Denkingens Bürgermeister Rudolf Wuhrer kann noch immer nicht aufatmen: Gegen die Wahl vom 6. Dezember hat ein Gemeinderatsmitglied zusammen mit mehreren anderen Einspruch eingelegt. Jetzt muss das Landratsamt entscheiden.
Eigentlich wäre der gebürtige Rottweiler, der sich auch heute noch seiner Heimatstadt verbunden fühlt, bereits am 28. Juni wiedergewählt worden. Zwar nur mit 60 Stimmen Vorsprung vor seiner Gegenkandidatin Manuela Raichle, aber immerhin. Wie berichtet, war die Wahl aber angefochten worden, unter anderem von Gemeinderat Rudolf Betting. Mit Recht angefochten, wie das Landratsamt als Kommunalaufsichtsbehörde entschied: In Wuhrers Wahlprospekt hatten sich Gemeindebedienstete für ihren Chef ausgesprochen. Das geht nicht, hatte das Landratsamt befunden und eine Wiederholungswahl angeordnet.
Die fand nun am 6. Dezember statt, mit denselben Beteiligten. Und Wuhrer gewann mit über 100 Stimmen Vorsprung bei einer Wahlbeteiligung von 72 Prozent. Doch auch dagegen legte Betting nun Einspruch ein. Begründung: Im Amtsblatt der Gemeinde war am Donnerstag vor der Wahl eine ganzseitige Anzeige erschienen, die für Wuhrer warb, unterzeichnet von einem Ehrenbürger. Betting sieht darin eine Verletzung der Neutralitätspflicht.
Das Landratsamt wird nun, wie das in Tuttlingen erscheinende WOCHENBLATT berichtet, die Beteiligten anhören und dann eine Entscheidung treffen. Stefan Helbig, der Erste Landesbeamte im Kreis Tuttlingen, geht davon aus, dass das um die Fasnetszeit sein könnte. Das WOCHENBLATT rechnet allerdings nicht damit, dass der Einspruch erfolgreich sein könnte.
Falls aber doch, dann müsste es wohl eine völlige Neuwahl geben mit neuer Ausschreibung und neuen Bewerbungen.
Im Vorfeld der Wiederholungswahl hatte es viel böses Blut gegeben, von Verleumdungen war die Rede, und eine (haltlose) Strafanzeige gegen Wuhrer. Der 59-jährige Wuhrer, seit 32 Jahren Schultes in Denkingen, ließ daher auch offen, ob er die vollen acht Jahren im Amt bleiben wird.
Im Moment ist er allerdings im Amt: Zwar ist seine reguläre Amtszeit Ende August abgelaufen. Das Gesetz bestimmt aber, dass in einem solchen Fall der bisherige Schultes im Amt bleibt. Und zwar als Bürgermeister, nicht als Amtsverweser.