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Startseite Region Rottweil

Coronavirus: Stadt Tuttlingen untersagt Veranstaltungen ab 200 Teilnehmern * aktualisiert

von Pressemitteilung (pm)
12. März 2020 - Aktualisiert 13. März 2020
in Region Rottweil
Lesezeit: 3 Minuten
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Coronavirus: Stadt Tuttlingen untersagt Veranstaltungen ab 200 Teilnehmern * aktualisiert

Ausfall im Jubiläumsjahr? Die Tuttlinger Krähe ist seit Jahren ein beliebter Treffpunkt der Kleinkunst-Szene. der Veranstalter möchte sie in den Herbst verschieben. Foto: pm

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Bis zum 30. April wird es in Tuttlingen keine öffentlichen Veranstaltungen mit 200 und mehr Besuchern geben. Dies hat die Stadtverwaltung heute angeordnet, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS CoV 2 zu verlangsamen. Betroffen sind davon auch Großereignisse wie die Tuttlinger Krähe und die Ausbildungsbörse.

„Was sich in Italien abspielt, droht uns ins zeitversetzter Form auch – umso wichtiger ist es, früh und konsequent zu handeln, um Schlimmeres zu vermeiden“, sagte OB Michael Beck am Donnerstag. „Da wir als Ortspolizeibehörde die Verantwortung vor Ort tragen, haben wir uns bewusst für eine konsequente Linie entschieden. Das ist besser, als erst dann zu reagieren, wenn es eigentlich schon zu spät ist.“

Aus diesem Grund hat Beck am Donnerstag eine Allgemeinverfügung unterschrieben, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt und zunächst bis zum 30. April befristet ist. Sie besagt unter anderem

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  • Sowohl in städtischen als auch privaten Veranstaltungsräumen sind keine Veranstaltungen mit 200 und mehr Besuchern zulässig.
  • Bei kleineren Veranstaltungen sind die Veranstalter verpflichtet, Namen und Adressen der Teilnehmer zu erfassen, damit im Falle einer Infektion die Infektionswege nachgezeichnet werden können.
  • Verstöße gegen die Verfügung können mit einem Bußgeld von 3000 Euro geahndet werden.

Mit der am Mittwoch erlassenen Verfügung sind nahezu alle Veranstaltungen in Tuttlingen bis Ende April abgesagt. Davon sind auch Großereignisse wie „Jugend musiziert“ oder die „Tuttlinger Krähe“ betroffen, auch die Kneipentour wird abgesagt. Nicht stattfinden wird auch die Ausbildungsbörse am 19. April. Mit ihr entfällt dann auch der Verkaufsoffene Sonntag, der ja an diese Veranstaltung geknüpft war. Offen ist, ob die Veranstaltung ausfallen soll oder in den Herbst verschoben. Die Veranstalter machen derzeit eine Umfrage unter den Ausstellern. Problem: Der einzige freie Termin in den Tuttlinger Hallen wäre der 26./27. September – und an diesem Wochenende findet die „Jobs for Future“ in Schwenningen statt.

Auch bei der “Tuttlinger Krähe” ist noch in der Schwebe, ob die ganz abgesagt oder verlegt wird. Auf Anfrage der NRWZ schrieb Michael Baur, der Geschäftsführer der veranstaltenden Tuttlinger Hallen: “Wir arbeiten an einer Verschiebung der „Krähe“ (auf Ende September); es sieht auch gut aus bislang. Angesichts der erheblichen Vorarbeit wollen wir das Event nicht ausgerechnet im Jubiläumsjahr canceln … aber das prüfen wir für jede Veranstaltung gesondert.”

Darüber hinaus sagt die Stadt zahlreiche auch kleinere Veranstaltungen ab – vor allem im Seniorenbereich. Um diese besonders gefährdete Gruppe zu schützen, schließt das Haus der Senioren komplett, auch kleinere Treffen fallen hier aus. Lediglich die Sprechzeiten im Haus der Senioren finden noch statt.

Auch kleinere kulturelle Veranstaltungen der Stadt werden ausnahmslos abgesagt – unter anderem Vernissagen in der Galerie oder der für den 20. März geplante Hölderlin-Abend. Die Ausstellungen selber finden weiterhin statt.

„Mir ist bewusst, dass dies für viele hart ist, aber im Interesse der Gesundheit müssen wir hier konsequent sein“, sagte Beck. Er sieht die harten Vorgaben auch als Solidarität gegenüber alten und kranken Menschen: „Die Gesunden und Jungen überstehen eine Infektion – aber ich denke vor allem an die, für die es lebensbedrohend ist. Und in deren Interesse müssen wir alles tun, um die Ausbreitung gering zu halten.“

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Pressemitteilung (pm)

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Zur Information: Mit "Pressemitteilung" gekennzeichnete Artikel sind meist 1:1 übernommene, uns zugesandte Beiträge. Sie entsprechen nicht unbedingt redaktionellen Standards in Bezug auf Unabhängigkeit, sondern können gegebenenfalls eine Position einseitig einnehmen. Dennoch informieren die Beiträge über einen Sachverhalt, andernfalls wir sie nicht veröffentlichen würden.

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