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Startseite Region Rottweil

Coronavirus: Kultusministerium wendet sich an Schulen, Kitas und Kindergärten

von Pressemitteilung (pm)
27. Februar 2020 - Aktualisiert 3. März 2020
in Region Rottweil, Titelmeldungen
Lesezeit: 6 Minuten
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Coronavirus: Kultusministerium wendet sich an Schulen, Kitas und Kindergärten

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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„Derzeit besteht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörden kein Anlass, den Schul- beziehungsweise Kitabetrieb einzuschränken.“ Das ist der Kernsatz in einem Schreiben des baden-württembergischen Kultusministeriums an Schulen, Kinder-Tagesstätten und -gärten. In dem Schreiben werden auch Handlungsanweisungen und Tipps gegeben. Etwa, dass Schulen derzeit auf Studien- oder Klassenfahrten ins Ausland verzichten sollen. Auch die Evangelische Landeskirche in Württemberg hat Empfehlungen an ihre Pfarrerschaft herausgegeben. Demnach soll das Abendmahl vermehrt mit Einzelkelchen gefeiert werden.

UPDATE Freitag, 14.35 Uhr: Das Kultusministerium hat seine Empfehlungen präzisiert

  • Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause.
  • Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, u.a. bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

Das Robert-Koch-Institut hat die Liste der Risikogebiete heute auf die gesamte Region Lombardei in Italien erweitert. Es gilt jeweils die aktuelle Liste der Risikogebiete, die beim Robert-Koch-Institut abgerufen werden kann: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html.

Die Hinweise gelten für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schülerinnen und Schüler, Kita-Kinder, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten bzw. Tätigen.

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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Baden-Württemberg, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben – unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht – oder Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, werden zunächst freigestellt und gebeten, mit ihrer Dienststelle telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden ferner gebeten, mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Bedenken gegen eine Wiederaufnahme des Dienstes bestehen. Falls solche Bedenken bestehen, werden diese Kolleginnen und Kollegen bis zur zweifelsfreien Klärung des Gesundheitszustandes vom Dienst frei gestellt. Die Bezüge- bzw. Lohnzahlung läuft in dieser Zeit weiter.

Unser ursprünglicher Text

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat am Donnerstag alle knapp 5000 öffentlichen und privaten Schulen sowie alle rund 8900 Kindergärten und Kindergartenträger in Baden-Württemberg in Hinblick auf das Coronavirus informiert. In einem Schreiben von Amtschef Michael Föll gibt das Ministerium Hinweise, wie bei Verdacht von Infektionen mit dem Coronavirus umzugehen sei und welche Unterstützungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen bereit stünden.

Risiko: „derzeit gering bis mäßig“

„Die Fachleute des Robert-Koch-Institutes schätzen das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aktuell als gering bis mäßig ein. Dennoch gehen sie davon aus, dass die Zahl der Infektionen weiter ansteigen wird. Deshalb ist es mir ein wichtiges Anliegen, die Schulen und Kitas im Land so gut wie möglich zu informieren und ihnen Hilfestellungen mit an die Hand zu geben“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Mit dem Ende der Faschingsferien und dem Start des Unterrichts in der kommenden Woche steigt sicherlich auch der Informationsbedarf seitens der Eltern. Deshalb ist es gut, wenn sich alle mit den Vorgehensweisen vertraut machen können. Damit lassen wir die Schulen und Kitas nicht alleine.“

Um eine Weiterverbreitung des Coronavirus in Deutschland und speziell in Baden-Württemberg zu verhindern, sei es wichtig, Fälle frühzeitig zu erkennen, sie zu isolieren und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten, heißt es aus dem Kultusministerium.

In Baden-Württemberg wurden bislang nur sehr weni­ge Fälle mit dem Coronavirus nachgewiesen, einer zuletzt in Rottweil, wie die NRWZ zuerst meldete. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts wird davon ausgegangen, dass die Inkubationszeit bei dem Virus bis zu 14 Tage be­trägt.

Nach derzeitigem Stand sollten Personen, die sich zuletzt in Risikogebieten (nach Angaben des Robert-Koch-Instituts sind dies derzeit in China die Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo sowie Taizhou in der Provinz Zhejiang, im Iran die Provinz Ghom, in Italien die Provinz Lodi in der Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien sowie in Süd­korea die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)) aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, umgehend telefonischen Kontakt zu ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Not­dienst aufnehmen.

Folgende Vorgehensweise empfiehlt das Kultusministerium für Schulen und Kindertagesstätten:

Derzeit besteht nach Einschätzung der Gesundheitsbehörden kein Anlass, den Schul­- beziehungsweise Kitabetrieb einzuschränken.

Erhält die Schule oder Kindertagesstätte Kenntnis von den genannten Verdachtsfällen, nimmt die jeweilige Schul- beziehungsweise Kitaleitung unverzüglich mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt Kontakt auf.

Das Gesundheitsamt bewertet das unter Umständen gegebene Gesundheitsrisiko und veranlasst gegebenenfals notwendige Maßnahmen (etwa den vorübergehenden Ausschluss von Schü­lern vom Unterricht oder von Kindern vom Kita-Betrieb, zeitweise Beschäftigungsverbo­te von an der Schule oder der Kita Tätigen, temporäre Schließung der Schule oder der Kita).

Die Schulleitungen werden in solchen Fällen gebeten, ihre zuständige Schulaufsichts behörde unverzüglich zu informieren. Schulen und Kindertagesstätten informieren dar­über hinaus ihren jeweiligen Träger.

Über die Durchführung von Studien- oder Klassenfahrten ins Ausland sowie über Schüleraustausche ist im konkreten Einzelfall von der Schulleitung im Benehmen mit dem örtlichen Gesundheitsamt zu entscheiden. Das Kultusministerium empfiehlt, im Zweifel von derartigen Aktivitäten bis auf weiteres abzusehen.

Schutz vor Corona-Virus: Abendmahl vermehrt mit Einzelkelchen

Angesichts einer steigenden Zahl von Corona-Infektionen rät die Evangelische Landeskirche in Württemberg ihrer Pfarrer- und Dekaneschaft zu vorbeugenden Maßnahmen. In einem Rundschreiben, das in den kommenden Tagen versendet werden soll, legt sie den Verantwortlichen in den Gemeinden unter anderem nahe, das Heilige Abendmahl vermehrt mit Einzelkelchen zu feiern. „Es kann auch ermutigt werden, nur das Brot zu nehmen oder im Gebet mitzufeiern. Denn für die lutherische Theologie wird die Gnade immer ganz empfangen“, heißt es in dem Schreiben. Auch wird dazu geraten, auf den Händedruck zum liturgischen Friedengruß in diesen Tagen besser zu verzichten.

Achtsamkeit sei nicht nur im Gottesdienst ratsam, sondern auch bei Festen und anderen Gemeinde-Veranstaltungen. So lautet eine weitere Empfehlung, bei der Zubereitung und Darbietung von Speisen auf besonders gute Hygiene zu achten und beim gründlichen Händewaschen gegebenenfalls auch alkoholische Desinfektionsmittel zu verwenden.

Überdies verweist die Landeskirche auf Empfehlungen des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg und des Robert-Koch-Instituts, mit denen die Verbreitung des Virus‘ verhindert oder zumindest verlangsamt werden soll. Das Virus, das wie eine Grippe durch Tröpfcheninfektion übertragen wird, werde in der Landeskirche sehr ernst genommen, heißt es aus dem Evangelischen Oberkirchenrat in Stuttgart. Man werde sich in den kommenden Tagen und Wochen aufs Engste mit den Gesundheitsämtern abstimmen.

Info: Für Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Website und eine Hotline unter Tel. 0711/904-39555 einge­richtet.

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