Derzeit tauchen im Bereich Tuttlingen vereinzelt angebliche und total gefälschte Schreiben des Gesundheitsamtes des Landkreises Tuttlingen auf. In diesen echt wirkenden Schreiben, bezichtigt eine „Elke Braunbräunlinge“ des „Gesundheitsamts“ den oder die Angeschriebene einer angeblichen Verletzung der Quarantäne-Regel. Der Schreiber droht mit einem Strafverfahren mit einer zu erwartenden Geldbuße in Höhe von 1000 Euro bis 5000 Euro.
Die gefälschten Schreiben haben den Kopf mit Wappen des Landkreise Tuttlingen. Im Absenderfeld rechts ist das Gesundheitsamt, Luginsfeldweg 15, 78532 Tuttlingen, aufgeführt, allerdings mit einer falschen Telefonnummer.
Versand ist Straftat
Die Polizei warnt vor diesen gefälschten Schreiben. Verfasser und Versender solcher Schreiben machen sich zumindest wegen einer möglichen Amtsanmaßung (Paragraf 132 StGB) strafbar, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht wird. Auch stehen weiter strafbare Handlung im Zusammenhang mit dem Versenden solcher falschen beziehungsweise gefälschten amtlichen Schreiben im Raum.
Verunsicherung als Ziel?
Unklar ist, was der oder die Absender mit diesen Briefen erreichen wollen. Geldforderungen würden ja nicht gestellt, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz auf Nachfrage der NRWZ. „Möglicherweise will da jemand die Bevölkerung verunsichern.“
Personen, die solche oder vergleichbare Schreiben erhalten haben, bittet die Polizei, sich bei der Polizei Tuttlingen unter der Telefonnummer 07461 941-0 zu melden. Zudem können sich diese Personen mit dem Landratsamt Tuttlingen unter der dort „richtigen“ Telefonnummer 07461 926-0 in Verbindung setzen und erfragen, ob sie ein tatsächliches Schreiben des Landratsamtes beziehungsweise des Gesundheitsamtes des Landkreises erhalten haben.
Kommentare zu diesem Beitrag