REGION ROTTWEIL, 5. November (pm/gg) – Der südbadische Europaabgeordnete Andreas Schwab (EVP/CDU) hat sich zu einer angeblichen Vorschrift im Rahmen der Lebensmittelkennzeichnung von selbst gebackenen Kuchen und Keksen geäußert. Entgegen mancher Meldung in Medien gebe es keine Kennzeichnungspflicht, und sei auch keine geplant. Er habe das extra recherchiert.
Seit der berühmten Banane steht die EU im Generalverdacht, alles regeln und bestimmen zu wollen, aber wirklich alles. Laut Schwab kursieren in den Medien aktuell etwa ‚missverständliche Meldungen‘ über eine angebliche Vorschrift im Rahmen der EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung. ‚Es wird fälschlicherweise behauptet‘, so Schwab weiter, ‚dass es künftig eine Kennzeichnungspflicht für selbstgebackene Kuchen und Kekse geben soll, die auf Wohltätigkeitsveranstaltungen, Schul- und Kindergartenfesten, sowie ähnlichen Veranstaltungen verkauft werden.‘
Dem ist offenbar nicht so. Schwab: ‚Auf meine Anfrage wurde mir bestätigt, dass es eine solche Kennzeichnungspflicht in keiner Weise geben wird.‘ Nach seiner Darstellung habe die CDU/CSU im Europäischen Parlament bei den Verhandlungen über diese Verordnung durchsetzen können, dass derartige Aktionen, beziehungsweise Produkte, vollständig von der Kennzeichnungspflicht befreit sind.
Auch nicht verpackte Frischprodukte, die das Handwerk oder der Lebensmitteleinzelhandel anbieten, sind weitgehend von der Kennzeichnungspflicht befreit, so Schwab weiter. ‚Hier muss allerding eine Information über möglicherweise im Produkt vorhandene allergene Stoffe verfügbar sein. Das macht auch Sinn, da es immer mehr Menschen mit Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten gibt‘, argumentiert der Europaabgeordnete. Da es sich um eine Verordnung handelt, gelten die Regelungen für alle EU-Mitgliedsstaaten gleichermaßen.