Am Donnerstag hat der Schwarzwald-Baar-Kreis den Grenzwert der Sieben-Tage-Quote von 50 auf 100.000 Einwohner (Inzidenz) überschritten. Aktuell liegt der Schwarzwald-Baar-Kreis bei einer 7-Tages-Inzidenz von 56 pro 100.000 Einwohnern. Zum Vergleich: Im Kreis Rottweil liegt der Wert laut Gesundheitsatlas Baden-Württemberg aktuell bei 20,7, steigt aber tendenziell, im Landkreis Tuttlingen bei 35,5, Tendenz wieder fallend.
Mit der Überschreitung dieses Grenzwertes von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen ist das Landratsamt dafür zuständig, weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu ergreifen. Das Gesundheitsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises sieht in seiner Prognose einen weiteren Anstieg der Zahlen über das kommende Wochenende.
„Die aktuell steigenden Zahlen der Coronvirus-Infektionen bei uns im Schwarzwald-Baar-Kreis müssen wir sehr ernst nehmen. Es gilt, jetzt gegenzusteuern und Maßnahmen zu ergreifen, damit die stetig ansteigende Kurve der positiven Fälle wieder abflacht. Die Zuständigkeit hierfür liegt ab dem Zeitpunkt der Überschreitung der Inzidenzzahl von 50 auf 100.000 Einwohner beim Landratsamt. Deshalb haben wir jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, die weitere Einschränkungen zum Inhalt hat. Wir sind uns bewusst, dass einige der Regelungen einen Einschnitt für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Folge hat. Dennoch appelliere ich in der aktuellen Lage an die Solidarität unserer Kreisbewohner“, so Landrat Sven Hinterseh laut einer Pressemitteilung seiner Behörde.
Die Allgemeinverfügung ist für alle Städte und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis verbindlich und hat den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom vergangenen Mittwoch als Grundlage. Die am Mittwoch durch die Städte und Gemeinden erlassenen Allgemeinverfügungen (Überschreitung der Inzidenzzahl von 35 auf 100.000 Einwohner) ruhen, bis der Wert über einen Zeitraum von sieben Tagen in Folge wieder unter die 50er Inzidenz-Grenze sinkt und treten dann wieder in Kraft.
In der seit Freitag, ab 0 Uhr, geltenden Allgemeinverfügung wird eine Höchstteilnehmerzahl für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen von bis zu 10 Personen und in privaten Räumen von maximal 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen festgelegt. Feiern mit mehr Teilnehmern, beziehungsweise mehr Hausständen, sind untersagt.
Zudem wird die Zahl der Teilnehmer beiVeranstaltungen aller Art (insbesondere Sportveranstaltungen) auf 100 Personen begrenzt.
Bei Veranstaltungen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, außer an fest zugewiesenen Sitzplätzen mit 1,5 Metern Abstand.
Auch sogenannte Ansammlungen im öffentlichen Raum werden auf 10 Personen beschränkt.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde erweitert. Auf allen Wochenmärkten und sonstigen Märkten sowie an Außenverkaufsständen muss eine Maske getragen werden.
Zudem wird verbindlich eine Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe erlassen.
Der Appell des Gesundheitsamtes lautet weiterhin an die Bürgerinnen und Bürger:
„Prüfen Sie zusätzlich zu den nun ergriffenen Maßnahmen auch selbst, was derzeit noch angebracht ist und was nicht.
Denken Sie bitte immer auch an die „AHA + A + L-Regel“ – Halten Sie Abstand! Beachten Sie die Hygiene! Tragen Sie eine Alltagsmaske! Nutzen Sie die Corona-Warn-App! Und ergänzend für die nun bevorstehenden kälteren Tage: Lüften Sie bitte regelmäßig! Weiter ist es angezeigt, vermehrt Kontakte zu reduzieren. Nur so können wir die Verbreitung des Coronavirus eindämmen.
Bitte prüfen Sie, ob Termine, Veranstaltungen, Feiern oder Begegnungen wirklich erforderlich sind.“
„Wir müssen jetzt gemeinsam daran arbeiten, dass wir die ansteigenden Zahlen der an Corona infizierten Personen wieder senken können. Jeder von uns kann dazu einen Beitrag leisten!“, so Landrat Sven Hinterseh.