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Startseite Region Rottweil

Einzelhandel: 800-Quadratmeter-Regel wird von Gericht gekippt

von Pressemitteilung (pm)
22. April 2020
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Symbol-Bild von Carola68 auf Pixabay

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Vergangene Woche hat die Landesregierung die ersten schrittweisen Öffnungen von Handelsgeschäften mit weniger als 800 Quadratmeter bekannt gegeben. Auch eine Abgrenzung der Verkaufsfläche, was vielen Unternehmen, auch im Kreis Rottweil, hätte helfen können, war für die Landesregierung keine Option. Nun hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen ein Urteil gesprochen, wonach auch größere Geschäfte ab sofort wieder öffnen dürfen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen.

Dazu der FDP-Wahlkreisabgeordnete Daniel Karrais: „Was Vertreter aus Handel und Politik sowie die Regierungen anderer Bundesländer schon vergangene Woche gesagt haben, wurde jetzt durch ein Gericht bestätigt. Die 800 Quadratmeter im Handel dürfen auch durch die Abgrenzung der Flächen hergestellt werden“, so Karrais. „Das Öffnungsverbot für die größeren Läden hat jedes zehnte Geschäft im Land betroffen. Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt, darum bin ich froh, dass das gerichtlich aufgehoben wurde,“ erklärte der FDP-Abgeordnete.

Intersport Kirsner muss geschlossen bleiben (NRWZ.de+)

Bei einem Gespräch der FDP-Landtagsfraktion am vergangenen Montag mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann habe dieser von der Flächenbeschränkung noch nicht abrücken wollen, berichtet Karrais. Umso erstaunlicher sei es gewesen, dass die CDU-Landtagsfraktion sich am Dienstag gegen die eigene Wirtschaftsministerin in Kretschmanns Regierung stellte, indem sie eine Aufweichung der Flächenregel forderte. „Es ist erstaunlich, dass diese Landesregierung erst ein Gerichtsurteil und Protest aus den eigenen Reihen braucht, um das Offensichtliche einzusehen,“ bemängelt Karrais.

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Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen müssten dennoch nach wie vor die oberste Prämisse für das Einkaufen sein. „Die vorsichtigen Öffnungsschritte dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir uns nach wie vor in einer Pandemie befinden,“ warnt der Abgeordnete.

IHK fordert, Geschäftsöffnung für Händler mit größerer Verkaufsfläche

Auch die Industrie- und Handelskammer hat sich zum Urteil zu Wort gemeldet. In einer Pressemitteilung heißt es: „Aktuell ist der Wettbewerb verzerrt. Die unternehmerische Not wächst. Auch bei Unternehmern mit größerer Verkaufsfläche“, so Thomas Weisser, Vorsitzender des IHK-Handelsausschusses und Inhaber des Triberger „Haus der 1000 Uhren“. Hintergrund sei die weiter geltende Schließung für stationäre Händler mit einer Verkaufsfläche über 800 Quadratmetern. Diese sind von der Ladeneröffnung des vergangenen Montags noch ausgeschlossen.

Weisser: „Die Hygienebedingungen des Landes sind für jeden Unternehmer nachvollziehbar.“ Den Schutz von Bürgern, Kunden und Mitarbeitern stelle kein Inhaber in Frage. Er müsse bei allen Öffnungsschritten der Wirtschaft einwandfrei gewährleistet sein. „Unsere Region ist aber auch kein Ballungszentrum. Wir sind Schwarzwald, Baar und Schwäbische Alb.“ Im Ländlichen Raum ließen sich Geschäfte koordinierter öffnen und Verkaufsflächen gegebenenfalls auch abtrennen. Eine entsprechende zeitnahe Anpassung der Verordnung sei das Kern-Anliegen eines gemeinsamen Schreibens von größeren Handelsbetrieben aus der Region an das Wirtschaftsministerium.

Für den Ausweg aus der Corona-Pandemie sieht Weisser einen zentralen Ansatz: „Unsere Stärke ist das eigenverantwortliche und freiheitliche Wirtschaften. Deutschland ist nicht China! Unser Wohlstand basiert auf Unternehmern, die mit eigenem Geld haften, beschäftigen und investieren.“ Wer auf die Kraft der Selbstverpflichtung vertraue, stärke den regionalen Wirtschaftskreislauf. Dieser sei die Grundlage für lokale Gewerbesteuern, nachhaltige Landeshaushalte und krisenfeste Staatsfinanzen, so die IHK abwschließend..

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