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Fasnet 2018: Polizei setzt auf starke Präsenz

von Polizeibericht (pz)
2. Februar 2018
in Polizeibericht, Region Rottweil
Lesezeit: 3 Minuten
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Freiluftparty: der Schmotzige 2015 in Rottweil. Archiv-Foto: Ralf Graner

Freiluftparty: der Schmotzige 2015 in Rottweil. Archiv-Foto: Ralf Graner

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Ab dem 8. Februar ist es wieder soweit: Für sechs Tage übernehmen in vielen Städten und Gemeinden unserer Region die Narren das Zepter. Wie sich die Polizei auf diese Tage vorbereitet und welche Präsenz sie dabei zeigt, geht aus einer Mitteilung des Polizeipräsidiums hervor:

Bis zum “Kehraus” am Fasnetsdienstag werden Umzüge und Hallenveranstaltungen die närrische Zeit prägen. Herausragende Veranstaltungen, die auch die Polizei entsprechend fordern, sind die großen Narrensprünge in Rottweil, Villingen und Oberndorf. Neben tausenden aktiven Teilnehmern werden alleine bei diesen drei Veranstaltungen um die 50.000 Zuschauer erwartet. Dazu kommen weitere Publikumsmagnete, wie der Umzug in Schwenningen mit Zuschauern im fünfstelligen Bereich oder die feucht-fröhliche “Da-Bach-Na-Fahrt” in Schramberg.

Zahlreiche Polizisten im Einsatz

Mit sichtbarer Präsenz und anlassbezogenen Maßnahmen wird die Polizei auch in diesem Jahr ihr Möglichstes tun,  um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Entscheidende Kriterien für die Einsatzplanungen waren die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren und das Ergebnis der regionalen Lagebewertung.

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So wird es auch in diesem Jahr ein ganzes Paket örtlich angepasster Aktionen geben, um den polizeilichen Auftrag zu erfüllen. Bei größeren Veranstaltungen und während der Nacht wird die Polizei  mit zahlreichen Beamtinnen und Beamten im Dienst sein. Dabei stehen lokale Brennpunkte bevorzugt im Zentrum des polizeilichen Handelns.

Jugendschutz und Alkohol

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Jugendschutz. Vor allem der teilweise ungehemmte Genuss alkoholischer Getränke von jungen Menschen mit seinen wenig angenehmen Folgen steht im Fokus. 

Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich. Wer sich nicht daran hält, muß mit empfindlichen Strafen rechnen. Ein Verstoß kann unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Allein daran ist unschwer zu erkennen, wie wichtig dem Gesetzgeber die Einhaltung der jugendschutzrechlichen Bestimmungen ist.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei insbesondere darauf hin, daß die Abgabe von Alkohol an erkennbar betrunkene Jugendliche als besonders schwerwiegender Verstoß gegen das Jugendschutzrecht gewertet wird. Mit bereits eingeführten Standards, abgestimmten Konzepten und gezielten Maßnahmen, im Zusammenwirken mit anderen Behörden und den Veranstaltern, dokumentieren alle Beteiligten, daß es ihnen sehr ernst ist mit diesem Thema.

Auch der Einzelhandel und die Tankstellen sind mancherorts mit einem freiwilligen Verzicht des Spirituosenverkaufs an unter 25-Jährige mit im Boot. Des Weiteren will die Polizei mit Präventions-Kampagnen in den sozialen Netzwerken bereits im Vorfeld auf die Gesamtproblematik aufmerksam machen.

Trunkenheitsfahrten und Schlägereien

Andere alkoholbedingte Delikte, wie zum Beispiel Trunkenheitsfahrten und Schlägereien, werden die Polizei genauso wieder beschäftigen wie der Missbrauch von Drogen. Übermäßiger Alkoholgenuss und Drogenkonsum setzen erfahrungsgemäß Aggressionen frei, die sich häufig gegen die Beamtinnen und Beamten richten – Widerstandshandlungen und Beleidigungen bis hin zu tätlichen Angriffen sind dann leider oft die bedauernswerte Folge.

Mit geschultem Auge wird die Polizei auch einen Blick auf die vielen Fasnetswagen mit ihren phantasievollen Aufbauten werfen. Für diese meist aus Zugfahrzeug und Anhänger bestehenden Gespanne gelten besondere Regelungen, die nur ein Ziel haben: Die Sicherheit für Teilnehmer und Zuschauer zu garantieren.

Beispielhaft erwähnt seien an dieser Stelle die vorgeschriebene Schutzverkleidung der Fahrzeuge, die sichere Gestaltung von Ladeflächen und Aufbauten für mitfahrende Personen und natürlich die Verkehrstüchtigkeit der Fahrer. Um Unfällen vorzubeugen kann es unter Umständen erforderlich sein, Begleitpersonal einzusetzen. Nicht zuletzt ist es wichtig zu wissen, dass  Personenbeförderung auf Umzugswagen ausschließlich während des Umzugs erlaubt ist.

Die Villinger Färberstraße wird nach den sehr positiven Erfahrungen der letzten Jahre über die Fasnetstage erneut videoüberwacht sein. Stadt und Polizei wollen mit Hilfe des “digitalen Auges” Straftaten und andere Rechtsverstöße schnell erkennen, um zeitnah einschreiten zu können. Der präventive Charakter einer solchen Videoüberwachung ist ebenfalls nicht zu unterschätzen.

Polizei als Schiedsrichter

Sie bietet beispielsweise die Chance, bei sich anbahnenden tätlichen Auseinandersetzungen  frühzeitig und  schlichtend eingreifen zu können.

Alle Närrinnen und Narren, sämtliche Besucher und Gäste der Veranstaltungen sind aufgerufen, ihren Beitrag zu einer friedlichen und “glückseligen” Fasnet zu leisten. Dazu gehören auch eine gewisse Sensibilität und Wachsamkeit. Die Polizei ist der Ansprechpartner für die Mitteilung aller verdächtigen Beobachtungen und erkannter Straftaten. Es gilt das Motto: Lieber einmal zu viel, als einmal zu spät…!

Und bitte nicht vergessen: Polizistinnen und Polizisten sind “Menschen in Uniform” und sie möchten als solche behandelt werden. Sie sind zum Schutz der Festbesucher da, helfen wo es gewünscht wird und greifen dort zu, wo es notwendig ist. Die Polizei ist der Schiedsrichter auf dem “närrischen Spielfeld”. Nur  wer gegen  Regeln verstößt, bekommt die Karte  – im Extremfall auch mal die rote.

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... kennzeichnet Texte, die so direkt aus der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des für den Landkreis Rottweil zuständigen Polizeipräsidiums Konstanz kommen oder von der Pressestelle einer anderen Polizeibehörde.

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