum Teil massiv in die Gestaltung täglichen Lebens seiner Bürgerinnen und Bürger einzugreifen – doch nicht willkürlich – es geht um den Schutz von sehr vielen Menschenleben, es geht um den Schutz jedes einzelnen, den Schutz der Gesundheit von uns allen – es geht auch um den Schutz Ihrer Gesundheit und der Ihrer Familie!

Trotz der eindeutigen Gesetzeslage, den Verhaltenshinweisen in sämtlichen Medien, darunter den Printmedien, Nachrichtensendungen auf allen TV- und Radiokanälen, sowie den Hinweisen in veröffentlichten Pressemitteilungen des Innenministeriums, der Polizei und der Behörden, seien bei den polizeilichen Kontrollen immer noch Verstöße feststellbar, insbesondere in den größeren Städten, auch im Zuständigkeitsgebiet des Polizeipräsidiums Konstanz. „Hält sich die große und vernünftige Mehrheit glücklicherweise daran, gibt es leider immer noch Unbelehrbare“, so ein Sprecher des Präsidiums.

Die sogenannte Corona-Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen der Landesregierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus und die erlassenen Allgemeinverfügungen nach dem Infektionsschutzgesetzt sind derweil geltendes Recht. Verstöße dagegen sind laut Polizei keine Bagatelldelikte, sondern rechtswidrige Taten.

Wer gegen die Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus verstößt, gefährde letztlich Menschenleben. Scharfe Sanktionen mit empfindlichen Strafen würden von der Polizei, den zuständigen Behörden und der Justiz durchgesetzt, heißt es aus dem Präsdium.

Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung und gegen erlassene Allgemeinverfügungen können nach dem Infektionsschutzgesetz eine Strafbarkeit begründen, die mit empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen mit Strafandrohung bis zu zwei Jahren geahndet werden können.

„Um einen weiteren exponentiellen Anstieg der Erkrankungen abzumildern ist es notwendig, Kontakte zwischen Menschen zu reduzieren. Das Virus wird sich sonst in einem Maße ausbreiten, dass es zu einer erheblichen Zahl an vermeidbaren Todesfällen kommt, weil die bestehenden Versorgungsmöglichkeiten für die zu große Zahl schwer Erkrankter nicht ausreicht“, so Innenminister Thomas Strobl.

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